DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 05/2015 - page 48

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5|2015
ENERGIE UND TECHNIK
Energieversorgung
Tochterunternehmen gegründet
Die LEG Immobilien AG und die RWE Vertrieb AG haben unter dem Namen
„Energie Service Plus“ eine integrierte Energiemanagementgesellschaft
gegründet. Die Gesellschaft soll sich um die energiewirtschaftliche und
energietechnische Bewirtschaftung und Versorgung der LEG-Immobilien
kümmern. 51% der Anteile werden durch das Wohnungsunternehmen
gehalten, die restlichen Anteile hält der Energieversorger. Der Zusam-
menschluss bedarf noch der Freigabe der zuständigen Behörde.
Das Leistungsportfolio der Energie Service Plus GmbH reicht von der In-
vestition in energieeffiziente Anlagentechnik über die Rundumversorgung
beim Thema Wärme und Strom bis hin zu speziellen Strom- und Gasan-
geboten für die Mieter. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft Mess- und
Abrechnungsdienstleistungen, Energie-Portfoliomanagement sowie Leer-
stands- und Anlagenmanagement an. Hinzu kommen Angebote für eine
moderne Hausautomatisierung, z. B. Smart Home und Elektromobilität.
Im vergangenen Jahr hatten die beiden Unternehmen bereits in der Fritz-
Erler-Siedlung in Kreuztal ihr erstes gemeinsames Projekt zur dezentralen
Energieversorgung realisiert.
Vertreter von LEG und RWE besiegeln die Zusammenarbeit per Handschlag
Quelle: LEG
Weitere Informationen:
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Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
auund Stadtentwicklung
Passivhäuser
Bewertungssystem erweitert
Mit einem neuen Bewertungsschema will das Passivhaus Institut
künftig auch die Energieerzeugung am Gebäude berücksichtigen. Das
Bewertungssystem wird durch neue Klassen erweitert: Neben dem
„Passivhaus Classic“ gibt es künftig das „Passivhaus Plus“ und das
„Passivhaus Premium“. Der Heizwärmebedarf eines Passivhauses
darf auch weiterhin 15 kWh/(m
2
a) nicht überschreiten. Anstelle des
bisher betrachteten Primärenergiebedarfs tritt nun jedoch der
Gesamtbedarf „Erneuerbarer Primärenergie“ (PER / Primary Energy
Renewable). Bei einem „Passivhaus Classic“ liegt dieser Wert bei
maximal 60 kWh/(m
2
a). Ein „Passivhaus Plus“ darf nicht mehr als
45kWh/(m
2
a) erneuerbare Primärenergie benötigen und muss zudem
– bezogen auf die überbaute Fläche – mindestens 60 kWh/(m
2
a) Energie
erzeugen. Beim „Passivhaus Premium“ ist der Energiebedarf sogar auf
30 kWh/(m
2
a) begrenzt und die Energieerzeugung muss mindestens
120 kWh/(m
2
a) betragen. Die genauen Zertifizierungskriterien sowie
Details zur Berechnung sind auf der Onlineplattform Passipedia
verfügbar.
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Stadtbauund Stadtentwicklung
Fehlende Energiekennwerte bußgeldfähig
Bereits seit dem 1. Mai 2014 müssen in Immobilienanzeigen bestimmte
Angaben aus dem Energieausweis genannt werden – so will es die Ener-
gieeinsparverordnung (EnEV 2014). Am 1. Mai 2015 lief die einjährige
Übergangsfrist aus: Von nun an können die Behörden Verstöße gegen
die Ausweispflicht mit Bußgeldern ahnden. „Wie hoch die Geldstrafe
für diese Ordnungswidrigkeit dann im Einzelfall ausfällt, bleibt noch
abzuwarten“, sagte z. B. die Sprecherin eines Energiedienstleisters im
April. „Wir raten unseren Kunden aber, die Energieausweispflicht ernst
zu nehmen – zumal sich die Vorgaben einfach erfüllen lassen.“
Welche Pflichtangaben erforderlich sind, hängt davon ab, wann der
Ausweis ausgestellt wurde und um welchen Immobilientyp es sich han-
delt. Wenn bei der Anzeigenschaltung noch kein gültiger Energieaus-
weis vorliegt, kann ausnahmsweise vorerst auf diese Angaben verzich-
tet werden. Spätestens beim Besichtigungstermin müssen Vermieter
jedoch unaufgefordert einen gültigen Energieausweis vorlegen.
ÜBERGANGSFRIST AUSGELAUFEN
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