MARKT UND MANAGEMENT
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6|2015
Überblick: der ERP-Software-Markt der Wohnungswirtschaft
GES ist das beherrschende Thema
Am Markt der wohnungswirtschaftlichen ERP-Systeme ist der Entschluss, das System GES
mittelfristig auslaufen zu lassen, eines der dominierenden Themen – seitens der Kunden und
natürlich der Anbieter von ERP-Systemen. Ein Blick u. a. auf die GES-spezifischen Facetten
des ERP-Systemwechsels.
Das Ziel der Aareon AG, GESmittelfristig auslaufen
zu lassen, hat denMarkt für wohnungswirtschaft-
liche ERP-Systeme in Bewegung gebracht. Auf der
einen Seite beschäftigen sich die GES-Anwender
verstärkt mit demThema „ERP-Systemwechsel“,
auf der anderen Seite ist diese Kundschaft natür-
lich zumZiel der Aktivitäten anderer Softwarean-
bieter geworden, die sich entsprechend bemühen,
ihre Position am Markt zu stärken.
So stehen die GES-Anwender vor der besonderen
Situation, nicht nur ein neues ERP-System für ihr
Unternehmen zu suchen, sondern auch die An-
bieter z. B. hinsichtlich ihrer Servicequalität oder
personeller Ressourcen zu prüfen. Auf die Ein-
stiegshilfe in die Thematik „ERP-Systemwechsel“,
den Anfang Juni erscheinenden HMC-Marktreport
2015, sei verwiesen. Die Tabelle zeigt die Liste
der im aktuellen Report vertretenen Anbieter in
alphabetischer Reihenfolge sowie die vertriebe-
nen Softwareprodukte.
Die aktuelle Markteinschätzung
Es ist Standardverhalten von Anwenderunterneh-
men, bei einemERP-Systemwechsel eine gewisse
Anbietertreue zu zeigen und das neue Systemdes
Anbieters der bisher genutzten Software wohl-
wollend zu bevorzugen. Allerdings geschieht dies
nicht mehr in der Art und Weise, dass das neue
System sozusagen blind gekauft wird. Die Anwen-
derunternehmen sind kritischer geworden und
vergleichen durchaus die Angebote nach Preis,
Leistungsfähigkeit und Rahmenbedingungen,
was manchmal dann doch zu einem Wechsel des
ERP-Software-Lieferanten führt. Das ist auch
den Konkurrenten der Aareon AG bewusst. Die
Softwareanbieter haben sich mit ihrem Angebot
darauf eingestellt, dass die GES-Anwender in den
nächsten Jahren die wesentliche Zielgruppe im
Markt darstellen. Einige ERP-Anbieter, die bisher
ausschließlich als Anbieter von Inhouse-Installa-
tionen auftraten, weisen darauf hin, dass sie auch
Rechenzentrumsservice anbieten. Andere Unter-
nehmen stellen bewusst ihre Rechenzentrums-
orientierung in den Vordergrund der Marketing-
bemühung.
Bereits im letzten Jahr wurde erwähnt (siehe
DW 6/2014, S. 58), dass die Softwarehäuser
aufgrund der vergleichsweise hohen Anzahl von
Systemwechseln eine nennenswerte Auslastung
ihrer Kapazitäten erleben. Der Rat für wechsel-
willige Anwenderunternehmen, die beabsichtigte
Systemmigration ihrer ERP-Lösung noch langfris-
tiger zu planen, gilt verstärkt. Zwar hat der eine
oder andere Anbieter seine Beratungskapazitäten
aufgestockt, aber dieseMaßnahmewirkt nur lang-
sam, da alle Anwenderunternehmen bei ihren Sys-
temmigrationen nur erfahrene und langjährig beim
Softwareanbieter angestellte Berater wünschen.
Besonderheiten beim GES-Systemwechsel
Der Wechsel von GES zu einem neuen System hat
einige GES-spezifische Facetten. Im Folgenden
greifenwir zwei davon auf, die für die Auswahl der
neuen ERP-Software bedeutsam sind.
Die Rechenzentrumsfrage
Bei jeder Entscheidung für ein neues ERP-System
solltemit Hilfe des Anforderungskatalogs geprüft
werden, welche vom jeweiligen Anwenderunter-
nehmen benötigten Softwarefunktionen das ge-
rade zur Diskussion stehende ERP-System bietet.
Dies ist natürlich auch bei GES-Anwendern so. Oft
ist aber bei diesen Unternehmen erst einmal die
Frage zu klären, ob die neue ERP-Lösung zwin-
gend wieder in einem Rechenzentrum betrieben
werden soll oder ob auch ein Betrieb im eigenen
Hause denkbar ist. Die GES-Anwender haben in
Dr. Klaus Höring
HMC – Höring Management
Consulting
Bergisch Gladbach
Ingo König
SVI – Sachverständigenbüro für
die IT der Immobilienwirtschaft
Bad Neuenahr-Ahrweiler
THEMA DES MONATS
In der Regel kauft ein Anwenderunternehmen eine neue ERP-Software oder schließt eine
entsprechende Nutzungsvereinbarung für Rechenzentrumsleistungen ab. In jedem Fall sind
entsprechende Verträge zu schließen, die meist vom Software-Lieferanten vorgeschlagen
werden. Auch wenn ein solcher Vertrag überwiegend fair konzipiert ist, wird es auch Ver-
tragsstellen geben, die das Anwenderunternehmen benachteiligen. Kleinere Unternehmen der
Wohnungswirtschaft unterschreiben die Verträge manchmal einfach wie vorgeschlagen. Wir
raten immer zu einer juristischen und inhaltlichen Kontrolle der Verträge und anschließend
zur Verhandlung der kritischen Punkte mit dem Software-Anbieter. Auch bei kleineren Kunden
gehen die Anbieter auf geäußerte, berechtigte Bedenken ein.
DER TIPP AM RANDE: SOFTWARE-VERTRÄGE