Herausgegeben vom VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Betriebskosten
aktuell
Ausgabe 1 · März 2015
Betriebskosten aktuell online
Sämtliche seit 2004 erschienenen Ausgaben
„Betriebskosten aktuell“ stehen unter
als Download zur Verfügung.
Neues Mess- und Eichgesetz
Wen trifft die Anzeigepflicht gemäß § 32 MessEG?
In Betriebskosten aktuell 1/2014 berichteten wir bereits über das
neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die sich daraus ergebenden
Anzeigepflichten für das Inverkehrbringen von Messgeräten. Seit dem
1. Januar 2015 sind diese neuen Bestimmungen zu beachten.
Lange offen geblieben waren dabei Fragen dazu, wie neue bzw. erneu-
erte Messgeräte definiert sind und wen die Anzeigepflicht tatsächlich
trifft. Ende Oktober 2014 und Anfang 2015 haben nun die Eichauf-
sichtsbehörden über die Anzeigepflicht gemäß § 32 MessEG und über
die Kennzeichnung von Messgeräten beim Inverkehrbringen informiert
Danach bleibt es grundsätzlich dabei, dass derjenige anzeigepflich-
tig ist, der die tatsächliche Sachherrschaft über die Messgeräte hat
(Gebäudeeigentümer) bzw. auch derjenige, bei dem der messtechnisch
relevante Vorgang zur Auswertung und Darstellung der Messergebnisse
erfolgt. Das kann der Gebäudeeigentümer sein, aber auch der Mess-
dienstleister, sofern die Abrechnungsleistung an diesen vertraglich
übertragen wurde.
Demzufolge sind Gebäudeeigentümer nicht zur Anzeige verpflichtet,
wenn die Messgeräte angemietet sind und die Messdienste neben der
Abrechnung (z. B. von Heiz- und Warmwasserkosten) auch die Wartung
und den regelmäßigen Austausch der Geräte übernehmen. In diesen
allgemein üblichen Fällen wären die Messdienstleister Verwender der
Quelle: KALO
Aufputzwasserzähler
DMB-Beratungsstatistik 2013
Betriebskosten Beratungsthema
Nummer eins
Ein Drittel aller Beratungen der im Deutschen Mieterbund (DMB)
zusammengeschlossenen Mietervereine drehte sich 2013 um das The-
ma „Betriebskosten“. Wie in den Jahren zuvor nahmen Themen rund
um die sog. zweite Miete damit unangefochten die Spitzenstellung bei
den Rechtsberatungen der Mietervereine ein. Mit einem Anteil von
9,2% waren Mieterhöhungen nur das vierthäufigste Beratungsthema
– allerdings mit stark steigender Tendenz (plus 30%). Das geht aus der
Beratungs- und Prozess-Statistik 2013 des DMB hervor.
Das Ergebnis überrascht nicht, weil Betriebskostenabrechnungen
mindestens einmal jährlich, und damit häufiger als andere Themen, zur
„Belastungsprobe“ zwischen Vermieter und Mieter werden. Darüber
hinaus sind sie formal und materiell sehr komplex und damit rechtsan-
fällig.
Weitere Informationen:
Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
auund Stadtentwicklung
Quelle: DMB
DIE HÄUFIGSTEN BERATUNGSTHEMEN 2012-2013
Modernisierung
3,0
1,7
Vermieterkündigung
2,2
3,6
Umwandlung/
Eigentümerwechsel
1,6
0,8
Wohnungsmängel
18,9
19,9
Allg. Vertragsangelegenheiten
13,2
8,9
Mieterhöhung
9,2
6,6
Mietkaution
5,6
6,1
Schönheitsreparaturen
5,2
6,9
Mieterkündigung
4,0
4,0
Betriebskosten
38,0
32,6
Alle Angaben in %
2013 2012
30
3|2015
ENERGIE UND TECHNIK