CONTROLLER Magazin 6/2017 - page 7

das Mehr
, das Unternehmen leisten, z. B. in-
dem sie sich über die gesetzlichen Mindest-
erfordernisse hinaus um die gesundheitlichen
Belange ihrer Mitarbeiter und für deren Work-
Life-Balance sorgen oder in Innovationen in-
vestieren, um die umweltschädlichen, aber
noch legal tolerierten Effekte ihrer Geschäftstä-
tigkeit zu vermindern. Was und wieviel Unter-
nehmen leisten, liegt in einer freiheitlichen
Wirtschaftsordnung in ihrer freien Disposition
und sollte daher auch freiwillig bleiben. Dabei
müssen Unternehmen stets vor Augen haben,
dass funktionierende
Märkte ihr Verhalten je
nachdem belohnen oder bestrafen
. Bei-
spielsweise werden Unternehmen, die sich
mehr um die Belange der Belegschaft küm-
mern, auf dem Arbeitsmarkt als attraktive Ar-
beitgeber erkannt, wodurch sie leichter und
kostengünstiger an gute Mitarbeiter gelangen.
Ebenso honorieren Kunden beispielsweise be-
sondere Qualitäts- und Serviceleistungen und
lassen Produkte, die sie für schlechter halten,
links liegen.
Biel:
Sie sprechen Aspekte unserer Wirt-
schaftsordnung an. Wieweit sind aber die
marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung und
die CSR-Zielsetzungen miteinander vereinbar?
M. a. W.: Wieweit gibt es Interessenkonflikte
zwischen der CSR-Zielsetzung und ökonomi-
schen Unternehmenszielen – und wie können
wir damit umgehen? Wieweit „passt“ also die-
ser Ansatz sowohl unter volks- als auch unter
betriebswirtschaftlicher Perspektive?
Bruton:
Natürlich bestehen
Konflikte zwi-
schen CSR-Zielen und ökonomischen Zielen.
Bereits die Einhaltung der Gesetze schränkt
den Aktivitätsradius eines Unternehmens ein.
Gleiches gilt für die ethische Ebene.
Biel:
Weil wir dieses Interview für das
Con-
troller Magazin
führen, lassen Sie bitte ergän-
zend fragen, was kann man hier messen und
steuern?
Bruton:
Ein wichtiger Forschungsstrang hat
über lange Zeit hinweg versucht, die gesell-
schaftliche Leistung von Unternehmen (corpo-
rate social performance, CSP) ähnlich wie deren
wirtschaftliche Leistung (corporate financial
performance, CFP) zu messen. Diese Bemü-
hungen brachten durchwachsene Ergebnisse
hervor. Inzwischen hat man erkannt, dass die
Messung der CSP in Geldeinheiten vielfach we-
der möglich noch sinnvoll ist.
Was ein Unter-
nehmen, das sich für CSR engagieren
möchte, aber braucht, ist ein nachvollzieh-
barer Business Case.
Dabei geht es um die
Abstimmung der Aktivitäten und die Ausarbei-
tung der antizipierten Vorteile, denn CSR ist
kein Selbstzweck, sondern ein weiterer Aspekt
unternehmerischer Betätigung, der auf wirt-
schaftlicher Verantwortung fußt.
Biel:
Das ist die betriebswirtschaftliche Pers-
pektive. Was können Sie uns zur volkswirt-
schaftlichen Betrachtungsweise vermitteln?
Bruton:
Ja, daneben gibt es die
volkswirt-
schaftliche Ebene
der Verantwortung, die den
Staat bzw. die Staatengemeinschaft betrifft
und deren Aufgabe in der Schaffung und Auf-
rechterhaltung einer Rahmenordnung besteht.
Innerhalb einer funktionierenden Rahmenord-
nung können sich Wirtschaftsunternehmen
grundsätzlich frei bewegen. Auch Volkswirt-
schaften müssen Fragen nach dem
morali-
schen Wert ihres Tuns
stellen. Während
Deutschland Anerkennung etwa für die Auf-
nahme von Flüchtlingen international gezollt
wird, werden andere Bereiche, wie etwa der
Export von Kriegswaffen und der seit sehr vie-
len Jahren bestehende Handelsbilanzüber-
schuss, kritisch hinterfragt.
Biel:
Lassen Sie uns versuchen, CSR grund-
sätzlich einzuordnen. Bei der Vorbereitung zeigte
sich, dass man dieses Thema bei Ethikern und
Philosophen, im Marketing und PR, bei
Politikern und Juristen findet. Und wir reden
als Betriebswirte auch über dieses Thema. Ist
CSR nun ein Allerweltsthema?
Bruton:
Über CSR wird in der Tat inzwischen
viel gesprochen und es gibt sogar Zeitschriften,
die sich dem Thema gänzlich widmen. Das
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