 
          
            109
          
        
        
          
            CM Juli / August 2016
          
        
        
          Ein gelungener Neustart fand am 7. April an
        
        
          der Hochschule Ludwigshafen statt: Mit 17
        
        
          hochkarätigen Teilnehmern aus namhaften
        
        
          Unternehmen startete der ICV Fachkreis
        
        
          BI / Big Data und Controlling.
        
        
          Zwei Impulsvorträge regten intensive Diskussio-
        
        
          nen an. FAK-Leiter Prof. Dr. Andreas Seufert
        
        
          verdeutlichte die Einflüsse der Digitalisierung
        
        
          auf Unternehmen und skizzierte Anforderungen
        
        
          an die hieraus resultierende zukünftige Metho-
        
        
          denkompetenz des Controllings. Im zweiten
        
        
          Vortrag stellte Prof. Dr. Karsten Oehler 6 Thesen
        
        
          zu Auswirkungen von Digitalisierung auf die Pla-
        
        
          nung dar. Einige Gestaltungsvorschläge zu
        
        
          Forecasting, Wertetreiber / -bäume und Ver-
        
        
          schlankung der Planung zeigten Chancen aus
        
        
          der Anwendung moderner Technologien auf.
        
        
          Anschließend diskutierten die Teilnehmer wich-
        
        
          tige Themencluster, die der FAK in Zukunft
        
        
          adressieren wird:
        
        
          z
        
        
          Zukünftige Rolle des Controllings / erforderli-
        
        
          che Methodenkompetenz im Kontext der
        
        
          Digitalisierung;
        
        
          z
        
        
          Potentiale von BI / Big Data bei der Ermitt-
        
        
          lung / Quantifizierung von KPIs und Ursa-
        
        
          che- /Wirkungsketten (Treiber);
        
        
          z
        
        
          Begrifflichkeiten / Frameworks / fachliche
        
        
          Referenzarchitektur zu BI / Big Data aus
        
        
          Sicht des Controllings;
        
        
          z
        
        
          Beitrag des Controllings zu Geschäftsmodell
        
        
          innovationen im Kontext von BI / Big Data &
        
        
          Digitalisierung
        
        
          FAK BI / Big Data und Controlling
        
        
          Der im April 2016 neu etablierte Fachkreis BI /
        
        
          Big Data und Controlling ist als Netzwerk orga-
        
        
          nisiert. Kern des Fachkreises sind ausgewählte
        
        
          Core-Partner, welche themenspezifisch durch
        
        
          assoziierte Partner ergänzt werden. Die Partner
        
        
          setzen sich aus Anwendern und Anbietern
        
        
          renommierter Unternehmen sowie mit dem
        
        
          Thema beschäftigten Wissenschaftlern zusam-
        
        
          men. Strategischer Partner des FAK ist das Ins-
        
        
          titut für Business Intelligence (IBI) der Steinbeis
        
        
          Hochschule Berlin. Hier findet auch die inhaltli-
        
        
          che Koordination der Arbeit statt. Mit seiner
        
        
          Arbeit möchte der Fachkreis Anstöße und Ideen
        
        
          für eine innovative Weiterentwicklung des Cont-
        
        
          rollings generieren und regelmäßig über Trends
        
        
          und neue Entwicklungen informieren.
        
        
          Zu diesem Zweck werden gemeinsam mit Part-
        
        
          nern u.a. entsprechende Konzepte / Frame-
        
        
          works, aber auch Aus- /Weiterbildungen entwi-
        
        
          ckelt. Darüber hinaus ist in Kooperation mit
        
        
          Partnern die Einrichtung eines Business Innova-
        
        
          tion Labs („Digitale Probierstube“) geplant.
        
        
          n
        
        
          Infos auf den FAK-Webseiten unter:
        
        
        
          
            Fachkreis BI / Big Data und Controlling: Gelungener Neustart
          
        
        
          
            Fachkreis IFRS: Leasingbilanzierung für Controller
          
        
        
          Mit Verabschiedung des IFRS 16 durch das
        
        
          IASB zur Bilanzierung von Leasingverhält-
        
        
          nissen ergeben sich gravierende Änderun-
        
        
          gen in der Gewinn- und Verlustrechnung, die
        
        
          direkt in das Controlling durchschlagen. Zur
        
        
          Implementierung der Leasingbilanzierung
        
        
          hat das IASB einen Leasing-Workshop in
        
        
          London veranstaltet, an dem auch ein Ver-
        
        
          treter des ICV-Fachkreises IFRS und Control-
        
        
          ling teilnahm.
        
        
          Das Kernstück der neuen Rechnungslegungsvor-
        
        
          schriften zur Bilanzierung von Leasingverhältnis-
        
        
          sen nach den IFRS ist der Grundsatz, dass alle
        
        
          Leasingarrangements, die ein Unternehmen ein-
        
        
          geht zukünftig in der Bilanz auszuweisen sind.
        
        
          Dabei sind diese weit auszulegen, denn nach der
        
        
          engl. Definition bedeutet Leasing nämlich Miete.
        
        
          Insofern fallen unter den Bilanzierungsanforde-
        
        
          rungen nicht nur bisherige Leasing- sondern
        
        
          auch Mietverträge. So ist die bisherige Praxis der
        
        
          Behandlung von Leasingverträgen als Operating
        
        
          Leases passee. Leasingzahlungen dürfen künftig
        
        
          nicht mehr als sonstige betriebliche Aufwendun-
        
        
          gen und damit als Kosten gezeigt werden.
        
        
          Künftig sind – mit Ausnahme ausgewählter
        
        
          Sachverhalte und Leasingverträge – die Vorteile
        
        
          aus Leasingverträgen als immaterielle Vermö-
        
        
          genswerte in der Bilanz als Aktiva zu zeigen.
        
        
          Gleichzeitig sind die aus dem Leasingvertrag
        
        
          ergebenden Schulden als Barwerte zu passivie-
        
        
          ren. Hier ist künftig der Controllerdienst gefor-
        
        
          dert, bei der Bewertung von Leasingverträgen
        
        
          als auch bei der Berechnung der Barwerte von
        
        
          Leasingverbindlichkeiten beizutragen. Leasing-
        
        
          verträge beinhalten häufig auch Service-Kompo-
        
        
          nenten, die vom eigentlichen Leasinggegenstand
        
        
          zu isolieren und getrennt zu behandeln sind. Die
        
        
          sich aus der Bewertung von Leasingverträgen
        
        
          ergebenden Effekte sind für das Controlling von
        
        
          entscheidender Bedeutung, da sie im Rahmen
        
        
          der Planung und der Erfolgssteuerung berück-
        
        
          sichtigt werden müssen und sich in der Gewinn-
        
        
          und Verlustrechnung in vielfältiger Form zeigen.
        
        
          Gleichzeitig sind die in den Leasingzahlungen
        
        
          enthaltenen Zinsanteile im Finanzergebnis zu
        
        
          erfassen. Die sich aus diesen Strukturverschie-
        
        
          bung ergebenden Effekte entfalten Folgewirkun-
        
        
          gen: Kennzahlen verschieben sich, Provisions-
        
        
          systeme müssen angepasst werden. Dies hat der
        
        
          Controllerdienst ebenfalls zu berücksichtigen.
        
        
          Gegebenenfalls sind auch Plan-Plan-Überleitun-
        
        
          gen zu erstellen, um die Effekte den Fachabtei-
        
        
          lungen darstellen und erläutern zu können.
        
        
          Eine zentrale Voraussetzung für die Leasingbilan-
        
        
          zierung sind jedoch detaillierte Kenntnisse über
        
        
          Miet- und Leasingverträge. Dies bedingt einer
        
        
          Vertragsdatenbank, in der alle Verträge mit ihren
        
        
          Details und Änderungen erfasst sind. Dies ist in
        
        
          vielen Unternehmen jedoch noch ein Manko. In
        
        
          Konzernen ist der tatsächliche Umfang oftmals
        
        
          unbekannt. Hier sind die Rechtsabteilung und der
        
        
          Controllerdienst gefragt, die notwendige Grund-
        
        
          lage für eine Leasingbilanzierung zusammen mit
        
        
          dem Rechnungswesen zu schaffen.
        
        
          n
        
        
          Info: FAK-Leiter Andres Krimpmann
        
        
          Fachkreisleiter
        
        
          Prof. Dr. Andreas Seufert.