Der Verwalter-Brief 6/2015 - page 11

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Deckert kompakt
sen in der Literatur zuletzt höchst umstrittenen
Fragen und bei in beiden Münchnern Instanzen
unterschiedlich erfolgter Begründung hier das
Landgericht keine Revision zugelassen hat!
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Weiterführende Informationen:
Eigentümerversammlung: Vorbereitung und
Einberufung
636406
Eigentümerversammlung (FAQ)
1519410
WEG-Rechtsprechung
kompakt
Vom Kalenderjahr abweichender Abrech-
nungszeitraum nur durch Vereinbarung
(LG Köln, Urteil v. 8.5.2014, 29 S 241/13)
Ein vom Kalenderjahr abweichender Abrech-
nungszeitraum verstößt gegen § 28 Abs. 1
WEG. Eine Abweichung vom Gesetz ist nur
dann möglich, wenn eine entsprechende Re-
gelung in der Gemeinschaftsordnung vorhan-
den ist. Besteht eine langjährige Übung einer
Abrechnung in Abweichung vom Kalenderjahr,
so kann für künftige Abrechnungen die Umstel-
lung auf das Kalenderjahr verlangt werden.
Unzuverlässiger Verwalter kann auch
nicht von Mehrheit gestützt werden
(LG Frankfurt/Main, Urteil v. 20.3.2014,
2-13 S 165/13)
Die Wiederbestellung des Verwalters wider-
spricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Verwaltung, wenn ihm erhebliche Pflichtverlet-
zungen zum Vorwurf zu machen sind. Eine er-
hebliche Pflichtverletzung liegt dann vor, wenn
er Rücklagengelder für Sanierungsmaßnahmen
verwendet, die Sondereigentumseinheiten
betreffen und es insoweit zu einer Verminde-
rung des Instandhaltungsrücklagenkontos von
135.000 EUR auf 60.000 EUR gekommen ist.
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Weiterführende Informationen:
Wiederbestellung des Verwalters
637558
Genehmigung der Jahresabrechnung
beinhaltet keine konkludente Verwalter-
entlastung
(LG München I, Urteil v. 11.9.2014,
1 T 15087/14)
Ob eine Genehmigung der Jahresabrechnung
zugleich auch konkludent eine Entlastung des
Verwalters bedeutet, ist eine Frage der Ausle-
gung des jeweiligen Beschlusses. Bei der Ent-
lastung des Verwalters und der Genehmigung
der Jahresabrechnung handelt es sich jedenfalls
nicht um zwingend miteinander verbundene
Beschlussgegenstände, sondern vielmehr um
grundsätzlich getrennte Entscheidungen, wel-
che unterschiedliche Gegenstände betreffen.
Diese Grundsätze gebieten die Annahme einer
konkludenten Verwalterentlastung nur dann,
wenn sich hierfür im Rahmen der Beschluss-
auslegung entsprechende Anhaltspunkte fin-
den. Ob eine konkrete Beschlussfassung im
Einzelfall ungeachtet der vorgenannten Er-
wägungen dennoch eine konkludente Entlas-
tung des Verwalters im Sinne eines negativen
Schuldanerkenntnisses gem. § 397 Abs. 2 WEG
beinhaltet, ist daher durch Auslegung des je-
weiligen Beschlusses zu ermitteln.
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Weiterführende Informationen:
Entlastung von Verwalter und Beirat
636464
Beschluss über funkbasierte Heiz-
kostenverteiler muss Vorgaben des BDSG
genügen
(LG Dortmund, Urteil v. 28.10.2014, 9 S 1/14)
Der Einbau funkbasierter Heizkostenverteiler
entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung,
wenn keine konkreten Zwecke festgelegt wer-
den, für welche die erhobenen Verbrauchsda-
ten der Wohnungseigentümer verarbeitet und
genutzt werden sollen.
Lüften verboten – zumindest bei
exzessivem Rauchen!
(AG München, Urteil v. 28.4.2014,
485 C 28018/13 WEG)
Die unverminderte Weitergabe von Zigaret-
tengerüchen an Miteigentümer durch ein-
geschränktes Lüften ist zu vermeiden. Einem
Wohnungseigentümer ist es zuzumuten, sein
Rauchverhalten darauf abzustellen, dass es
nicht zu Beeinträchtigungen der übrigen Woh-
nungseigentümer kommt. Ein Raucher hat
daher geeignete Maßnahmen zu treffen, um
zu verhindern, dass aus seiner Eigentumswoh-
nung sowie von dem zu dieser Wohnung gehö-
renden Balkon Zigarettenrauch in die Wohnung
der darüber wohnenden Eigentümer dringt,
und zwar zu folgenden Zeiten: 23:00 - 07:00
Uhr, 11:00 - 13:00 Uhr und 17:00 - 19:00 Uhr.
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Weiterführende Informationen:
Ausführliche Besprechung dieses Urteils
7594039
„Erstverwaltung“ kann auch erst nach
Jahren beginnen
(AG Hamburg, Urteil v. 31.3.2014,
102 d C 31/13)
Erstverwaltung gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 WEG
entsteht nach Entstehen und Beginn der fak-
tischen Gemeinschaft durch Veräußerung von
Wohnungseigentum durch den bisherigen Al-
leineigentümer. „Vorverwaltungen“, die allein
in der Zeit des alleinigen Eigentums eines ein-
zelnen Eigentümers (des Bauträgers) bestellt
worden waren, sind keine Erstverwaltungen
im Sinne des WEG.
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Weiterführende Informationen:
Bestellung des Verwalters: Grundsätze
636329
Anfechtungskläger muss schon konkret
vortragen
(LG Düsseldorf, Urteil v. 2.7.2014, 25 S 7/14)
Wenn der anfechtende Wohnungseigentümer
die Kostenverteilung rügt, muss - ggf. nach
Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen
- konkret vorgetragen werden, welche Kosten
falsch zugeordnet bzw. verteilt wurden. Nur
bei Verweigerung der Einsicht kann diese Kon-
kretisierung entbehrlich sein.
Modalitäten der Verwalterbestellung
(AG Riesa, Urteil v. 29.11.2013, 6 C 779/12)
Bei mehreren Kandidaten bedarf es bei der
Verwalterbestellung im ersten Wahlgang nicht
nur der relativen Mehrheit, sondern der einfa-
chen (absoluten) Mehrheit.
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Weiterführende Informationen:
Bestellung des Verwalters: Grundsätze
636329
Anspruch auf Erstherstellung ist
unverjährbar
(LG Itzehoe, Urteil v. 14.10.2014, 11 S 13/14)
Der Anspruch auf Herstellung eines ordnungs-
gemäßen Zustands des gemeinschaftlichen
Eigentums und des Sondereigentums entspre-
chend der Teilungserklärung unterliegt nicht
der Verjährung.
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Weiterführende Informationen:
Instandhaltung und Instandsetzung (WEG)
636749
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