personalmagazin 12/2018 - page 7

sozialen Leistungen an aktuelle Gegebenheiten finden konti-
nuierlich statt. Und ein beständiger Blick nach vorne ist eine
der Aufgaben der Politik. Dafür haben wir den Zukunftsdialog
„Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ begonnen. Wir sind davon über-
zeugt, dass Arbeiten im digitalen und globalisierten Zeitalter
genauso neugestaltet und austariert werden muss wie die soziale
Sicherung. Nur so erlangen wir das Vertrauen der Menschen für
die Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen zurück.
Der Zukunftsdialog geht damit über den Dialog aus der letzten
Legislaturperiode deutlich hinaus und bezieht die Bürgerinnen
und Bürger stärker ein. Deshalb sucht Minister Heil bei regiona-
len Zukunftsforen und Einrichtungsbesuchen einen intensiven
Austausch, um die Anliegen der Menschen aufzunehmen. Unser
Ziel ist, dass wir dort, wo wir gute Lösungen finden, auch noch
in dieser Legislaturperiode an die Umsetzung gehen.
Die Sozialpartner reden über Mitbestimmung 4.0 und finden
Regularien vor, die nicht mehr zeitgemäß sind. Wird es bald
die Möglichkeit geben, beispielsweise dieWahl von Betriebs-
räten digital durchzuführen?
„Wir haben eine Denkfabrik
Digitale Arbeitsgesellschaft
eingerichtet, die sich mit
den Arbeitsbedingungen
in der Plattformökonomie
und Fragen der künstlichen
Intelligenz in der Arbeits­
welt beschäftigt.“
Personalmagazin: Vor einemJahr wurde der neue Bundestag
gewählt und vor einem halben Jahr ist die neue Regierung
gestartet. Was haben Sie zumThema neue Arbeit bislang auf
den Weg gebracht?
Björn Böhning: Als BMAS haben wir einiges erreicht: Wir haben
das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) weiterentwickelt und
um einen Rechtsanspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit ergänzt.
Die geplante Brückenteilzeit soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten
und gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Sicher-
heit, wenn sie sich vorübergehend für mehr Flexibilität bei der
Arbeitszeit entscheiden. Darüber hinaus haben wir das Quali-
fizierungschancengesetz auf den Weg gebracht. Digitalisierung
braucht Qualifizierung! Beschäftigte, die vom Strukturwandel
durch die Digitalisierung betroffen sind, sollen künftig bei der
Weiterbildung besser gefördert und beraten werden. Gleichzeitig
wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die häufig nur
Beschäftigungen mit kurzer Dauer ausüben, der Zugang zum An-
spruch auf Arbeitslosengeld erleichtert. Denn auch kurzzeitige Be-
schäftigung und neue Geschäfts- und Beschäftigungsmodelle wie
die Plattformökonomie oder Crowdworking sind Erscheinungs-
formen der neuen Arbeitswelt, auf die wir reagieren müssen. Und
Anfang Oktober haben wir als BMAS auch noch das Eckpunkte-
papier zur Fachkräfteeinwanderung in das Bundeskabinett zur
Beratung mit eingespeist.
In der vergangenen Legislatur hatten Sie mit der Rente mit
63, demMindestlohn und Arbeiten 4.0 große Reformvorha-
ben. Das BMAS wird in dieser wie auch in der letzten Legisla-
turperiode von einemSPD-Minister geführt. Warumwird der
Weißbuch-Prozess zu Arbeiten 4.0 nicht fortgeführt, indem
die darin erarbeiteten Themen endlich umgesetzt werden?
Der Prozess wird fortgeführt und wie Sie richtig anmerken, gilt
es nun, vom Modus „Planung“ in den Modus „Umsetzung“ zu
wechseln. Im Koalitionsvertrag finden sich dazu eine Reihe von
Vorhaben: Von der Brückenteilzeit über die Arbeitsweltbericht-
erstattung bis hin zum Thema Arbeitszeit. Eines der wichtigsten
Themen ist, die Qualifizierung zu stärken und die Unternehmen
und Beschäftigten beim lebensbegleitenden Lernen zu unterstüt-
zen. Das wird die Bundesregierung im Rahmen einer Nationalen
Weiterbildungsstrategie gemeinsammit den Ländern und Sozial-
partnern aufgreifen! Das schon genannte Qualifizierungschan-
cengesetz ist ein erster, konkreter Schritt des BMAS.
Als eine Konsequenz aus dem Dialogprozess Arbeiten 4.0
ist die Einrichtung der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft
im BMAS zu verstehen, die als neuartige Organisationseinheit
Funktionen und Arbeitsweisen eines klassischen Think Tanks
und eines zeitgenössischen Future Labs verbindet. Die Denk-
fabrik wird Handlungsansätze für Themen entwickeln, deren
Bedeutung im Weißbuch zwar erkannt, für die aber noch keine
Lösungsvorschläge entwickelt wurden: Beispielsweise die Frage
der Arbeitsbedingungen und des Sozialschutzes in der Plattform-
ökonomie oder der künstlichen Intelligenz in der Arbeitswelt.
Sie haben den Prozess „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ ge-
startet, der wieder auf Dialog setzt. Eine Weiterentwicklung
der Arbeitsrechts- oder der Sozialgesetzgebung ist nicht er-
kennbar. Hat das BMAS hier keine Ambitionen?
Schauen Sie bitte genauer hin: Weiterentwicklungen beim
Arbeits- und Sozialrecht beziehungsweise die Anpassung von
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