Personalmagazin 6/2017 - page 27

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und Durchführung des Vertrags abge­
fragt. Meist genügen Ja-Nein-Antworten,
zum Beispiel auf Fragen zur Einbindung
von externen Mitarbeitern, zu deren
Arbeitsort, Arbeitszeit oder zum Leis­
tungsumfang.
Als Ergebnis liefert das Tool eine
Einschätzung, ob die gewählte Form
des Fremdpersonaleinsatzes rechtlich
unbedenklich oder eher riskant ist. Im
Optimalfall werden zudem die Stell­
schrauben genannt, an denen gedreht
werden muss, um ein mögliches Risiko
des Fremdpersonaleinsatzes zu mini­
mieren. Klar ist aber auch: Die Anwen­
dung kann nicht final einordnen. In
letzter Konsequenz bleibt die rechtlich
verbindliche Abgrenzung natürlich den
Gerichten vorbehalten.
Zeitarbeit: Tools zur Koordination
Digitale Helfer können aber nicht nur
bei rechtlichen Abgrenzungsfragen hel­
fen, sondern beispielsweise auch bei der
Koordination des Fremdpersonals. Gera­
de beim Einsatz von Zeitarbeitern bietet
es sich an, entsprechende Tools zu nut­
zen. Denn nach der AÜG-Reform drohen
auch Entleihern saftige Bußgelder oder
die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses,
wenn etwa die geltende Überlassungs­
höchstdauer überschritten wird. „Na­
türlich kann sich der Kunde bei einem
zuverlässigen Dienstleister auch auf die­
sen verlassen“, sagt Philipp Geyer, Ge­
schäftsführer bei USG People Germany
GmbH, zu der auch der Personaldienst­
leister Unique zählt. „Rechtlich steht er
aber dennoch unter Umständen in der
Pflicht, wenn zum Beispiel bei der Über­
lassungshöchstdauer oder bei Unterbre­
chungszeit falsch gerechnet wird.“
Daher hat Geyer gemeinsam mit sei­
nen Kollegen eine Anwendung program­
miert, die vor allem der Fristenkontrolle
dient. Die Kunden behalten so den Über­
blick, welcher Mitarbeiter von welchem
Dienstleister wie lange im Einsatz ist.
„Unser Tool ist gratis, bewusst schlank
gehalten und ohne aufwändige Installati­
on einfach zu nutzen“, erklärt Geyer den
Aufbau des Unique-Tools.
Einen schlanken Prozess zur Koordi­
nation von Zeitarbeitern, das ist auch
das Ziel – nicht nur im Hinblick auf die
neuen Vorgaben der AÜG-Reform – des
Software-Anbieters Avax. „Unsere Soft­
ware für Entleiher soll den operativen
Prozess der Stellenbesetzung mit Zeit­
arbeitern automatisiert, transparent
und effizient gestalten“, sagt Alexander
Sadek, Geschäftsführer von Avax. Ne­
ben einer Übersicht und Struktur über
die eingesetzten Zeitarbeiter helfe die
Software auch dabei, die neuen Ent­
leiherpflichten des AÜG einzuhalten:
beispielsweise indem Zeitarbeiter bei
Erreichen der Überlassungshöchstdauer
automatisch abgemeldet werden.
Grenzen der Software
Dass digitale Tools nicht alle Aufgaben
und Pflichten der Unternehmen über­
nehmen können, ist natürlich auch Sa­
dek klar: „Selbstverständlich stößt Soft­
ware – zumindest noch – an Grenzen,
wenn es zum Beispiel um die Bewertung
und Auswahl der Mitarbeiter geht. Auch
die Betreuung und Kommunikation
kann eine Software natürlich nicht oder
nicht vollständig übernehmen.“
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