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SPEZIAL BAV
_FLUKTUATIONSMANAGEMENT
spezial bAV 04/16
ARBEITGEBER
So muss beispielsweise durch den Ver-
sicherungstarif sichergestellt sein, dass
sämtliche Überschüsse während der
Vertragslaufzeit beim Arbeitgeber zur
Erhöhung der Versicherungsleistungen
und nicht zur Senkung der Beiträge ver-
wendet werden. Da Wege und Formu-
lare bei fast jedem Versicherer anders
sind, sollte die Personalabteilung einen
eigenen Prozess aufzusetzen. Platt-
formen, auf denen alle Formulare der
unterschiedlichen Versicherer verfügbar
sind, helfen hier lediglich administrativ.
Arbeitsrechtliche Sicherheit erhält der
Arbeitgeber nur mit eigenen geprüften
Formularen, die auch über unabhängige
Dienstleister bezogen werden können.
Service-Orientierung zahlt sich aus,
auch bei scheidenden Mitarbeitern
Daneben spielt ein personalpolitischer
Aspekt eine Rolle: Das „boomerang hi-
ring“ – die Rückkehr ehemaliger Mitar-
beiter zum Alt-Arbeitgeber – gewinnt zu-
nehmend an Bedeutung. Es ist sinnvoll,
den ausscheidenden Mitarbeiter unter-
stützend zu begleiten. Der Mitarbeiter,
dem bei der Fortführung seiner Versor-
gungszusage beim neuen Arbeitgeber
geholfen wird, wird seinem ehemaligen
Arbeitgeber ein gutes Zeugnis ausstel-
len und das aktiv kommunizieren. Hinzu
kommt: Mitarbeiter, die gehen, halten
insbesondere in der ersten Zeit noch
Kontakt zu ihren ehemaligen Kollegen.
Und wenn dann berichtet wird, dass der
Arbeitgeber ausscheidende Kollegen
unterstützt, hat das eine positive Wir-
kung auf die verbleibende Belegschaft.
Externe Unterstützung hilft beim
Employer Branding
In der Beratungspraxis wird an diesem
Punkt meist die Frage gestellt: „Und wer
soll das alles machen?“ Wer sich bei der
bAV ohnehin eines externen Dienstlei-
sters bedient, kann einen Großteil der
erforderlichen Tätigkeiten im Fluktua-
tionsmanagement auf diesen delegie-
ren. Arbeitgeber sollten mit ihm die
Optionen genau ausloten und prüfen,
ob der Dienstleister in der Lage ist, die
Prozesse fachlich zu begleiten und da-
tensicher umzusetzen. Denn bei allem
zeigt sich deutlich: Ein gutes Fluktuati-
onsmanagement entlastet die Personal-
abteilung und sorgt ganz nebenbei für
das notwendige Employer Branding.
ANDREAS WURSCHER
ist
Geschäftsführer der Pension­
Capital GmbH München.
RÜDIGER ZIELKE
ist
Geschäftsführender Gesell­
schafter der PensionCapital
GmbH.
PRÜFSYSTEM
QUELLE: PENSION CAPITAL 2016
Das Diagramm zeigt die Prüfschritte, die der neue Arbeitgeber bei
der Entscheidung über das Schicksal des mitgebrachten Vorsorge­
vertrags gehen muss. Die letzte Entscheidung trifft stets der Mitar­
beiter, der Arbeitgeber muss ihn dabei aber genau beraten.
Soll der mitgebrachte Vertrag grundsätzlich übernommen werden?
Grundsatzentscheidung – neuer Mitarbeiter
ja
Dann Übernahme der Versorgungszusage erforderlich
ja
nein
Portabilität nach § 4 Betriebsrentengesetz
Prüfung der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (Zusage, Entgelt­
umwandlungs-Vereinbarung, Tarifbindung beim alten Arbeitgeber?)
Unterlagen vollständig?
Risiken für Arbeitgeber?*
nein
nein
ja
Übernahme der
Versorgungszusage
und Fortführung des
Versicherungsvertrags
ja
Will der Mitarbeiter unter diesen Bedingungen Entgeltumwandlung?
(Beratungsgespräch empfohlen)
Angebote einholen,
Vergleich beitragsfreier Altvertrag +
Neuvertrag zu Portabilität
nein
nein
ja
Umsetzung mit
neuer Entgelt-
umwandlungs-
vereinbarung
Portabilität wirtschaftlich sinnvoll?
Private Fortführung
des Altvertrags (ggf.
beitragsfrei) und Ab­
schluss Neuvertrag
Entscheidung
protokollieren
Mitarbeiter bleibt
ohne bAV
Deckungskapital kann ohne erneute Abschluss­
kosten übertragen werden
Alt-Verträge bieten zu hohe Risiken
* Beispiele für Risiken: Früherer Arbeitgeber hat TV nicht eingehalten, Beratungsfehler vor
Ort: Kein Hinweis auf geringere Ansprüche an SV
MITARBEITER
Risiken für
AG nicht zu
bewerten
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
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