WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 26/2017 - page 12

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5483
Kapitalistische Minderheitsbeteiligungen und Wettbewerbsverbot
ZAHL DER WOCHE
Prozent steigen die Löhne und Gehäl-
ter der rund 64.000 Beschäftigten der
Wohnungswirtschaft in Deutschland
zum 1. Juli 2017. Mindestens beträgt
die Erhöhung aber 65 Euro. Damit
werden die unteren Lohngruppen
im Vergleich stärker angehoben. Das
Verhandlungsergebnis zwischen dem
Arbeitgeberverband der Wohnungs-
wirtschaft und der Tarifkommission
von ver.di und IG BAU sieht zum 1.
Juli 2018 eine weitere Erhöhung um
2,2 Prozent vor. Die Ausbildungsver-
gütungen steigen zum 1. Juli 2017 um
40 Euro und zum 1. Juli 2018 um 30
Euro, was einen überproportionalen
Anstieg bedeutet. Der neue Tarifver-
trag der Wohnungswirtschaft hat eine
Laufzeit bis zum 30. Juni 2019.
2,4
Die heiße Phase vor der Wahl –
GdW auf den Parteitagen der Grünen und der SPD
Knapp drei Monate vor der
Bundestagswahl am 24.
September 2017 haben
sowohl BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf der Bundes-
delegiertenkonferenz als
auch die SPD auf ihrem
außerordentlichen Bundes-
parteitag die heiße Wahl-
kampfphase eingeläutet.
Der Spitzenverband der
Recht so
„Ausgehend vom Sinn und Zweck des Wettbewerbsverbotes sind rein
kapitalistische Minderheitsbeteiligungen an einer Konkurrenzgesellschaft
von diesem Verbot nicht erfasst. Das Wettbewerbsverbot soll verhindern,
dass der Gesellschaftergeschäftsführer seine aus der Gesellschafterstel-
lung erlangten Kenntnisse oder seinen auf der Gesellschafterstellung
beruhenden Einfluss dazu verwendet, die eigenen Geschäfte zum Nach-
teil der Gesellschaft zu fördern. Sofern daher eine Minderheitsbeteiligung an einer
Konkurrenzgesellschaft vorliegt, die lediglich zum Zwecke der Kapitalanlage und ohne
jedweden Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen der Konkurrenzgesellschaft
erfolgt, kommt das Wettbewerbsverbot nicht zum Tragen. Diese (einschränkende)
Auslegung des gesetzlichen Wettbewerbsverbotes, die die Kapitalanlageinteressen des
Gesellschaftergeschäftsführers berücksichtigt, ist – wie das OLG Stuttgart ausführt –
grundsätzlich auch auf ein vertragliches Wettbewerbsverbot zu übertragen.“
EXPERTENMEINUNG
von Dr. Matthias Zabel
GdW-Referent „Recht“
Foto: GdW, Urban Ruths
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom März dieses Jah-
res (Az.: 14 U 3/14) unterliegt ein Minderheitsgesellschafter einer GmbH, der zugleich
Geschäftsführer der GmbH ist, bereits Kraft gesetzlicher Treuepflicht einem gesetzlichen
Wettbewerbsverbot (vgl. auch § 88 Absatz 1 Aktiengesetz). Erwirbt der Gesellschafterge-
schäftsführer eine Mehrheitsbeteiligung an einer Gesellschaft, die imWettbewerbsbereich
der GmbH tätig ist, oder beherrscht er diese Gesellschaft aufgrund anderer Umstände,
greift das gesetzliche Wettbewerbsverbot ein. Es kommt entscheidend darauf an, dass
der Gesellschaftergeschäftsführer aufgrund seines Einflusses einzelne unternehmerische
Entscheidungen der anderen Gesellschaft beeinflussen kann. Wie das OLG Stuttgart aller-
dings klarstellt, fallen rein kapitalistische Minderheitsbeteiligungen an einer Konkurrenz-
gesellschaft nicht unter das gesetzliche Wettbewerbsverbot.
Die weibliche Hälfte des Grünen-Spitzen-Duos,
Katrin Göring-Eckardt, mit GdW-Referent Olaf
Mangold
Berlins Regierender Bürgermeister Michael
Müller mit GdW-Referent Olaf Mangold (v. r.)
Fotos: GdW
Wohnungswirtschaft GdW war wieder mit
seinem mobilen Wohnzimmer dabei, als die
jeweiligen Spitzenkandidaten und die vielen
Delegierten ihre Programme präsentierten
und beschlossen. Prominente Spitzenpolitiker
informierten sich am GdW-Stand über das
bezahlbare Wohnen und Bauen in Deutsch-
land, darunter die Vorsitzende der Grünen-
Fraktion im Deutschen Bundestag, Katrin
Göring-Eckardt, der Parlamentarische Staats-
sekretär im Bundesbauministerium, Florian
Pronold, der wohnungspolitische Sprecher
der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Groß,
und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller. Der Parteitag der Grünen fand vom
16. bis 18. Juni in Berlin statt. Die SPD tagte am 25. Juni in Dortmund.
(kön/schi)
Der wohnungspolitische Sprecher der SPD-
Bundestagsfraktion, Michael Groß, mit GdW-
Pressesprecherin Katharina Burkardt und GdW-
Referent Olaf Mangold (v. l.)
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