WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 26/2017 - page 5

BUNDESPOLITIK
Wohnungsgenossenschaften:
Starke Partner für bezahlbares Wohnen und Quartiersentwicklung
Berlin – Wohnungsgenossenschaften sind für Länder und Kommunen bei der sozialen Wohnraumförderung ein wichti-
ger Partner. Das war das Fazit der Bilanzveranstaltung „Stärkung des genossenschaftlichen Wohnens“ des Bundesbaumi-
nisteriums (BMUB) zum Ende der laufenden Legislaturperiode am 19. Juni 2017 in Berlin. Im Mittelpunkt stand die Frage
nach aktuellen Entwicklungen und danach, welchen Beitrag die Politik leisten kann, um die Rahmenbedingungen für das
genossenschaftliche Wohnen in Zukunft noch weiter zu verbessern.
Die Investitionen der Wohnungsgenossen-
schaften in den Neubau haben sich in den
vergangenen Jahren deutlich erhöht. 2016
lagen die Beträge deutlich über 1,5 Milli-
arden Euro. Wohnungsgenossenschaften
beteiligen sich aktiv an den jeweiligen För-
derprogrammen der Bundesländer für die
soziale Wohnraumförderung.
„Wohnungsgenossenschaften
leisten
einen unverzichtbaren Beitrag für bezahl-
bares Wohnen und in der Quartiersent-
wicklung. Ich begrüße sehr, dass einige
Bundesländer gezielte Maßnahmen ergrif-
fen haben, um Wohnungsgenossenschaf-
ten zu unterstützen“, erklärte
Gunther
Adler
, Staatssekretär im BMUB. Zuneh-
mend mehr Kommunen wenden Konzep-
tausschreibungen an, damit auch Woh-
nungsgenossenschaften eine Chance
haben, Baugrundstücke zu einem bezahl-
baren Preis zu erwerben.
Axel Gedaschko
, Präsident des Spitzen-
verbandes der Wohnungswirtschaft GdW,
verwies auf die vielfältigen Herausforderun-
gen, denen sich die Wohnungsgenossen-
schaften in langer Tradition „wie ein Fels
in der Brandung“ erfolgreich stellen. Damit
die Wohnungsgenossenschaften auch in
Zukunft ihrer gesamtgesellschaftlichen
Bedeutung im Hinblick auf bezahlbaren
Wohnungsbau, gute Quartiersentwicklung,
Schaffung eines guten und sicheren Wohn-
umfeldes, Energiewende und Klimaschutz,
altersgerechtes Wohnen sowie erfolgreiche
Integrationsarbeit nachkommen können,
gelte es, die Empfehlungen des Bündnis-
ses in der nächsten Legislaturperiode zügig
umzusetzen.
Das BMUB hat bei dem Entwurf eines
Gesetzes zur Erleichterung unternehme-
rischer Initiativen aus bürgerschaftlichem
Engagement und zum Bürokratieabbau bei
Genossenschaften eng mit dem zuständi-
gen Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz sowie dem Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Energie
zusammengearbeitet. Eine Verabschie-
dung des Gesetzes noch in dieser Legis-
laturperiode wird angestrebt, um auch für
kleine Initiativen die Wahl der Rechtsform
der Genossenschaft zu erleichtern und ins-
gesamt attraktiver zu gestalten.
(schr/zab/kön)
Energieversorgung: Mieterstrom soll für Quartiere geöffnet werden
Berlin – „Mieterstromprojekte sind ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Energiewende und den bezahlbaren Kli-
maschutz im Wohngebäudebereich“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft
GdW, am 21. Juni 2017 anlässlich der Anhörung zum Mieterstromgesetz im Deutschen Bundestag. Damit könnten endlich
auch Mieter aktiv an der Energiewende teilhaben. Zentrales Anliegen sei es nun, dass das Gesetz auch Projekte im Quar-
tierszusammenhang ermöglicht und zudem noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.
Der GdW-Chef begrüßte ausdrücklich, dass
die Regierungsfraktionen sich nunmehr
dafür einsetzen, dass die Regelungen zum
Mieterstrom nicht nur für das Gebäude gel-
ten, in dem der Mieterstrom erzeugt wird,
sondern auch für Wohngebäude, die in
unmittelbarer räumlicher Nähe dazu ste-
hen. „Solche Quartierskonzepte würden es
ermöglichen, auch Mieter an der Energie-
wende zu beteiligen, deren Wohngebäude
beispielsweise aufgrund von Verschattun-
gen oder der baulichen Situation nicht
als Standort für die Erzeugung von Solar-
strom in Frage kommen“, so Gedaschko.
Er appellierte an die Politik, diesen Quar-
tiersbezug nun auch im Gesetz zu fixieren
– der derzeitige Kabinettsentwurf sieht das
noch nicht vor.
Steuerliche Nachteile
Dennoch ist mit dem aktuellen Gesetzent-
wurf eine entscheidende Hürde für den Mie-
terstrom noch nicht beseitigt. Wohnungs-
unternehmen, die Strom aus erneuerbaren
Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-
Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen
wollen, werden weiterhin gravierend steuer-
lich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten
Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder
den Mietern zur Verfügung stellen, wird die
eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermie-
tungstätigkeit des Unternehmens gewerbe-
steuerpflichtig. „Wohnungsunternehmen,
die Strom erzeugen, zahlen für das damit
verbundene Geschäft wie jeder andere auch
die Gewerbesteuer. Aber warum sollte ihr
Vermietungsgeschäft dadurch benachteiligt
werden? Das macht keinen Sinn, ist unge-
recht und muss daher dringend im Gewer-
besteuergesetz korrigiert werden“, forderte
der GdW-Chef. „Das ist im Übrigen voll-
kommen steuerneutral.“
(burk)
GdW-Präsident Axel Gedaschko
Foto: BMUB/Florian Gärtner
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