WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 26/2017 - page 3

BUNDESPOLITIK
Der Spitzenverband der Wohnungswirt-
schaft GdW hat in Funktion der Verga-
bestelle gemeinsam mit Partnern aus
dem Bündnis für bezahlbares Wohnen
und Bauen des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-
sicherheit (BMUB) im Auftrag seiner Mit-
gliedsunternehmen eine Rahmenverein-
barung mit Teilnahmewettbewerb und
anschließendem Verhandlungsverfah-
ren öffentlich ausgeschrieben. Die Aus-
schreibung erfolgt mit dem Ziel, eine
Rahmenvereinbarung über den Neubau
von mehrgeschossigen Wohnbauten in
serieller und modularer Bauweise mit Pla-
nern und Baugewerbe gemeinsam abzu-
schließen.
Das innovative Verfahren wurde in enger
Zusammenarbeit mit dem BMUB, der
Bundesarchitektenkammer und dem
Hauptverband der Deutschen Bauindus-
trie sowie InWIS Forschung & Beratung
GmbH und der auf das Vergaberecht spe-
zialisierten Kanzlei Redeker Sellner Dahs
erarbeitet. Durch die starke Verzahnung
von Architekten und Fachplanern, bau-
ausführenden Unternehmen und Woh-
nungsunternehmen sollen innovative
serielle und modulare Lösungen für den
Neubau von mehrgeschossigen Wohn-
bauten mit hoher architektonischer und
städtebaulicher Qualität zu reduzierten
Baukosten und unter Berücksichtigung
baukultureller Belange entwickelt werden.
Bei dem grundsätzlich technologieoffe-
nen Ausschreibungsverfahren steht die
Entwicklung und Realisierung zukunfts-
fähiger Wohnkonzepte in serieller und
modularer Bauweise im Fokus, die mit
hoher architektonischer Qualität für die
jeweiligen Nutzungserfordernisse varia-
bel ausgerichtet werden können. Dabei
sind wirtschaftliche sowie Nachhaltig-
keitsaspekte zu berücksichtigen. Tempo-
rärer Wohnungsbau ist nicht darunter zu
fassen. Die Wohnbauten sollen dabei so
flexibel sein, dass sie an unterschiedliche
Standortbedingungen angepasst werden
können.
Teilnahmeberechtigte
Bei dem Verfahren geht es darum, effek-
tive Formen der partnerschaftlichen
Zusammenarbeit zu entwickeln. Teilnah-
meberechtigt sind Bieter bzw. Bieterge-
meinschaften, die sich beispielsweise aus
Architekten und bauvorlageberechtigten
Ingenieuren, bauausführenden Unter-
nehmen und/oder Wohnungsunterneh-
men zusammensetzen.
Zeitrahmen für Bewerber und Bieter
Bis 31 Tage nach der Bekanntmachung
im EU-Amtsblatt – also
bis zum 27. Juli
2017
– können sich potenzielle Bieter
um die Teilnahme an der Ausschreibung
bewerben. Die konkreten Angebote der
ausgewählten, teilnahmeberechtigten
Bieter müssen dann
bis zum 27. Okto-
ber 2017
, 12:00 Uhr, eingereicht werden.
Bewertung der Angebote
Die Bewertung der Angebote erfolgt
nach speziell ausgearbeiteten Zuschlags-
kriterien durch ein eigens einberufenes
Bewertungsgremium, das sich aus Exper-
ten der Bau- und Wohnungswirtschaft,
Forschung und des Bundesbauministeri-
ums zusammensetzt. Für die Beurteilung
werden die Kriterien „Qualität und Inno-
vation“ (50 Prozent) sowie „Angebot-
spreis/Lieferfähigkeit/Instandsetzungs-
und Wartungsaufwand“ (50 Prozent)
inklusive weiterer Unterkriterien gleich-
gewichtig herangezogen.
Anforderungen an die Angebote
Grundsätzlich müssen bei den einge-
reichten Angeboten alle baurechtlichen
Normen und Vorschriften erfüllt sein.
Exemplarisch seien folgende ausgewählte
Anforderungen genannt: gestalterisch
ansprechende Architektur, städtebaulich
variable Gebäude, Minimierung von Ver-
kehrsflächen, ausreichende Belichtung
für Wohnkomfort und Energieeffizienz,
kompakte und flächeneffiziente Woh-
nungsgrundrisse, ein Drittel barrierefrei
nutzbare Wohnungen, energieeffiziente
(EnEV 2016) und nachhaltige Gebäude-
konzepte, hohes Maß an Standardisie-
rung zugunsten von zeit- und kostenspa-
rendem Bauen.
Auswahl der Angebote
Der Spitzenverband der Wohnungswirt-
schaft GdW als Vergabestelle wird die
endgültige Auswahl von insgesamt fünf
bis 10 Bietern bzw. Bietergemeinschaf-
ten auf Grundlage der Ergebnisse des
Bewertungsgremiums vornehmen. Die
Entwürfe der Bieter beziehungsweise
Bietergemeinschaften, die den Zuschlag
für den Abschluss der Rahmenvereinba-
rung erhalten haben, werden in einer
öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung
präsentiert.
Der Rahmenvertrag
Der Rahmenvertrag wird mehrere Ange-
bote umfassen und basiert auf einer funk-
tionalen Ausschreibung für ein fiktives
Grundstück. Er definiert Rahmendaten
und Preise für ein Mustergebäude. Die
konkrete Beauftragung eines Bauvorha-
bens erfolgt mittels eines Einzelauftrags.
Ziel ist es, Ende des 1. Quartals 2018 die
Rahmenvereinbarung mit den Siegern des
Verfahrens zu unterschreiben.
(schi)
Die vollständigen Vergabeunterlagen
sind unter
elektronisch einsehbar.
Serielles und modulares Bauen:
Die Fakten zur Ausschreibung auf einen Blick
Schwedisches Beispiel für modulares Bauen: das „Kombohus“ des dortigen Verbandes der kommunalen Wohnungsunternehmen SABO – weitere Infos
dazu finden Sie unter
Foto: SABO
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