Der Verwalter-Brief 10/2017 - page 6

sprechende Features bietet, die die Produktivität wieder schnellstens
ermöglichen. Bei Hardware-Systemen muss u. U. eine spezielle Softwa-
re eingesetzt werden, die es dann auch ermöglicht, das Betriebssystem
auf veränderten Hardwarekomponenten wieder starten zu können.
9. Wohin wird gesichert?
Die oben angesprochene Datensicherung mit Magnetbändern wurde
bei vielen Unternehmen so durchgeführt, dass das entnommene Band
einfach oben auf das Regal abgelegt wurde. Manche Chefs nahmen
die Bänder einer Woche immer mit nach Hause. So war wenigstens
gewährleistet, dass, sollte es zu einem Schaden (Brand, Diebstahl, Was-
ser, Blitzschlag etc.) kommen, die Datenbänder wenigstens nicht mit
dem gesamten System vernichtet werden. Heutige Datensicherungen
werden meist auf externe Datenspeicher (entweder im Netzwerk oder
in der Cloud) vorgenommen. Achten Sie bei der Sicherung im eigenen
Netzwerk darauf, dass der Datenspeicher sich in einem anderen Teil des
Gebäudes befindet (Brandabschottung). Denn es nützt herzlich wenig,
wenn es im Serverraum brennt und die Datensicherung befindet sich
ebenfalls dort.
Wenn Sie auf externe Festplatten sichern, ist es sinnvoll, jeden Freitag
eine zusätzliche Vollsicherung ebenfalls auf eine Festplatte zu „ziehen“
und diese mit nach Hause zu nehmen. Interessant ist, dass in letzter
Zeit viele Unternehmen wieder auf die klassischen Magnetbänder aus-
weichen. Denn durch die Sicherung auf ein externes Magnetband ist
gewährleistet, dass diese Medien bei einem Virenbefall definitiv nicht
betroffen sein werden.
10. Datensicherung in der Cloud?
Durch die zunehmende Mobilität der Mitarbeiter ist die Cloud eine per-
fekte Alternative, Daten schnell und jederzeit zur Verfügung zu stel-
len. Auch aus diesem Grunde ist es oft sinnvoll, die Datensicherung in
der Cloud vorzunehmen. Allerdings sollten Sie hierbei darauf achten,
welchem Unternehmen Sie Ihre Daten anvertrauen. Nicht selten sind
verlockende, teilweise sogar kostenlose, Angebote (Google, Dropbox,
MyCloudFiles etc.) der falsche Weg, weil die Daten u. U. auf Servern
außerhalb der EU liegen. Zudem verlangt das derzeit geltende Daten-
schutzgesetz (BDSG), dass die Speicherung personenbezogener Daten
(Name, Adressen, Telefonnummern etc.) nur dann erlaubt ist, wenn
gemäß § 11 BDSG eine Auftragsdatenverarbeitung vertraglich mit ent-
sprechenden Kontrollpflichten vereinbart worden ist. Unternehmen, die
ihre Dienste zum Beispiel in den USA anbieten, können hier den oben
genannten Anforderungen oft nicht entsprechen.
Wichtig: Achten Sie auf eine Verschlüsselung. Daten sollten niemals
in ihrem Ursprungsformat in die Cloud gesichert werden. Hierzu muss
zwingend eine spezielle Verschlüsselungsmethode eingesetzt werden.
Dadurch ist es möglich, den Zugriff durch unbefugte Dritte abzuwehren
bzw. wenigstens zu erschweren. Zwar bieten einige Cloud-Anbieter eine
Verschlüsselung an, jedoch sollten Sie hier lieber auf einen Drittanbieter
setzen, welcher die Kompatibilität zu allen gängigen Cloud-Anbietern
gewährleistet. Auch sollte ein Zwei-Faktoren-Verschlüsselungscode-Ma-
nagement möglich sein. Am Ende sollten Sie sich darüber im Klaren
sein, dass auch ein großer Cloud-Anbieter mal Probleme bekommen
und einen Datenverlust erleiden kann. Auch wenn Sie Ihre Daten ver-
trauensvoll und verschlüsselt jeden Tag in die Cloud sichern, der An-
bieter aber einen Datenverlust erleidet, bleibt das Problem letztlich an
Ihnen hängen. Sicher, Sie können sich natürlich in einem zivilrechtlichen
Streit über die Haftungsfrage auseinandersetzen. Jedoch dürfte dieser
Weg beschwerlich und teuer sein, und die Daten haben Sie immer noch
nicht wieder. Deswegen ist eine zusätzliche „eigene“ Sicherung auf ei-
genen Serversystemen ratsam. Mit dieser zusätzlichen „Sicherung der
Sicherung“ sollten Sie dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein.
11. Welches Datensicherungsprinzip wird angewendet?
Eine Datensicherung, die nur eine Woche zurückreicht, ist unzureichend.
Am effektivsten und sinnvollsten hat sich das sogenannte Großvater-
Vater-Sohn-Prinzip (GVS) erwiesen. Durch den Einsatz dieses Prinzips
wird sichergestellt, dass verschiedenste Sicherungsstufen vorhanden
sind. Großväter (Monatssicherungen), Väter (Wochensicherungen) und
Söhne (Tagessicherungen) sind zwar „alte Bekannte“ aus den Zeiten der
Bandsicherung, sie haben jedoch auch bei den derzeitigen Sicherungen
auf anderen Medien nach wie vor ihre Daseinsberechtigung. Sind zum
Beispiel die „Sohn“-Daten beschädigt, so lassen sich diese dann aus
den „Vater“-Daten oder aber auch aus den „Großvater“-Daten wieder
herstellen. Außerdem verschafft diese Methode einen sehr guten Über-
blick über das gesamte Backup-System.
12. Was passiert mit „alten“ Speichermedien?
Die Verantwortung dafür, dass die Daten und Speichermedien entspre-
chend gelöscht und vernichtet werden, liegt eindeutig beim Datenin-
haber. Ein Magnetsicherungsband darf nicht im Hausmüll landen. Eine
Festplatte sollte weder per Auktion versteigert noch verkauft werden. Ein
alter PC sollte nicht an den Admin verschenkt oder übergeben werden,
wenn nicht gewährleistet ist, dass dieser die Daten auf dem PC nach
gängigen Verfahren sicher und unwiederbringlich löscht. Viele Unterneh-
men, die sich auf die Daten- und Aktenvernichtung spezialisiert haben,
bieten eine fachgerechte Entsorgung der o. g. Speichermedien an.
Fazit
Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, eine regelmäßige Da-
tensicherung vorzunehmen. Sollte es zu einem Schadensfall kommen,
besteht die nicht geringe Gefahr, dass Geschädigte erfolgreich Scha-
densersatz verlangen können, weil Versäumnisse bei der Datensiche-
rung nachgewiesen werden
können. Auch die Dokumen-
tation der Datensicherung ist
eine unternehmerische Pflicht.
Definieren Sie ganz klar die
Methoden, die Abläufe und die
Verantwortlichkeiten, damit im
Schadensfall schnelle und kla-
re Prozesse definiert sind und
ausgeführt werden können.
6
Reinhold Okon
ist Datenschutz-
b e a u f t r a g t e r
des
Bundes-
fachverbandes
der Immobilien-
verwalter e.V. (BVI).
DER AUTOR
Umfrage zu eingesetzten
IT-Sicherheitsmaßnahmen (2017)
Welche Sicherheitsmaßnahmen sind in Ihrem Unternehmen im
Einsatz, um sich gegen Datendiebstahl, Industriespionage oder
Sabotage zu schützen?
Passwortschutz, Firewalls, Virenscanner, Backups
100 %
Festlegung von Zugriffsrechten
99 %
Kennzeichnung von Betriebsgeheimnissen
85 %
Festlegung von Zutrittsrechten zu bestimmten Räumen
81 %
Background-Checks bei sensiblen Positionen
58 %
Bestellung eines Sicherheitsverantwortlichen
54 %
Schulung der Mitarbeiter
53 %
Sicherheitszertifizierung
43 %
Sicherheits-Audits durch externe Spezialisten
24 %
Intrusion Detection Systeme (Angriffserkennungssystem)
20 %
Penetrationstest
17 %
Quelle: Bitkom, 2017
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