Der Verwalter-Brief 10/2017 - page 3

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Vermehrung von Stimmrechten
durch Veräußerung
Bei Abstimmungen in der Eigentümerversammlung hat jeder Woh-
nungseigentümer eine Stimme (Kopfprinzip), sofern nichts anderes
vereinbart ist, z. B. eine Abstimmung nach Miteigentumsanteilen oder
Einheiten.
Veräußert ein Wohnungseigentümer, der mehrere Einheiten sein eigen
nennt, eine von diesen, kommt es unter der Geltung des Kopfprinzips
zu einer Vermehrung der Stimmrechte. Das gilt auch, wenn Erwerber
der Einheit ein naher Angehöriger des Veräußerers oder eine von die-
sem beherrschte juristische Person ist. Dass es zu einer Vermehrung
der Stimmrechte kommen kann, ist im Kopfstimmrecht angelegt und
hinzunehmen, selbst wenn der veräußernde Wohnungseigentümer be-
herrschenden Einfluss auf den Erwerber ausübt.
Ob ein neues Stimmrecht auch entsteht, wenn der Verkäufer anteilig
Eigentümer der veräußerten Einheit bleibt, weil er nur einen Bruchteil
des Eigentums an einer von mehreren Einheiten an einen Dritten veräu-
ßert, konnte der BGH im entschiedenen Fall offen lassen.
In derselben Entscheidung hat der BGH klargestellt, dass ein Stimm-
rechtsausschluss wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nur aus-
nahmsweise und unter engen Voraussetzungen in Betracht kommt.
(BGH, Urteil v. 14.7.2017, V ZR 290/16)
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Weiterführende Informationen:
Abstimmung in der Eigentümerversammlung
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Immobilienverwalter des Jahres 2017
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter hat auf dem 25.
Deutschen Verwaltertag in Berlin den Immobilienverwalter des Jahres
2017 geehrt. Für die Auszeichnung hatte der Verband nach Konzepten
gesucht, wie sich kleine und schwierige Wohnungseigentümergemein-
schaften erfolgreich und rentabel verwalten lassen.
Den 1. Platz belegte die Mönig Immobilienmanagement GmbH aus
Böblingen. Das Unternehmen wurde für einen Mix an Maßnahmen aus-
gezeichnet, die die Verwaltungsprozesse digitalisieren und straffen. So
können Eigentümerversammlungen auch als Videokonferenz abgehal-
ten werden. Zudem macht das Unternehmen ein spezielles Angebot für
kleine Gemeinschaften.
Die Krase Immobilienverwaltung aus Hamburg, die den 2. Platz beleg-
te, überzeugte die Jury mit einem Sieben-Punkte-Paket zur Verwaltung
kleiner WEGs. Dieses enthält eine „Basisverwaltung“; auch eine digitale
Schadensverwaltung kommt zum Einsatz.
Den 3. Platz belegte die Berliner Gesellschaft für Vermögensverwaltung
mbH. Das Unternehmen hat eine Online-Plattform entwickelt, auf der
die Kunden Objektdaten und Abrechnungen rund um die Uhr abrufen
können.
Und den ImmoStar 2017 für das Lebenswerk erhielt in diesem Jahr
Rechtsanwalt Dr. Wolf-Dietrich Deckert.
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Arbeitgeber, die hierbei einige Besonderheiten beachten, können Lohn-
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die verschiedenen Personengruppen und geht dabei auf die versiche-
rungs-, beitrags- und melderechtlichen Besonderheiten ein.
Referent: André Fasel
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