welche Daten von ihm gespeichert werden und was mit ihnen
geschieht. Die DSGVO schafft bei vielen Unternehmen, die
sich mit einem Wechsel in die Cloud befassen, neue Verun-
sicherung. „Will ein Unternehmen personenbezogene Daten
in der Cloud speichern, muss es nicht nur einen Vertrag zur
Auftragsverarbeitung mit dem Provider schließen, sondern
auch das Datenschutzniveau des Dienstleisters bis ins Detail
einschätzen können," erklärt Seifert. Das durch die DSGVO
drastisch gestiegene abschreckende Strafmaß bei Datenschutz-
verletzungen wird seiner Einschätzung nach weiter dazu bei-
tragen, dass manches Unternehmen den Wechsel in die Cloud
zurückstellen.
Die Anbieter der Lohnabrechnungssoftware haben sich jedoch
längst auf DSGVO eingestellt und ihr Angebot entsprechend
angepasst. „Das war ziemlich aufwendig, das Thema beschäf-
tigt uns bereits seit Mitte letzten Jahres“, sagt Schmidt von
Haufe-Lexware. Alle Anwender einer aktuellen Lexware-Lohn-
abrechnungssoftware erhalten Anfang Juni ein kostenloses Up-
date, mit dem sie datenschutzkonform nach der neuen DSGVO
weiterarbeiten können.“ Auch die HS unterstützt ihre Kunden
dabei, den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden. „So
können beispielsweise Daten jedweder Art nach Excel expor-
tiert werden, um dem Betroffenen Auskunft über die von ihm
gespeicherten Daten geben zu können oder ihm die Möglichkeit
zu bieten, seine Daten zu portieren“, erklärt Seifert.
Odin Grupe von Sage weist darauf hin, dass die Softwareher-
steller gemäß DSGVO dafür sorgen müssen, dass das Thema
Verschlüsselung von Anfang an im Produktdesign einbezogen
ist. Und er sieht auch noch weitere Auswirkungen: „Außer bei
der Software als solcher sehe ich die Hersteller aber auch stärker
als früher in der Pflicht, den Faktor Mensch bei den Datenschutz-
vorkehrungen mit einzubeziehen und umfassende Schulungen
für Kunden und Partner anzubieten.“
Bleibt die Frage: Soll ein Unternehmen die Cloud für die Spei-
cherung von Personaldaten nutzen oder nicht? Es kommt auf
die Einstellung des Unternehmens an. Wenn eine Firma ein
Problem damit hat, sensible Daten an Drittparteien ausgenom-
men Steuerberater oder Lohnabrechner zu geben, ist die Cloud
für sie keine Lösung. Es spielt in dem Fall auch keine Rolle,
dass die Cloud als äußerst sicher gilt. Andererseits macht die
Firma mit On-Premise-Systemen nichts falsch. Um die Daten
vor möglichen Schäden zu schützen, erstellt man einfach Siche-
rungskopien. Für die Aufbewahrung und Sicherung der Daten
investiert das Unternehmen in die entsprechende Hardware und
Software. Die On-Premise-Handhabung ist im Vergleich zu der
Cloud allenfalls kostenintensiver und weniger flexibel.
Die Flexibilität ist schließlich auch das, was die Cloud so at-
traktiv macht. Die Möglichkeit, Daten von quasi jedem Standort
aus abrufen zu können, ist äußerst bequem. Früher musste die
Personalabteilung oder ein Geschäftsführer mit Papierbergen
fertig werden, um die richtigen Personaldaten zu finden. Heute
stehen wichtige Daten wie eine Personalakte nach einigen Klicks
oder Wischbewegungen sofort auf dem Tablet zur Verfügung.
Wenn die Cloud-Anbieter also weiterhin beweisen können, dass
die Daten tatsächlich „bombensicher“ sind, dürften sich auch
die KMU langfristig für diese Lösung entscheiden.
JAN F. WAGNER ist freier Journalist mit
den Schwerpunkten bAV, Banken und
Asset-Management.
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