Für Antworten auf Fragen des
Urlaubsrechts ist die Grundlage noch
immer das Bundesurlaubsgesetz aus
dem Jahr 1963. Genau hierin liegt
jedoch das Problem: Die damaligen
Wertungen, die den gesetzlichen
Regeln zugrunde liegen, sind in
der heutigen Zeit nur noch schwer
anzuwenden – nicht zuletzt auch
aufgrund europarechtlicher Vorgaben.
Aus der
Zeit gefallen
Von Thomas Muschiol
Foto: H. Armstrong Roberts/ClassicStock/Getty Images
104
personalmagazin 07.18
HR-Management