„Wir wollen den Missbrauch bei den
Befristungen abschaffen. Deshalb dürfen
Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten
nur noch maximal 2,5 Prozent der Beleg-
schaft sachgrundlos befristen. Bei Über-
schreiten dieser Quote gilt jedes weitere
sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis
als unbefristet zustande gekommen. Die
Quote ist jeweils auf den Zeitpunkt der
letzten Einstellung ohne Sachgrund zu
beziehen.“ Dieser kurze Passus im unter-
zeichneten Koalitionsvertrag von CDU,
CSU und SPD bringt derzeit so manchen
HR-Chef und so manche Personalabtei-
lung auf Trab. Betroffen sind Arbeitgeber
aller Couleur, vomMittelständler bis zum
Konzern.
Worum geht es? Die Große Koalition
hat sich darauf festgelegt, dass sie die so-
genannte sachgrundlose Befristung nach
§ 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz
Weniger sachgrundlose Befristungen – so lautet ein
Ziel, das die Bundesregierung über eine feste Quote
bereits im Koalitionsvertrag verankert hat. Für dieses
Vorhaben erntet sie jedoch von vielen Seiten Unmut.
(TzBfG) in der angelaufenen Legislatur-
periode spürbar eindämmen will. Be-
gründet wird dieses Vorhaben mit einem
vermeintlichen Missbrauch, welchen die
Regierungspolitiker in der gegenwärtigen
Praxis zu erkennen glauben. Um die er-
strebte Eindämmung zuwege zu bringen
will man gleichzeitig an mehreren gesetz-
lichen Stellschrauben drehen.
Weniger Befristungen durch
gesetzliche Vorgaben
Zum einen soll gemäß dem zitierten Ab-
schnitt aus dem Koalitionsvertrag für Ar-
beitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten
künftig eine prozentuale Obergrenze gel-
ten, was den Anteil sachgrundlos befris-
teter Arbeitsverhältnisse an der Gesamt-
zahl aller Arbeitsverhältnisse betrifft.
Sie sollen demnächst nämlich nur noch
maximal 2,5 Prozent ihrer Belegschaft
ohne Sachgrund befristet anstellen dür-
fen. Überschreitet der Arbeitgeber diese
Quote, gilt jedes weitere sachgrundlos be-
fristete Arbeitsverhältnis als unbefristet
zustande gekommen.
Doch damit nicht genug. Zum ande-
ren will die Regierung auch die Höchst-
dauer von sachgrundlosen Befristungen
von derzeit 24 Monaten mit drei mögli-
chen Verlängerungen auf 18 Monate mit
maximal einer möglichen Verlängerung
verkürzen. Flankierend will die Koaliti-
on aus Union und SPD auch bei Ketten-
befristungen die Zügel anziehen. So soll
ein befristetes Arbeitsverhältnis künftig
generell nicht mehr möglich sein, sofern
der betreffende Mitarbeiter beim jeweili-
gen Arbeitgeber davor schon unbefristet
beschäftigt war oder einmal oder mehr-
mals befristet – und zwar für insgesamt
Die Flexibilität
nimmt ab
Von Holger Schindler
Foto: dpa
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personalmagazin 07.18
Strategie & Führung