personalmagazin 03/2016 - page 62

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RECHT
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NEWS
personalmagazin 03/16
Diebstahl
Einen ungewöhnlichen Fall hatte das LAG Hamm zu beurteilen: Ein Arbeitnehmer verlangte Schadensersatz für ihm am
Arbeitsplatz gestohlenen Schmuck in Höhe von vielen Tausend Euro. Wegen der eindeutigen Rechtsprechung des BAG zu den Obhuts- und
Verwahrungspflichten nahm er die Berufung jedoch noch im Termin zurück.
Arbeitnehmerstatus
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben jetzt klargestellt: Amateursportler gehören grundsätz-
lich zu den Beschäftigten im Sinne der Sozialversicherung. Auf den Mindestlohn besteht kein Anspruch. Es ist aber zu ermitteln und durchaus
relevant, weshalb der Sportverein die Zahlungen an den Amateursportler leistet.
Doppelverbeitragung
Die Gefahr, doppelte Beiträge in der Krankenversicherung für Betriebsrenten zahlen zu müssen, gilt als eine
der großen Hemmnisse in der betrieblichen Altersversorgung. Vor dem Gesundheitsausschuss des Deuschen Bundestags fand nun eine
Anhörung von Sachverständigen statt. Doch auch danach besteht wenig Hoffung auf eine Veränderung.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Erfolgsquote am BAG
NACHGERECHNET
Meist im Februar gibt das BAG die sta-
tistischen Daten des Vorjahrs bekannt.
Der Blick auf die Zahlen 2015 verrät: Im
Vergleich zu 2014 war es ein erfolgrei-
ches Jahr, bei freier Auswahl wäre eine
Revision oder Rechtsbeschwerde ratsam
gewesen. Immerhin verlief gut ein Vier-
tel dieser Verfahren erfolgreich. Nicht
auszudenken dagegen, hätten Sie 2014
eine Revision oder Rechtsbeschwerde
erledigt (14,3 Prozent). Vermutlich
waren die Richter jedoch 2014, als sie
2.644 Sachen erledigten, fleißiger als
2015 (2.457). Oder es ging schlicht auf
Kosten der durchschnittlichen Verfah-
rensdauer (2014: neun Monate, 11
Tage; 2015: acht Monate, 23 Tage).
Nur gut, dass tatsächlich der Erfolg im
Prozess nicht von Wahrscheinlichkeiten
abhängt. Denn am Ende gibt es immer
eine Seite, die sich freut – auch wenn
eine Revision zurückgewiesen wird.
Und bei einem Vergleich? Böse Zungen
behaupten ja, da freue sich der Richter.
Schutzschild statt sicherer Hafen
D
ieEU-Kommissionhat sichAnfangFebruarmit denUSAauf neueRegeln
beimDatenaustauschmitUS-Firmen („EU-US-PrivacyShield“) geeinigt.
Die Vereinbarung soll die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommis-
sion ablösen, die der EuGH im Oktober 2015 annulliert hatte. Die EU-Daten-
schutzbehörden hatten für eine Neuregelung eine Übergangsfrist bis Ende
Januar eingeräumt. Das „Privacy Shield“ sieht die Überwachung der US-Fir-
men durch das dortige Handelsministerium vor. Zudem sollen sich EU-Bürger
bei Rechtsschutzverletzungen an einen Ombudsmann wenden können. Nicht
zuletzt sicherte auch der US-Geheimdienst keine massenhafte Datenüberwa-
chung zu. Kritiker
wiederum äußerten
sich skeptisch, ob
die Vereinbarung
die EuGH-Vorgaben
erfüllt – zumal es
sich bislang ledig-
lich um eine politi-
sche Vereinbarung
handelt.
© JORG GREUEL/OCEAN/CORBIS
Neues Schutzschild
zum Datentransfer?
Die EU hat mit den
USA ein neues Ab-
kommen vereinbart.
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