personalmagazin 5/2016 - page 70

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RECHT
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NEWS
personalmagazin 05/16
Kurzarbeitergeld
Bei den Beschäftigten führt die Kurzarbeit zu einem Minus auf dem Gehaltszettel. Arbeitgeber müssen bei der
Abrechnung des Kurzarbeitergelds Sonderregeln beachten, wenn Kurzarbeiter zur Einkommensaufbesserung etwa einen Minijob aufnehmen.
Mahlzeitenzuschuss
Nach einem neuen Verwaltungserlass ist der günstige Mahlzeitenansatz mit dem Sachbezugswert auch möglich,
wenn statt Papier-Essensmarken ein vollelektronisches System verwendet wird.
Entsenderichtlinie
Die EU-Kommission hat die Überarbeitung der Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern vorgelegt. Diese sieht
vor, dass für entsandte Arbeitnehmer die gleichen Vergütungsvorschriften wie im Aufnahmemitgliedstaat gelten, so wie sie in Rechtsvor-
schriften oder allgemein verbindlichen Tarifverträgen festgelegt sind. Dadurch sollen kleinere Firmen vor Lohndumping geschützt werden.
Renten
Nach Mitteilung des BMAS steigen die Renten zum 1. Juli 2016 im Westen um 4,25 Prozent, im Osten um 5,95 Prozent. Für Ar-
beitgeber wichtig: Durch die stärkere Anpassung im Osten steigen dort für beschäftigte Rentner bestimmte Hinzuverdienstgrenzen.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Dauerhafter Unruheherd?
NACHGEFRAGT
Ginge es nach den europäischen Daten-
schutzbehörden, sollten bereits seit
1. Februar neue Post-Safe-Harbor-Regeln
zum transatlantischen Austausch personen-
bezogener Daten gelten. EU und USA einig-
ten sich jedoch erst Anfang Februar auf ein
neues Schutzschild („EU-US Privacy Shield“),
nun wurden auch mehr Inhalte öffentlich.
Sieben grundlegende und 16 ergänzende
Prinzipien sollen die Datenschutzstandards
konkretisieren, erklärt Rechtsanwalt Manteo
Eisenlohr auf
-
terwerfen sich Firmen diesen, gelten sie für
EU-Behörden datenschutzrechtlich als sicher.
Die Abers: Verbindlich werden die Vorgaben
wohl frühestens im Sommer, neue Pflichten
dürften Mehraufwand für Personaler nach
sich ziehen, und – noch schlimmer: Kritische
Stimmen sagen voraus, dass der EuGH auch
dieses Abkommen kassieren wird. Das
Thema könne so dauerhaft zum Unruheherd
in HR werden, befürchtet Eisenlohr.
Bestandsprüfung: Neue Lösung
D
as Kabinett hat Anfang März den Entwurf des 6. SGB IV-Ände-
rungsgesetzes auf den Weg gebracht. Die Vorschriften sollen ab
Januar 2017 gelten. Ein wesentlicher Inhalt: die Neukonzeption
des Bestandsprüfungsverfahrens in der Sozialversicherung. Ursprünglich
war der Start eines neuen Verfahrens bereits für Januar 2016 vorgese-
hen. Erhebliche Bedenken der Krankenkassen und Arbeitgebervertreter
führten jedoch dazu, dass
das Arbeitsministerium die
Umsetzung des Verfahrens
Ende 2015 gestoppt hatte,
um es zu überarbeiten (wir
berichteten in Ausgabe 3).
Mit dem jetzigen Gesetzes-
vorschlag sollen wieder die
Krankenkassen fehlerhafte
Meldungen im Einzelfall
aufklären und korrigieren
– statt diese wie ursprüng-
lich geplant abzuweisen
– und gleichzeitig die Ver-
änderung dem Arbeitgeber
per Datenübertragung mit-
zuteilen. Ein erstes konkre-
tes Konzept zur Umsetzung
soll bis Ende Juni vorliegen.
Datenübertragung: Ein Gesetz ist angeschoben.
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