personalmagazin 5/2016 - page 76

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RECHT
_DIENSTREISE
personalmagazin 05/16
I
st das eigentlich jetzt Arbeitszeit?
Diese Frage, mitunter mit dem
Zusatz angereichert: „Wie viele
Stunden dürfen wir für den Dienst-
reisetag aufschreiben?“, ist nicht selten
aus Gesprächen an der Hotelbar oder im
ICE-Abteil herauszuhören. Dass darauf-
hin erfahrungsgemäß eine rege Diskus-
sion folgt, zeigt, dass es hier in Sachen
rechtliche Klarheit oft nicht zum Besten
steht. Dabei werden alle Meinungen ver-
treten: angefangen von radikalen Vor-
schlägen, wie „auf der Dienstreise läuft
die Stechuhr rund um die Uhr“, über die
Von
Thomas Muschiol
zurückhaltende Meinung, „die Zeit im
Hotel zählt wohl nicht“, bis hin zur ar-
beitgeberfreundlichen Version, „es zählt
immer nur die betriebliche Arbeitszeit“.
Auch in Diskussionsrunden unter Per-
sonalern gibt es selten eine einheitliche
Meinung – auch wenn hier die häufigste
Aussage lauten dürfte: „Bei uns wird das
wie folgt gehandhabt“. All dies zeigt die
Unsicherheit, wie das Thema „Arbeits-
zeit auf der Dienstreise“ einzuordnen ist.
Worauf soll sich Arbeitszeit beziehen?
Nimmt man zur Begriffsklärung das Le-
xikon Wikipedia zur Hilfe, so findet man
folgende Umschreibung: „Arbeitszeit
wird die Zeit genannt, in der ein Mensch
einer Arbeit nachgeht. Die Zeit, in der
dies nicht der Fall ist, wird Freizeit ge-
nannt“. Eine wenig hilfreiche Umschrei-
bung für die rechtliche Einordnung, was
aber gleichzeitig den Kardinalfehler für
unsere Ausgangsfrage aufzeigt. Denn:
Fragen nach dem Arbeitszeitbegriff be-
dürfen einer Zuordnung zum themati-
schen Bereich der zu beantwortenden
Frage. Ob dies durch ergänzende Be-
stimmung wie „vertragliche“ oder „be-
triebliche“ Arbeitszeit erfolgt oder durch
Hinweise auf die arbeitsrechtliche Quel-
le, wie „Arbeitszeit im Sinne des Tarif-
vertrags“ oder “Arbeitszeit im Sinne des
Rund-um-die-Uhr-Dienstreise?
ÜBERBLICK.
Meist sind Dienstreisen in arbeitszeitrechtlicher Hinsicht schwer einzu-
ordnen. Es gibt jedoch Gestaltungsspielraum, etwa bei der Vergütung der Reisezeiten.
Zählt Reisezeit als Ar-
beitszeit? Wie so häufig,
kommt es auf die verein-
barten Regeln an.
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