personalmagazin 5/2015 - page 26

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TITEL
_MODELLE FÜR ÄLTERE
personalmagazin 05/15
W
ie ist eigentlich die arbeits-
rechtliche Situation, wenn
unser Mitarbeiter in Rente
geht? An der Beantwor-
tung dieser Frage hat sich rechtlich ge-
sehen zunächst nichts geändert. Immer
noch gilt, dass das Erreichen des Ren-
tenalters für sich genommen zunächst
keinerlei arbeitsrechtliche Folgen aus-
löst. Alles läuft weiter wie gehabt und ein
Gleichklang von Rente und Arbeitsleben
kann entweder nur durch Aufhebungs-
vertrag oder eine Kündigung beendigt
werden. Was es allerdings schon immer
gab, ist die Möglichkeit durch Tarif- oder
Arbeitsvertrag schon bei Beginn des
Arbeitsverhältnisses an das Ende des-
selben zu denken und zu vereinbaren,
dass mit Eintritt des Ruhestands auch
der Arbeitsvertrag ein automatisches
Ende haben soll. Dass derartige allge-
mein als „Altersklauseln“ bezeichne-
te Vereinbarungen, auch rechtssicher
abgeschlossen werden können, dafür
sorgt eine im Sozialversicherungsrecht
versteckte Regelung (vergleiche dazu
den Kasten auf der nächsten Seite).
Von
Thomas Muschiol
In der Vergangenheit war der häufigs-
te Grund, auf Altersklauseln zu achten,
die Besorgnis, einen Fehler zu machen
und den vermeintlich als Rentner ver-
abschiedeten Mitarbeiter nach dessen
Klage unbefristet weiter beschäftigen zu
müssen.
Dass diese Sorge nicht unberechtigt
ist, zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts
Paderborn aus dem Jahr 2006 (ArbG Pa-
derborn, Urteil vom 22.3.2006, Az 3 Ca
1947/05). Gegenstand der Entscheidung
war die Klage eines siebzigjährigen Auto-
verkäufers, dessen Behauptung, er fühle
sich „nach wie vor noch topfit“, offen-
sichtlich vomArbeitgeber nicht widerlegt
werden konnte. Im Urteil besannen sich
die ostwestfälischen Richter nicht nur
darauf, dass gemäß § 45 SGB VI ohne
Altersklausel das Arbeitsverhältnis nicht
automatisch endet, sondern stellten klar,
dass die dann notwendige Kündigung in
der Praxis (fast) unmöglich wird, da es
im Gesetz heißt: „Der Anspruch des Ver-
sicherten auf eine Rente wegen Alters ist
nicht als ein Grund anzusehen, der die
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
durch den Arbeitgeber nach dem Kündi-
gungsschutzgesetz bedingen kann.“
Rentenalter: Die aktuelle Situation
fordert ein Umdenken
Schaut man sich die derzeitige Ar-
beitsmarktsituation und vor allem die
demografische Entwicklung vieler Un-
ternehmen an, so ist neben der Sorge,
Altersrentnern faktisch kaum kündigen
zu können, in vielen Fällen plötzlich
die konträre Überlegung getreten, wie
man mit dem Arbeitnehmer vereinba-
ren kann, das Arbeitsverhältnis fort-
zusetzen oder wieder neu beginnen zu
lassen. Wie aber kann man dies arbeits-
rechtlich bewerkstelligen?
Die einfachste Möglichkeit wäre die
einvernehmliche Einigung, die Beendi-
gungsklausel zu streichen, verbunden
mit der Absprache, wenn es „nicht mehr
geht“, den Arbeitsvertrag endgültig auf-
zuheben oder zu kündigen. Aus Arbeit-
gebersicht eine nicht zu empfehlende
Variante, denn sie kann genau zu der
Situation führen, in die der Arbeitgeber
des ostwestfälischen Autoverkäufers ge-
raten ist. Der Kündigungsschutz nach
§ 45 SGB VI ist zwingend und kann mit
einer entgegenstehenden Vereinbarung
nicht unterlaufen werden.
Lösungsvorschlag: Bisherige
Altersklauseln bestehen lassen
Bei einer Weiterbeschäftigung sollte an
den bisher von der Fachwelt empfohlenen
Altersklauseln festgehalten werden. Im
Hinblick auf die derzeit noch individuell
unterschiedlich ausfallenden Altersgren-
zen sollte aber vermieden werden, ein
konkretes Rentenalter im Arbeitsvertrag
beziehungsweise den Altersklauseln ein-
zutragen, sondern auf den Begriff der
„Regelaltersgrenze“ abgestellt werden.
Eine solche Klausel könnte dementspre-
chend etwa wie folgt lauten: „Das Ar-
beitsverhältnis endet, ohne dass es einer
Kündigung bedarf, am Ende des Monats,
in dem der Arbeitnehmer das Alter in
der für ihn geltenden Regelaltersgrenze
in der gesetzlichen Rentenversicherung
erreicht.“ Entscheiden sich Arbeitgeber
und Mitarbeiter dagegen für ein Weiter-
Keine Angst vor Rentnerjobs
ÜBERBLICK.
Immer mehr Rentner wollen auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze
weiterarbeiten. Das Arbeitsrecht bietet dafür verschiedene Lösungen.
Checkliste:
Berschäftigung von Rentnern
(HI2022927)
Die Arbeitshilfe finden Sie im Haufe
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