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2-01.2016
Ohne zusätzliches Bauland
kein bezahlbares Wohnen
D
ie Baulandpreise sind in den städtischenWachstumsräumen einwesentlicher Faktor
für die hohen Baukosten. In guten und sehr guten Lagen Frankfurts sind die Grund-
stückspreise für Geschosswohnungen in den letzten fünf Jahren um30 bzw. 60 Pro-
zent gestiegen. Der grundsätzlicheMangel an Bauland schränkt den nötigenNeubau ein.
Für ausreichend verfügbares und preiswertes Wohnbauland ist in erster Linie eine
aktive kommunale Liegenschaftspolitik gefragt. Doch auch Bund und Länder müssen
unterstützen. In den Kommunen muss Liegenschaftspolitik Chefsache sein! Um Bau-
landpotenziale zu sichern, müssen noch mehr Kommunen mehr Bauland in eigener
Verantwortung entwickeln. Dabei dürfen rein fiskalische Erwägungen nicht einseitig die
sozialen, städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielsetzungen dominieren.
UMFASSENDE BAULANDSTRATEGIEN
Einige Städte zeigen, wie es geht: Sie beschließen
umfassende Baulandstrategien, die das Instrumentariumdes Baugesetzbuches (BauGB)
bündeln. Die entscheidende Grundlage bilden eine strategische Bodenvorratspolitik
sowie kommunaler Zwischenerwerb. Um den benötigten Mengeneffekt zu erreichen,
sollte besonders das bewährte Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
wieder mehr angewandt werden. Eigene städtische Grundstücke müssen verstärkt und
preisreduziert für bezahlbarenWohnraum zur Verfügung gestellt werden. Einige Städte
wenden dazu erfolgreich Konzeptvergaben, Vergabenmit Auflagen oder andere Formen
der Preisdifferenzierung für unterschiedliche Zielgruppen an. Damit mehr Bauland
geschaffen und auch rasch bebaut werden kann, muss in den Kommunalverwaltungen
ausreichendes und qualifiziertes Fachpersonal vorhanden sein.
BESONDERE SCHWERPUNKTE
Aber auch Bund und Länder müssen ihre Liegenschaften
vergünstigt für bezahlbarenWohnungsbau einsetzen. Zusätzlich gilt es, die von denmeis-
ten Bundesländern auf bis zu 6,5 Prozent erhöhte Grunderwerbsteuer bundeseinheitlich
wieder zu reduzieren. Zudem sollte der Bund eine vorsteuerliche Berücksichtigung der
Grunderwerbsteuer ermöglichen, um die Doppelbesteuerung bei kommunalem Zwi-
schenerwerb, bei der Entwicklung vonBauland und beimWohnungsneubau zu beheben.
Der Vorrang der Innenentwicklung erfordert es, die vorhandenen Innenentwick-
lungspotenziale konsequent zu nutzen. Um auch dispers verteilte kleinere Grundstücke
einer Entwicklung zuzuführen, sollte ein eigenerMaßnahmentyp der Innenentwicklung,
das „Innenentwicklungsmaßnahmengebiet“, imBauGB verankert werden, das entwick-
lungsrechtliche Instrumente zumAnkauf der Flächen enthält. Und auch eine steuerliche
Option zur Mobilisierung bebaubarer unbebauter Grundstücke in der Grundsteuer
würde helfen, baureife innerstädtische Grundstücke zu aktivieren. UmmehrWohnungs-
neubau in der Stadt zu ermöglichen und die Innenentwicklungspotenziale bestmöglich
zu nutzen, müssen aber auch die derzeit durch den Lärmschutz eingeschränkten plane-
rischen Gestaltungsspielräume in lärmvorbelasteten Gebieten erweitert werden.
In wachsenden Stadtregionen mit zu geringen Innenentwicklungspotenzialen ist
darüber hinaus eine bedarfsgerechte Außenentwicklung notwendig. Dazu sollte die Lan-
des- und Regionalplanung ausreichende kommunale Reserven bei der Bemessung des
Wohnflächenbedarfs und der Ausweisung von Wohnflächenkontingenten einräumen.
Kommunen benötigen Planungsalternativen, damit sie ihre Wohnflächenentwicklung
auf die Flächen mit der besten Verfügbarkeit konzentrieren können.
Dr. Josef Meyer, Vizepräsident des Deutschen
Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau
und Raumordnung e.V.
Deutscher Verband
Im Bündnis für bezahlbares
Bauen und Wohnen hat der
Deutsche Verband für das
Bundesbauministerium die
Arbeitsgruppe „Aktive Lie-
genschaftspolitik“ betreut.
Diese hat nun ihre zentralen
Empfehlungen vorgelegt.
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Dr. Josef Meyer