DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 4/2016 - page 27

zeit die Einhaltung der vorgegeben Grundsätze.
Nach erfolgreicher Prüfung würde NaWoh für die
Planungs- und Baupraxis empfohlen. Zudemkönn-
te NaWoh mit dem Zusatz „vom BMUB geprüftes
und anerkanntes System-Nutzungsprofil“ werben.
Darüber hinaus würde ein anerkanntes System im
Internetportal des Bundes gelistet.
NaWoh – Weiterentwicklung
Derzeit befindet sich die Steckbriefversion 3.0 in
der Überarbeitung. Nach vier Jahren haben sich
einige Veränderungen hinsichtlich anzuwendender
Normen und Gesetze ergeben. Aus diesem Grund
werden die Normenbezüge aktualisiert. Mit der
EnEVNovelle und der seit 2016 um25%verschärf-
ten Anforderung an den Primärenergiebedarf eines
Neubaus, musste der Steckbrief an die energeti-
sche Qualität angepasst werden.
Im der noch jungen Anwendungszeit der Steck-
briefe hat sich gezeigt, dass der überwiegende
Teil der formulierten Anforderungen an das
Gebäude, aber auch die geforderten Nachweis
praktikabel und anwendbar sind. Es ist aber nicht
überraschend, dass dennoch Anwendungsfragen
auftreten. Man hat sich daher überlegt, analog
zur EnEV Auslegungen für verschiedene Fragen
zu treffen. Diese Auslegungen werden dann zur
allgemeinen Anwendung veröffentlicht. Im Rah-
men der derzeitigen Überarbeitungwird versucht
die bereits beschrieben Auslegungen in die Steck-
briefe zu intergieren.
Beispielsweise hat sich gezeigt, dass der Steck-
brief Flächeninanspruchnahme innerstädtisch
sehr schwierig nachzuweisen ist. Grund ist nicht
etwa der fehlende Wille der Bauherren, sondern
die höhere Ausnutzung des Geländes. In der Kon-
zeption des Steckbriefs standen ursprünglich neu
ausgewiesene Baufelder im Fokus.
Im Förderpaket für Variowohnen (Mikroapart-
ments, Studentenwohnen) wird die Anwendung
eines Nachhaltigkeitssiegels gefordert. NaWoh
wird hier explizit erwähnt. Da sich die Konzeption
von NaWoh an einem „normalen“ Wohnungsbau,
nicht an Studentenwohnen orientierte, wird es
auch hierfür möglicherweise entsprechende
Auslegungen für einzelne Streckbriefe geben
müssen.
In Vorbereitung ist weiterhin ein Leitfaden für die
Nachhaltigkeitskoordinatoren. Nachhaltigkeits-
koordinatoren sind für die Erarbeitung und Zusam-
menstellung einer prüffähigen Dokumentation
verantwortlich. Der Leitfaden soll neben prak-
tischen Hilfestellungen insbesondere aufzeigen,
wann welche Nachweise von wem im Bauprozess
zu erstellen sind.
Der Leitfaden steht in Kürze unter
ko
stenlos zur Verfügung.
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