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5|2015
nieren. In einem dreistufigen Modell werden die
Bedürfnisse hinsichtlich Funktion und Komfort
berücksichtigt. Ältere Menschen sind heute ge-
sünder und fühlen sich auch so. Zahlreiche ak-
tuelle Umfragen bestätigen dies. Trotzdem gilt
bereits für einen kleinen Teil dieser Altersgrup-
pe eine geringe Mobilitätseinschränkung, etwa,
wenn eine Gehhilfe (Stock oder Rollator) benutzt
wird. Die Mindestanforderungen definiert dem-
nach der Standard „ready basic“. Hier wurden alle
Aspekte, auch die Kostenargumente, ausgewo-
gen betrachtet, um zu einem Mindeststandard
zu kommen, der – anders als die DIN – auch vom
freienWohnungsmarkt vollumfänglich akzeptiert
werden kann.
DIN oder Nicht-DIN?
Anregend waren hier die im Rahmen der em-
pirischen Phase des Vorhabens erfassten Hin-
weise der Schweizer Kollegen auf Projekte
und Regelungen, die schon seit geraumer Zeit
mit viel Erfolg anpassungsfähige Wohnungen
verwirklichen. Zwar werden dort im Einzelfall
einige Standards niedriger angesetzt, aber die
Gesamtsumme aller „besuchsgeeigneten“ Woh-
nungen ist überwältigend groß. „Besuchsgeeig-
net“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass
die Wohnungen auch von einem Rollstuhlfahrer
besucht werden können. D. h.: keine vollum-
fängliche Ausstattung der gesamten Wohnung
(entsprechend einer DIN-gemäßen Rollstuhl-
gerechtigkeit), sondern vielmehr die einfache
bauliche Vorbereitung zum Besuch eines Roll-
stuhlfahrers, z. B. ausreichende Türbreiten bis
zum Wohnzimmer, Essplatz oder die Möglich-
keit eines – wenngleich nicht DIN-gerechten –
Toilettengangs. „Ready standard“ und „ready
comfort“ steigern die Möglichkeiten bis hin
zu den nötigen Bewegungsflächen für einen
Elektrorollstuhl und gleichzeitig den Komfort,
z. B. durch die Möglichkeit eines ferngesteuert
regelbaren Sonnenschutzes. Auch „ready stan-
dard“ und „ready comfort“ beinhalten vorbe-
reitende Maßnahmen für den Bedarfsfall zuge-
schnittene, individuelle Umsetzungen.
Besonders das Bad erfordert
eine kluge Planung: Bad nach
dem Konzept „ready basic”
vor (l.) und nach (r.) der
altengerechten Anpassung
Grundrisse nach dem Konzept „ready basic” vor (o.) und nach (u.) der altengerechten Anpassung