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CM November / Dezember 20167
RMA
intern
Eine gut gelebte Compliance leistet sehr
wohl einen Betrag zur Widerstandsfähig-
keit einer Organisation. Diese Feststellung
konnten die Teilnehmer an den beiden
Roundtables in Wien machen.
Mit dem provozierenden und gleichzeitig
aufrüttelnden Titel „Comply or pray or pay“
haben sich am 12. September 2017
dreißig Teilnehmer zu einem Business Break-
fast in der Anwaltssozietät Taylor Wessing
eingefunden. Die Europäische Union hat
Verordnungen erlassen, die bereits nationales
Recht sind bzw. in Kürze werden und hat
bestehende Verordnungen, wie das Kartellrecht
und Geldwäscherichtlinie 2017 novelliert.
Martin Eckel, Partner von Taylor Wessing
CEE und Kartellrechtsexperte hat die wesent-
lichen Fallstricke im Kartellrecht und der
neuen Geldwäscheregelung dargelegt. Selbst
unbedachte Äußerungen mit Mitbewerbern
oder Lieferanten können als Absprachen aus-
gelegt werden und führen zur Vermutung
horizontaler oder vertikaler Kartellrechtsver-
letzung. Hausdurchsuchungen, Befragungen,
sowie Entgegnungen und Beweisführungen
können eine Organisation ordentlich beschäfti-
gen und verunsichern. Aktuelle Fälle bestätigen
im Falle eines Schuldspruchs horrende Buß-
geldzahlungen in Millionenhöhe. Abgesehen
von den negativen Pressemeldungen, dauert
es zumeist sehr lange bis der Reputations-
schaden wieder gut gemacht werden kann.
Aber Negativ-Meldungen bleiben sehr lange
in Erinnerung!
Bezüglich der Geldwäscherichtlinie 2017 gilt
künftig nicht nur eine Meldegrenze für
Bargeschäfte ab 10.000 Euro, sondern hierbei
auch verschärfte Sorgfaltspflichten. Man
möchte damit der Korruption einen Riegel
vorschieben, was weiteren administrativen
Aufwand und Compliance für alle Unternehmen
bedeutet, wenn selbst übliche Anzahlungen
dazu zählen. Schließlich wird die Verwendung
von Bargeld weiter in Frage gestellt.
In kompakter Form ist Brigitta John, Regional-
verantwortliche der RMA-Österreich, auf die
rechtlichen Anforderungen der Datenschutz-
Roundtable Österreich – Compliance und Resilienz
Zwei Begriffe ohne Zusammenhang?
wird noch einmal detaillierter auf den
geänderten DRS 20 sowie die RMA-Stellung-
nahme eingegangen werden. Dies wird
Bestandteil eines neuen regelmäßigen
Themenblocks der Sitzungen dieses Arbeits-
kreises sein, in dem über Neuerungen und
Änderungen im Standards-Bereich überblicks-
mäßig berichtet werden wird. Die nächste
Arbeitskreis-Sitzung ist für Freitag, den
10. November, bei der Paul Hartmann AG
in Heidenheim terminiert. Alle fachlich
Interessierten sind herzlich eingeladen.
Bitte melden Sie sich per mail an unsere
Geschäftsstelle
diese Sitzung an. //
Jan Offerhaus