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HEIZKOSTENABRECHNUNG
bräuchen von 25 bis 50 Prozent gegenüber
den anderenMietparteien sollte stets nach
Quadratmetern abgerechnet werden. Ins
besondere diejenigen Parteien, die nah an
der Heizungsquelle sitzen – in der Regel
im Erdgeschoss –, haben diese höheren
Kosten zumeist aufgrund veralteter Hei
zungstechnik.
MIT DIGITALISIERUNG ALLES ANDERS
Die
Digitalisierung der Wohnung und auch
der Heizung wird die bisherigen Able
sungs- und Abrechnungs-Modi jedoch
grundlegend verändern. Messdienstleister
machen dies, etwa bei der Verbrauchszäh
lererfassung, schon jetzt. Digitalisierung
bedeutet eine zweistufige Entwicklung: In
der ersten Stufe werden Ergebnisse gelie
fert, die in die Betriebskostenabrechnung
integriert werden. In der zweiten Stufe
können Ablesewerte geliefert werden.
Der Messdienstleister ermittelt dann die
Ergebnisse und liefert sie wieder zurück.
Bei einer dritten Möglichkeit haben die
Kunden eigene Messgeräte, lesen die
se ab, tragen die Werte auf einer Maske
des ERP-Systems ein, in dem dann die
Werte berechnet werden und in die Be
triebskostenabrechnung einfließen. Das
ist die so genannte integrierte Heizkos
tenabrechnung.
Solche integrierten Leistungen bietet
auch Techem an: „Viele Informationen,
wie Servicerechnungen und Buchungsin
formationen des Kunden, kann man zu
künftig automatisiert austauschen, wenn
die Abrechnungssoftware desMessdienst
leisters optimal in die ERP-Systeme der
Wohnungswirtschaft integriert ist,“ sieht
Lars Leblang, Head of Product Manage
ment beim Energiedienstleister Techem,
einemögliche Entwicklung. Lösungen zur
Funkauslesung der erfassten Verbräuche
seien der Schlüssel und würden weiter
an Bedeutung gewinnen, insbesondere
fernauslesbare Systeme. Fehler bei der
Ablesung, wie sie auf Seiten der Netzbe
treiber oder der EVU für Gas oder Strom
vorkommen können, sind durch digitale
Erfassung und funkbasierte Ablesung des
Wohnungswärmeverbrauchs weitestge
hend ausgeschlossen. Gerade die Ab
weichungen durch Schätzungen können
sich deutlich verringern und schließlich
entfallen. Leblang nennt das eine höhere
Abrechnungsqualität durch die noch zu
verlässigere und umfangreichere Daten
basis, wie das beim Submetering für die
Wohnung bei zentraler Wärmeversor
gung schon üblich ist. Fehlende Werte bei
einem Mieterwechsel wird es dann nicht
mehr geben. Zusätzliche Chancen bietet
die Einbindung weiterer Smart-Meter-
und Smart-Home-Lösungen. Das Able
sen von Gas und Strom wird damit voll
automatisiert. Mit neuen Übertragungs
standards wird derMieter die Verbrauchs
werte kontrollieren undHochrechnungen
tagesgenau anstellen können.
Möglich ist aber auch die Übernahme
vonAblesung undHeizkostenabrechnung
durch die Immobilienunternehmen selbst.
Mit diesen Daten könnten alle jeweiligen
Dateneigner verstärkt arbeiten. Denn da
mit kannman sich vomWettbewerb diffe
renzieren oder neue Leistungen anbieten.
Denn Verbraucher und Mieter erwarten
noch serviceorientiertere Informationen
und wollen diese direkt inMieterportalen
verfügbar haben. Gefragt sind in diesem
Zusammenhang auch grafische Auswer
tungen oder Handlungsempfehlungen zur
Optimierung des Verbraucherverhaltens.
An transparenten Mieterportalen wird
wohl keiner der aktuellen Marktbetei
ligten in Zukunft vorbeikommen. Hier
verspricht die Digitalisierung ein Schlüs
sel zur Vermeidung der aktuellen Fallen in
dem lukrativen Geschäft mit der Heizko
stenabrechnung zu werden.
«
Frank Urbansky, Leipzig
„Mehrwerte durch
Digitalisierung für den
Immobilienwirt sind
höhere Verbrauchstrans-
parenz und smarte
Systeme zur Energie-
effizienzsteigerung.“
Lars Leblang,
Techem, Head of Product Management
DAS RICHTIGE ABLESEN DER HAUSZÄHLER FÜR STROM, GAS, WASSER
TIPP
›
Prüfen, welche Art der Ablesung ansteht
(Netzbetreiber oder Versorger)
›
Bei Selbstübermittlung Zählerstand unter
Zeugen ermitteln und gleichzeitig an
Netzbetreiber übermitteln
›
Zählerstand durch Netzbetreiber quittieren
lassen
›
Nicht allein auf Online-Portale zurück-
greifen, denn die betreibt immer der
Versorger
›
Jahresrechnung bezüglich Anfangs- und
Endzählerständen genau prüfen, etwa
anhand der letzten Jahresrechnung oder
eigener Aufzeichnungen
›
Bei Abweichungen Rechnung sofort mo-
nieren, keinesfalls vor erfolgter Korrektur
Zahlung leisten
›
Jeden Monat alle Zählerstände aufschrei-
ben (wird durch Smart-Home- Technolo-
gien automatisiert)
›
Rechnung prüfen, ob alle Abschlagszah-
lungen berücksichtigt wurden