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SOFTWAREGUIDE
REAL ESTATE
2018
I
HEIZKOSTENABRECHNUNG
E
s zahlt niemand gern Heizkosten
nach. Zurück erhält kaum einer was.
Was für den kleinenMieter gilt, erlebt
auch der Verwalter großer Immobilien.
Doch für Nachzahlungen sind nicht nur
steigende Preise bei den Energiekosten
verantwortlich, obwohl diese bei Heiz
öl und Flüssiggas stabil auf niedrigem
Niveau und bei Erdgas langsam sinkend
sind. Mitunter machen die Abrechner
von Gas und Fernwärme, entweder die
Energieversorgungsunternehmen (EVU)
oder die Netzbetreiber, die von gesetz
licher Seite dafür zuständig sind, in dem
lukrativen Geschäft auch Fehler.
SCHÄTZUNGEN SIND ÄRGERNIS
Diese
können etwa beim Schätzen von Werten
passieren. Gerade diese Schätzungen sind
ein Ärgernis für Verbraucherschützer (si
ehe auch den Kommentar von Rechts
anwältin Leonora Holling auf Seite 65).
Demnach würden die Werte zu niedrig
Ein lukratives Geschäft voller Fallstricke
Verwalter und Betreiber großer Immobilien wissen von den Heitzkosten ein Lied zu singen.
Denn der Wärmeanteil macht oft deutlich mehr als die Hälfte aller Energiebezüge aus.
Die Abrechnung selbst birgt allerdings noch weitere Fallstricke. So umgehen sie diese.
Foto: Techem
geschätzt und erst auf Grundlage richtig
abgelesener Werte zwei bis drei Jahre
später in Rechnung gestellt. Der Mehr
verbrauch wird dann für den Zeitraum
deklariert, in dem die Brennstoffkosten
am höchsten waren.
Doch auch technische Fehler werden
gemacht. So können die neuen, elektro
nischen Heizkostenverteiler falsch an
die Heizkörper angepasst sein, was bei
den Messdienstleistern allerdings wegen
Schulungen und klarer Vorgaben nicht
vorkommen dürfte. In diesem Falle ist
ein Vergleich mit den vorherigen Ver
bräuchen angebracht. Auch die in Wohn
immobilien immer noch verbreiteten
Einrohr-Heizkreisläufe sind eine Fehler
quelle. Sie verzerren die Abrechnung, da
im Extremfall ein Großteil der gelieferten
Wärme nicht bei den Heizkörpern an
kommt. Hier müssen die Abrechner eine
Korrektur nach VDI 2077 (Siehe Seite 63)
vornehmen. Bei unplausibel hohen Ver
Die Verbrauchskostenabrechnung
TGA bietet ein Verfahren zur besse-
ren Verteilgenauigkeit.
Die Richtlinie gilt für Heizanlagen,
bei denen konstruktionsbedingt eine
nennenswerte Wärmeabgabe von
Rohrleitungen an die zu beheizenden
Nutzeinheiten erfolgt. Dazu zäh-
len vertikale Einrohrheizungen mit
ungedämmten Strangleitungen sowie
horizontale Einrohrheizungen nach
dem Rietschel-Henneberg-Prinzip
(ungedämmte Ringleitung). Technisch
ist es unerheblich, ob diese Rohrlei-
tungen freiliegend oder nicht sichtbar
im Estrich beziehungsweise unter Putz
geführt werden. Die Wärmeabgabe
der Rohrleitungen kann die Verteil-
genauigkeit der Heizkostenabrechnung
wesentlich beeinflussen.
Nach dem VDI-Verfahren wird der
so genannte Verbrauchswärmean-
teil ermittelt, der sich anhand der
Angaben in der Heizkostenabrechnung
berechnen lässt. Die von elektro-
nischen Heizkostenverteilern erfassten
Gesamteinheiten werden ins Verhältnis
zu der in das Gebäude eingeflossenen
Heizwärme gesetzt.
„Seit der Novellierung der Heizkos
tenverordnung im Jahr 2009 ist diese
Methode viele tausend Mal angewandt
worden und hat sich mittlerweile
etabliert, nicht nur im Bereich des
Wohneigentums, sondern auch im
Bereich des Mietrechts. Die Abrech-
nungsunternehmen haben hierfür
Berechnungsprogramme entwickelt“,
so der VDI.
VDI 2077
Die Heizkostenab-
rechnung ist ein
sinnvolles Feld für
Digitalisierung.