personalmagazin 05/17
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SPEZIAL
_ENTSENDUNG
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
lich zwischen 500 und 1.000 Erkrankte.
Das größte Infektionsrisiko besteht in
Subsahara-Afrika. Wer in der Regenzeit
bestimmte Abschnitte des Cubango-Tals
in Kenia oder das Kariba-Becken in Sam-
bia ohne Malaria-Prophylaxe bereist,
ist sträflich leichtsinnig. Solche Gefah-
renherde zeichnen sich nicht allein bei
Infektionskrankheiten ab. Ein Beispiel
ist die immense Luftverschmutzung in
Großstädten in China, etwa Dongying,
Tianjin, Schanghai und Peking, die kein
gutes Pflaster für Asthmatiker sind.
Basis- oder Premiumschutz: Das
Spektrum der Versicherer ist breit
Die gesetzlichen Krankenkassen erstat-
ten zwar die Kosten für Arzneimittel
und ärztliche Behandlung, wenn diese
in einem EU-Land oder einem Land, mit
dem ein Sozialversicherungsabkommen
besteht, erfolgt ist. Dies aber nur in dem
Umfang, den ein gesetzlich Versicher-
ter des jeweiligen Landes beanspru-
chen dürfte. In allen anderen Ländern,
etwa den USA, gewähren die deutschen
Krankenkassen keinerlei Absicherung.
Deshalb ist der Abschluss einer Aus-
landskrankenversicherung kein Luxus,
sondern pure Notwendigkeit.
Versicherungsgesellschaften bieten
ein breites Spektrum an Vorsorgepro-
dukten für Expats, abgestuft vom Ba-
sis- bis zum Premiumschutz. Zu den
Grundpfeilern gehören Notfallservice
– auch Assistancemedizin genannt –,
ärztlich verordnete Medikamente und
Krankentransporte sowie stationäre Be-
handlung im Krankenhaus imMehrbett-
zimmer. Die günstigsten Tarife, die für
unter 20 Euro im Monat zu haben sind,
begrenzen die Deckung für besondere
Leistungen wie Untersuchungen in der
Schwangerschaft oder Überführungs-
kosten bei Tod. Auch eine Selbstbeteili-
gung je Versicherungsfall ist möglich.
Komfortprodukte verzichten auf solche
Kostenbegrenzungen oder schließen
Leistungen wie unfallbedingten Zahner-
satz und Krankenhaustagegeld ein. Das
macht sich bei den Prämien bemerkbar,
die schnell 60 Euro im Monat über-
steigen können. Ab einer bestimmten
Laufzeit, meist 18 Monate, verlangen
die Versicherer einen Aufschlag, weil
Langzeitaufenthalte statistisch mehr
Schadenfälle verursachen.
Vom Privatpatientenstatus bis zur
Notfallkarte fürs Krankenhaus
Der Kölner Versicherungskonzern Axa
bietet mit „Flex Med Global“ ein um-
fangreiches Produktportfolio an, das
individuell auf die Bedürfnisse der Un-
ternehmen und ihrer Mitarbeiter zuge-
schnitten werden kann. So genießen Ex-
pats und ihre Familien auf der ganzen
Welt Privatpatientenstatus und können
Arzt oder Krankenhaus frei wählen. Seit
Herbst 2016 arbeitet Axa mit United
Healthcare Global zusammen, einem
Netzwerk für Gesundheitsversorgung
in den USA. Außerdem steht den Ver-
Der Arbeitgeber darf Expats nicht ohne speziellen Schutz auf die Reise schicken. Hier
die wichtigsten Regelungen, die Sie beachten müssen.
Vor der Reise: Die Verordnung über die arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
verpflichtet den Arbeitgeber, bei „Reisen mit besonderen klimatischen Belastungen und
Infektionsgefährdungen“ die sogenannte G-35-Vorsorge zu veranlassen. Diese umfasst
eine allgemeine Anamnese inklusive Impfanamnese, Beratung sowie Malaria- und
Impfprophylaxe und muss auch vor Kurzreisen durchgeführt werden. Betroffen sind alle
Länder zwischen 30˚ nördlicher und 30˚ südlicher Breite sowie die Polargebiete. Auch
für andere Länder mit Hygienemängeln oder unsicherer medizinischer Versorgung kann
eine G-35-Vorsorge notwendig werden.
Während der Reise: Da die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und Kran-
kenkassen im Ausland begrenzt sind, schließt der Arbeitgeber eine Auslandskranken-
und Assistanceversicherung für seine Geschäftsreisenden ab. Die Assistancemedizin
umfasst Alarmzentralen, medizinische Kooperationspartner vor Ort, Ambulanz- und
Flugdienste. Sorgt der Arbeitgeber nicht für ausreichenden Versicherungsschutz, verletzt
er seine Fürsorgepflicht und muss mit Schadenersatzforderungen von Mitarbeitern rech-
nen, die zum Beispiel eine Krankenhausbehandlung aus eigener Tasche bezahlt haben.
Nach der Reise: Innerhalb von acht Wochen findet eine Rückkehreruntersuchung oder
zumindest -beratung statt, wenn der Auslandsaufenthalt ein Jahr oder länger gedauert
hat. Nach 24 bis 36 Monaten werden weitere Nachuntersuchungen empfohlen.
Gesund on Tour – und retour
ÜBERBLICK
QUELLE: TOMAS JELINEK (HG.): GESUND AUF GESCHÄFTSREISEN. REISEMEDIZINISCHE UND ARBEITSRECHT-
LICHE GRUNDLAGEN, CRM, DÜSSELDORF 2014, 311 SEITEN, 59,90 EURO
„Häufig werden erfahrene Experten ent-
sandt – mit einem altersbedingt höhe-
ren Infarkt- und Schlaganfallrisiko.“
Dr. Stefan Eßer, Deutsche Fachgesellschaft für Reisemedizin