personalmagazin 06/2016 - page 59

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06/16 personalmagazin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
(84 Prozent), gefolgt vom Flugzeug (65
Prozent) und dem Mietwagen (49 Pro-
zent). Ein Gegenwartsstand, der sich
bis zum Jahr 2025 voraussichtlich nur
punktuell verändern wird: Wenngleich
die DB-Untersuchung darauf verweist,
dass der Dienstwagen gerade bei Be-
rufseinsteigern an Popularität verlieren
würde, gab dennoch eine knappe Mehr-
heit (34,78 Prozent) der befragten Mobi-
litätsexperten an, in zehn Jahren hätte
der Firmenwagen gegenüber dem heu-
tigen Stand einen nur leicht geringeren
Stellenwert. Dienstwagen werden dem-
nach wohl auch in Zukunft noch eine
prominente Rolle in den Mobilitätskon-
zepten der Unternehmen spielen – dann
allerdings primär als Fortbewegungs-
mittel und weniger in der Funktion als
Statussymbol, wie 79 Prozent der von
der DB Befragten prognostizieren.
Darüber hinaus gibt die Zukunftsstu-
die der DB noch einige weitere Hinweise
auf Entwicklungen, die für eine länger-
fristige Mobilitätsplanung relevant sein
können: So geht etwa eine Mehrheit der
Studienteilnehmer (59 Prozent) davon
aus, dass die zu erwartenden digitali-
sierten Kommunikations- und Arbeits-
prozesse der Zukunft lediglich einen
geringen Anteil der beruflichen Fahrten
ersetzen werden. Knapp ein Drittel der
Befragten (29 Prozent) gibt sogar an,
dass die Zahl der Dienstreisen trotz der
Digitalisierung voraussichtlich eher zu-
nehmen werde. So wird die Technologie
wohl also auch in Zukunft den persön-
lichen Kontakt nicht obsolet machen —
eher das Gegenteil scheint zu erwarten.
Die Vorzüge der Technik nutzen – das
elektronische Fahrtenbuch
Trotzdem verändert die Digitalisierung
Arbeits- und Organisationsprozesse zu-
nehmend. Dieser Wandel erfordert Fle-
xibilität und oft auch hochspezialisierte
Fachkenntnis. Zuweilen vereinfacht er
die Dinge aber auch. Ein Beispiel hierfür
ist das elektronische Fahrtenbuch, mit
dem sich die Privatnutzung eines Fir-
menwagens anteilig nachweisen lässt.
Generell stellt das Fahrtenbuch eine
Alternative zur sogenannten Ein-Pro-
zent-Regelung dar, die vorsieht, dass
privat genutzte Dienstfahrzeuge bei der
Versteuerung als geldwerter Vorteil mit
einem Prozent des inländischen Brut-
tolistenpreises bewertet werden. Da in
einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch
jedoch für jede Dienstfahrt Datum, Kilo-
meterstand und Fahrtziel dokumentiert
werden müssen, war dieses Verfahren
bislang sehr aufwendig.
Hier können die Mitarbeiter nun ent-
lastet werden: Da ein elektronisches
Fahrtenbuch den Kilometerstand, das
Reisedatum sowie die gefahrene Strecke
automatisch per GPS dokumentieren
kann, wird der Nachweis über den An-
teil der privaten Dienstwagennutzung
stark vereinfacht — es müssen lediglich
der dienstliche Reisezweck beziehungs-
weise der besuchte Geschäftspartner
manuell ergänzt werden. Somit können
Personaler mit der Bereitstellung eines
elektronischen Fahrtenbuchs ein echtes
Benefit schaffen. Doch Vorsicht: Bislang
gibt es kein Zertifizierungsverfahren,
das die Anerkennung eines speziellen
Produkts durch die Finanzbehörden si-
cherstellen würde. Die Ordnungsmäßig-
keit des elektronischen Fahrtenbuchs
bleibt daher einer Einzelfallprüfung bei
der Lohnsteuer-Außenprüfung vorbehal-
ten. Als Ausweichmöglichkeit kann das
elektronische Fahrtenbuch jedoch auch
über einen Monat probeweise geführt
und den Finanzbehörden anschließend
zur Prüfung vorgelegt werden.
Auch bei der Fahrtenbuchmethode
bleibt der ermittelte geldwerte Vorteil
allerdings beitragspflichtig zur Sozial-
versicherung. Ob ein Wechsel aus Sicht
des Arbeitgebers trotzdem sinnvoll ist,
können Sie — die Digitaltechnik macht es
möglich — mit dem elektronischen Rech-
ner (siehe Kasten) individuell prüfen.
„Fahrn, fahrn, fahrn
auf der Autobahn“:
Auch für künftige
Mobilitätskonzepte bleibt
die Textzeile der Band
„Kraftwerk“ wohl vorerst
aktuell.
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