25
WOHNEN
Im Juni übte die Stadt nun erstmals auf
Grundlage der sozialen Erhaltungssat-
zung in Bockenheim ihr Vorkaufsrecht
für ein Mietobjekt mit elf Wohneinheiten
und einer kleinenGaststättemit günstigen
Mieten aus. Das Vorkaufsrecht wurde
zum vertraglichen Kaufpreis ausgeübt.
Der Käufer hatte sich nicht bereit erklärt,
auf eine Aufteilung zu verzichten und das
Mietniveau an den städtischen Mietspie-
gel zu koppeln.
KOOPERATION MIT DER WOHNUNGSWIRT-
SCHAFT
Zur Schaffung von Wohnraum
für den sozialen Wohnungsmarkt setzt
die Stadt auf eine Kooperation mit Woh-
nungsunternehmen. Im Rahmen der
Kampagne „Schlauvermieter.de“ wirbt sie
um Vermieter für die rund 9.200 Haus-
halte, die beim Amt für Wohnungswesen
als wohnungssuchend gemeldet sind.
Die Stadt erwirbt mit dem Förderpro-
gramm „Erwerb von Belegungsrechten
an bestehendem Wohnraum“ von den
Eigentümern das Recht, für deren freie
Mietwohnungen Mieter vorzuschlagen.
Als Ausgleich für vergünstigte Mieten er-
halten die Eigentümer Subventionen vom
Amt für Wohnungswesen. Bisher haben
die ABG Frankfurt Holding, die Unter-
nehmensgruppe Nassauische Heimstätte
und die Vonovia einen Kooperationsver-
trag unterzeichnet und stellen der Stadt
Wohnungen zur Verfügung. Für die Mie-
ten der städtischenABGwurde zudemdie
Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf
fünf Prozent in fünf Jahren festgelegt und
die Sozialbau-Quote bei Neubauten auf 40
Prozent erhöht. ABG-Geschäftsführer
»
Wohnkomplex Phoenix in Bo-
ckenheim: Das neue Wohnge-
bäude orientiert sich architekto-
nisch an der Nachbarbebauung
aus der Gründerzeit.
Bahnhofsviertel (Bild unten):
Die Fassadengestaltung von
„Twenty7even“ lehnt sich an
die gründerzeitliche Architektur
des im Kaiserreich errichteten
Quartiers an.
einem Grundstock von sieben Millionen
Euro eingerichtet. Weiterer Wohnraum
lässt sich aus Umnutzungen gewinnen.
In den Jahren 2011 bis 2015 wurden über
3.000 Wohnungen aus Büro- und Gewer-
beflächen umgewandelt und 1.350 zweck-
entfremdete Wohnungen zurückgewon-
nen. Um die soziale Qualität in Frankfurt
zu sichern, hat die Stadt die kommunalen
Fördermittel auf 45 Millionen Euro ver-
doppelt und ein neues Förderprogramm
für studentisches Wohnen aufgelegt. Zu-
dem ist für künftige Bebauungspläne eine
Quote von 30 Prozent geförderten Woh-
nungsbaus festgeschrieben.
EINGRIFFE IN DEN WOHNUNGSMARKT
So-
wohl die hessische Landesregierung als
auch die Stadt Frankfurt versuchen mit
zahlreichen Regelungen, Fehlallokationen
im Wohnungsmarkt zu verhindern oder
zu korrigieren. Seit dem 27. November
2015 gilt in 16 hessischen Kommunen
die Mietpreisbremse. Während in Offen-
bach alle Stadtteile betroffen sind, gilt die
Mietpreisbremse in Frankfurt am Main
in Berkersheim, Eckenheim, Harheim
und Unterliederbach nicht. Mieten dür-
fen dann bei der Wiedervermietung von
Bestandswohnungen nur noch maximal
zehn Prozent über der ortsüblichen Ver-
gleichsmiete liegen. Wohnungen, die nach
dem1. Oktober 2014 erstmals genutzt und
vermietet werden, und umfassend sanierte
Wohnungen sind bei der Erstvermietung
ausgenommen. Zudem besteht Bestands-
schutz für Mieten, die schon bisher höher
als das Niveau derMietpreisbremse liegen.
Seit 1. Juli 2016 gilt zudem in 102 von 426
hessischen Kommunen, darunter Frank-
furt, wieder die Fehlbelegungsabgabe. Um
einer Gentrifizierung vorzubeugen, hat
die Stadt in einigen Gebieten das Instru-
ment derMilieuschutzsatzung eingeführt.