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2-01.2016
Aktuelle Urteile
Präsentiert von:
Werner Dorß,
Rechtsanwalt, Frankfurt/M.
JLL ERNENNT NEUEN HEAD OF DIGITAL SERVICES GERMANY
Kai Zimprich (41) hat die neu geschaffene Rolle des Head of Digital Services Germany beim Immobiliendienstleister JLL übernommen.
Er war bislang bei JLL „Team Leader Online Markets Germany“ und in Personalunion verantwortlich für die Gewerbeimmobilienplattform
in Europa.
Zimprich wird in der neuen Position die digitale Transformation von JLL in Deutschland strategisch, operativ und über alle Immobilienarten
und Dienstleistungen hinweg vorantreiben. Zu seinen Aufgaben zählt die Überführung von analogen in digitale Business- und Services-Prozesse sowie
die Implementierung digitaler Produkte, Tools und Dienstleistungen. Zudem wird er die JLL-Gewerbeimmobilienplattform ausbauen.
PREISE FÜR DIE GASVERSORGUNG
BGH ändert Rechtsprechung zu
Preisanpassungen durch Energiever-
sorgungsunternehmen im Bereich der
Grundversorgung von Gastarifkunden.
BGH, Urteile vom 28.10.2015 – Az. VIII ZR 158/11
u. VIII ZR 13/12
Der Bundesgerichtshof hatte zu entschei-
den, ob an der bisherigen Rechtsprechung
zum Preisänderungsrecht der Gasversor-
gungsunternehmen gegenüber Tarifkunden
in der Grundversorgung festgehalten wer-
den kann. Der Europäische Gerichtshof hat-
te zuvor erkannt, dass die entsprechenden
Vorschriften im deutschen Recht mit den
Transparenzanforderungen der Gas-Richtli-
nie 2003/55/EG nicht vereinbar sind.
Die Entscheidungen betreffen unmittelbar
nur solche Abnehmer, zu deren Belieferung
die örtlichen Energieversorgungsunterneh-
men (EVU) in der Regel verpflichtet sind. Die
EU-Gasrichtlinie schreibt jedoch verbindlich
vor, dass der Kunde sich im Fall von Preiser-
höhungen aus dem Liefervertrag lösen kön-
nen muss. Nach Auffassung des EuGH hat
der Verordnungsgeber in Deutschland die
Vorgaben der Gas-Richtlinie bis zum Frist-
ablauf am 01.07.2004 unzureichend umge-
setzt. Für die Kunden stellt sich somit zu
Recht die Frage nach der Legitimation von
Gaspreiserhöhungen bis zur letzten Reform
der GasGVV. Für die EVU stellt sich die Frage
nach der Rechtmäßigkeit der Weitergabe
von Erhöhungen der eigenen Bezugskosten
an ihre Grundversorgungskunden.
Praxis
Ein EVU könnte sogar theoretisch
gezwungen sein, Grundversorgungskun-
den unterhalb der eigenen Bezugskosten
zu versorgen. Diesem energiewirtschaftlich
unhaltbaren Zustand hätte der Verordnungs-
geber rechtzeitig und ausreichend Sorge tra-
gen müssen. Daher hat der Bundesgerichts-
hof entschieden, dass die EVU im Wege der
ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157,
133 BGB) in der beschriebenen Konstella-
tion ihre gestiegenen Bezugskosten an den
Grundversorgungskunden weitergeben
dürfen. Dies jedoch nur dann, wenn die
Preiserhöhung nicht durch Einsparungen an
anderer Stelle kompensiert werden konn-
te. Andere Preisanpassungen zu Lasten des
Kunden bleiben ausgeschlossen.
Tipp
Preissteigerungen, die über den
Preisanstieg der Vorlieferanten hinausgin-
gen, sind auch nach der neuen Rechtspre-
chung des BGH rechtswidrig und somit von
den Kunden nicht hinzunehmen. Soweit der
Kunde derartige Preisanpassungen nach Zu-
gang der jeweiligen Jahresabrechnung, in
der die Preiserhöhung erstmals berücksich-
tigt worden ist, beanstandet hat, kann er
innerhalb eines Verjährungszeitraumes von
drei Jahren gegen die Preiserhöhungen vor-
gehen und mögliche Überzahlungen zurück-
verlangen. Aus immobilienwirtschaftlicher
Sicht gilt dies vor allem für Vermieter, die
ihren Gasbezug im relevanten Zeitraum im
Rahmen der Grundversorgung realisierten.
RECHT
Foto: MESSE ESSEN GmbH
E-WORLD ENERGY & WATER 2016
Ausstellungsbereich Smart Energy weiter auf Wachstumskurs
Die E-world energy & water gibt
vom 16. bis 18. Februar 2016 Ant-
worten auf aktuelle Fragen der Ener-
giebranche. Besonders im Fokus
steht der Bereich Smart Energy, das
erfolgreichste Gemeinschaftskon-
zept der Fachmesse. In den letzten
drei Jahren hat sich die Anzahl der
Unternehmen in diesem Bereich
vervierfacht. Für 2016 haben sich
bislang schon über 100Aussteller an-
gemeldet, um auf Europas Leitmesse
der Energie- und Wasserwirtschaft
ihre intelligenten und effizienten
Energielösungen rund um Smart
Energy vorzustellen. Wichtige The-
menwerden erneut die effektive Ver-
netzung und Steuerung von Strom-
erzeugern, Speichersystemen und
Verbrauchern sein. Weitere Schwer-
punkte sind intelligente Messgeräte
vor allem im Hinblick auf das Smart
Meter Rollout und das geplante Ge-
setz zur Digitalisierung der Ener-
giewirtschaft. Begleitet wird der
Themenbereich Smart Energy erneut
von einem hochkarätigen Rahmen-
programm mit zwei Foren.