Immobilienwirtschaft 12-1/2016 - page 47

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2-01.2016
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JAHRESABRECHNUNG
Kontostände sind anzugeben
Fehlen Anfangs- und Endbestände des
gemeinschaftlichen Girokontos und
des Festgeldkontos, ist der Beschluss
über die Genehmigung der Jahres-
abrechnung für ungültig zu erklären.
Entsprechendes gilt, wenn Zahlungen
auf die Rücklage in der Gesamtabrech-
nung nicht als Einnahme geführt und
Zuführungen zur Rücklage als Aus-
gaben dargestellt werden und auch
der Abrechnungszeitraum nicht dem
Kalenderjahr entspricht.
AG Erfurt, Urteil v. 07.07.2015, 2 C 12/13
FAKTEN:
Die Eigentümer hatten durch entsprechenden Beschluss aus ihren Reihen eine
Eigentümerin zur Verwalterin bestellt. Diese ist als Polizistin vollzeitbeschäftigt. Ein
anderer Eigentümer hat den Bestellungsbeschluss angefochten. Er ist der Auffassung,
die Eigentümerin sei nicht ausreichend qualifiziert. Die Bestellung der Polizistin wider-
spreche daher den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung.
Das sahen die Richter anders. Sie sahen insbesondere keine mangelnde Eignung der
Eigentümerin, weil sie keine Ausbildung in der Immobilienverwaltung absolviert und
noch nie selbstständige Erfahrungen als WEG-Verwalterin gesammelt hatte. Eine fach-
liche Qualifikation sei nicht Voraussetzung für die Ausübung einer Verwaltertätigkeit.
FAZIT:
Das LGDüsseldorf (Urteil v. 18.10.2013, 25 S 7/13) ist anderer Auffassung. Mittler-
weile hat auch der Gesetzgeber auf die jahrzehntelangen Rufe nach Zugangsregelungen
für den Beruf des Verwalters reagiert. Ein neuer Gesetzentwurf schreibt einen Sach-
kundenachweis für den Immobilienmakler und den Verwalter vor. Diese sollen darüber
hinaus künftig auch eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung benötigen.
WEG-VERWALTER
Wie qualifiziert muss er sein?
Jemand ist nicht nur deshalb als
Verwalterkandidat ungeeignet, weil
er keine branchenspezifische Ausbil-
dung bzw. selbstständige Erfahrungen
als Verwalter gesammelt hat. Eine
Verwalterbestellung kann ordnungs-
mäßig sein, auch wenn der Verwalter
weder über eine betriebswirtschaft-
liche noch über eine rechtliche Ausbil-
dung verfügt.
LG Stuttgart, Urteil v. 29.07.2015, 10 S 68/14
SONDERVERGÜTUNG
Verursacherbezogene Kosten-
verteilung nur bei Beschluss
Hat der Verwalter Anspruch auf Son-
derhonorare etwa auch im Rahmen
der Bearbeitung/Begleitung von
Hausgeldverfahren gegen säumige
Eigentümer, handelt es sich zwar um
Kosten der Verwaltung. Diese können
aber nur dann nach dem Verursacher-
prinzip umgelegt werden, wenn ein
entsprechender Beschluss über eine
derartige Kostenverteilung gefasst
wurde.
LG Frankfurt/Main, Urteil v. 23.7.2015, 2-13 S 172/14
VERWEIGERTE VERÄUSSERUNGSZUSTIMMUNG BEI WOHNUNGSVERKAUF
Bloße persönliche Antipathien reichen nicht aus
Ein Grund zur Verweigerung der Zustimmung liegt nur dann vor, wenn im Hin-
blick auf die Person des Erwerbers objektiv begründete Zweifel bestehen, er sei
nicht willens oder in der Lage, seinen Pflichten der Gemeinschaft gegenüber
nachzukommen. Lediglich persönliche Antipathien oder Spannungen sind hin-
gegen nicht ausreichend. Etwas anderes gilt, wenn Streitsucht, gemeinschafts-
schädigendes Verhalten und fehlende Bereitschaft zur Einordnung festgestellt
werden können.
AG Paderborn, Urteil. v. 15.05.2015, 52 C 17/14
Wohnungseigentumsrecht
– Aktuelle Urteile
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