Immobilienwirtschaft 12-1/2016 - page 58

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TECHNOLOGIE, IT & ENERGIE
I
TITELTHEMA
Datenverarbeitungssysteme. Das Gesetz zur Digitalisierung der
Energiewende sieht nunmehr ab 2017 die verbindliche Ausstat-
tung von Großverbrauchern (mehr als 10.000 kWh/a) mit intel-
ligenten Zählern verbindlich vor. Bis 2020 ist eine entsprechende
Ausstattung für alle Verbraucher über 6.000 kWh/a vorgesehen.
Da die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme für Kleinverbrau-
cher (Stromkosteneinsparpotenzial) bisher nicht nachgewiesen
werden kann, wird im Ergebnis der durchschnittliche Vier-Per-
sonen-Haushalt zunächst freigestellt. Die zeitnahe Erfassung von
Verbräuchen und eine geeignete Visualisierung sollen denNutzer
mit den Konsequenzen seines Verhaltens konfrontieren und über
eine Änderung im Nutzerverhalten Effizienzpotenziale heben.
PRIVILEGIERUNG DES FERNWÄRMENETZES GEPLANT
Auf der Ge-
setzgebungsagenda steht auch ein weit fortgeschrittener Entwurf
zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG).
Die Anhörung im Wirtschaftsausschuss Mitte November 2015,
aber auch viele Verbandsstellungnahmen aus der Immobilien-
wirtschaft und derenUmfeld zeigen, dass der diskutierte Entwurf
auf zumTeil gut begründete Vorbehalte stößt. Dies gilt insbeson-
dere für die Privilegierung von Fernwärmenetzen. Denn diese
würde den Ausbau dezentraler Strukturen mit kleineren Block-
heizkraftwerken unmittelbar vor Ort verhindern. Auch Neure-
gelungen, die geeignet sind, Mieterstrommodellen die finanzielle
Grundlage zu entziehen, sind zu vermeiden.
62,8%
Umlagen
und Steuern
9,3%
Netzentgelte
inkl. KA
27,9%
Energiepreis
Strombörse EEX
Strompreis-
bestandteile
2015
Beispiel: Geschäftskunde
mit 50 GWh/a
in Frankfurt/M
Quelle: Mainova AG
ERZEUGUNG UND VERBRAUCH FALLEN AUSEINANDER
Gegenwärtig
fallen die Räume der regenerativen Stromerzeugung und die ört-
lichenVerbrauchsschwerpunkte auseinander. Besonders deutlich
wird dies am Beispiel der Offshore-Windparks. Um die dort er-
zeugten Strommengen an denOrt des Verbrauchs zu transportie-
ren, bedarf es eines umfassenden Stromnetzausbaus. Nach einer
kontroversen Diskussion über annähernd drei Jahre hat sich der
Gesetzgeber nunmehr entschieden, dass Nord-Süd-Gefälle bei re-
generativer Stromerzeugung imRegelfall unter Verwendung von
Erdkabeln auszugleichen. In Erwartung neuer großer Trassen von
oberirdisch geführten Stromleitungen war zuvor eine deutliche
Entwertung von Grundstücken in diesen Bereichen befürchtet
worden. Allerdings wirkt die Erdverkabelung preistreibend (die
Mehrkosten werden mit etwa acht Milliarden Euro beziffert). Es
fehlen im Inland Erfahrungenmit realisierten Pilotprojekten. Die
rechtlichen Grundlagen finden sich im Energieleitungsausbau-
gesetz (EnLAG/BBPlG).
Das Gesetz zurWeiterentwicklung des Strommarktes (Strom-
markt 2.0) dient der Umsetzung der Maßnahmen aus demWeiß-
buch „Ein Strommarkt für die Energiewende“. Obgleich der di-
rekte Bezug zur Einzelimmobilie fehlt, hat auch dieses Gesetzes-
paket eine große Bedeutung für die Immobilienwirtschaft, da die
Versorgungssicherheit, insbesondere die Netzstabilität, auf dem
in Deutschland gewohnten hohen Niveau gewährleistet werden
soll. Der Strommarkt soll künftig verstärkt auch Synchronisa-
tionsaufgaben übernehmen und die Stromanbieter hinsichtlich
Flexibilitätsoptionen in den Wettbewerb stellen.
DIGITALISIERUNG DER ENERGIEWENDE
ImZusammenhangmit der
konventionellen Elektrizitätserzeugung fließt der Strom imRegel-
fall in eine Richtung (vomKraftwerk zumVerbraucher) und wird
seit Jahrzehnten unverändert über klassische Drehstromzähler
gemessen. Mit dem verstärkten Ausbau einer dezentralen rege-
nerativen Stromerzeugung verschwimmt die bisher statische Ab-
grenzung von Erzeugung und Verbrauch. Das einzelne Quartier
und die einzelne Immobilie werden zumOrt der Stromerzeugung
(beispielsweise durch Blockheizkraftwerke betrieben mit nach-
wachsenden Rohstoffen) und speisen die selbsterzeugte Elektri-
zität entgegen der traditionellen Flussrichtung in das vorgelagerte
Netz ein. Hierzu bedarf es umfassenderMess-, Informations- und
Kommunikationstechnologien unter Einbindung in geeignete
„Drei Viertel der über 20 Millionen Wärmeerzeuger in deutschen
Häusern sind nicht auf dem Stand der Technik. Neugerätelabel sollen bei
Anlagenbetreibern das Problembewusstsein wecken. Bei den Altanlagen
gilt es, über das Bestandslabel einen Modernisierungsstau aufzulösen.“
Dr. Frank Voßloh,
Geschäftsführer Viessmann Deutschland GmbH
Quelle:(at)wdo2015
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