Immobilienwirtschaft 10/2015 - page 12

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MARKT & POLITIK
I
AUSGEWÄHLTE GESETZESVORHABEN
Kommentare
Die Europäische Kommission
hat im Juli 2014 die OGAW-
Richtlinie verabschiedet. OGAW
ist die Abkürzung für „Organis-
mus für gemeinsame Anlagen
in Wertpapieren“. Im europä-
ischen Rechtsrahmen versteht
man darunter Investment-
fonds, die in gesetzlich defi-
nierte Arten von Wertpapieren
und andere Finanzinstrumente
investieren (Wertpapierfonds).
Ziel war ein neuer Rechtsrahmen
unter anderem für die Ver-
wahrstelle eines OGAW-Fonds.
Betroffen sind demnach Wertpa-
pierfonds und nicht die Immobili-
enwirtschaft. Weil jedoch bei der
nationalen Umsetzung punktuelle
Änderungen des Kapitalanlage­
gesetzbuchs (KAGB) vorgenom-
men werden müssen, hat das
Bundesministerium der Finanzen
(BMF) jüngst einen Referenten-
entwurf vorgelegt und den ZIA
zur Stellungnahme aufgefordert.
Mit der Umsetzung von OGAW
nutzte das BMF die Gelegenheit,
das KAGB auch bei Kredit-Fonds
anzupassen. Und damit ist die
Immobilienwirtschaft oder deren
Finanzierung unmittelbar betrof-
fen.
Vor dem Hintergrund der mit-
telbaren Auswirkungen auf die
Finanzierung des deutschen Immo-
bilienmarkts durch die Änderung
im KAGB bezüglich der Alterna-
tiven Investmentfonds (AIF) und
deren Tätigkeit im Rahmen der
Kreditversorgung ist der Entwurf
positiv zu bewerten. Die hier
enthaltenen Ansätze verhelfen zu
einer breiteren Palette an Finan-
zierungsquellen. Insbesondere die
Entscheidung, die Verwaltungspra-
xis bezüglich der Möglichkeit der
Restrukturierung und Prolongation
zu ändern, ist grundsätzlich richtig.
Damit werden aus der Sicht der
Immobilienwirtschaft Kredit-Fonds
weniger risikoreich für den Markt,
denn bislang waren ihnen diese
Tätigkeiten versagt. Marktteilneh-
mer und an der Kreditversorgung
beteiligte Vehikel sollten grund-
sätzlich Kredite verlängern oder
leicht umstrukturieren können,
sonst bergen sie die Gefahr, selbst
zu einem systemischen Risiko für
den Immobilienmarkt zu werden,
da ihre Portfolien gegebenenfalls
nicht schnell genug an veränderte
Marktverhältnisse angepasst wer-
den können. Positiv ist überdies,
dass hinsichtlich der Kredit-Fonds
eine harmonisierte EU-weite Um-
setzung angestrebt wird. Bei der
Ausgestaltung für die unterschied-
lichen Anlageprodukte gibt es aus
immobilienwirtschaftlicher Sicht
allerdings noch Nachbesserungs-
bedarf. Im Referentenentwurf sind
viele Punkte noch nicht vollständig
praxisgerecht aufgenommen wor-
den und sollten in der Änderung
des KAGB anders umgesetzt
werden.
Dies betrifft insbesondere die
Vorgabe der Produktregulierung
hinsichtlich der Beschränkung auf
50 Prozent des Fondsvermögens in
verbriefte Darlehensforderungen,
dem Hauptinvestitionszweck für
Offene Spezial-Sondervermögen.
Durch andere Mindestanforde-
rungen könnte sichergestellt
werden, dass die Fungibilität
der Anteile erhöht wird, unter
anderem durch eine Verteilung auf
verschiedene Kreditlaufzeiten, um
das Run-Risk, welches das BMF im
Gesetzentwurf darlegt, begrenzen
zu können.
Auch bezüglich der Vergabe von
Gesellschafterdarlehen durch
Geschlossene AIF an Beteiligungs-
gesellschaften werden neue
Vorgaben eingeführt, die nicht pra-
xisgerecht sind und zu einer nicht
zu rechtfertigenden Einschränkung
der Tätigkeit eines AIF führen.
Erfasst werden von dieser Rege-
lung insbesondere Strukturen im
Bereich der Sachwertefonds (zum
Beispiel Immobilien), bei denen
die einzelnen Vermögensgegen-
stände häufig über Zweckgesell-
schaften gehalten werden. Diese
Zweckgesellschaften erwerben nur
einen Vermögensgegenstand und
werden zu diesem Zweck vom AIF
mit einem Mix aus Eigenkapital
und Fremdkapitalinstrumenten
ausgestattet.
Fazit: Der Referentenentwurf zielt
in die richtige Richtung. Wenn eini-
ge Schwachpunkte noch beseitigt
werden, kann er dazu beitragen,
die Finanzierung des Immobili-
enmarkts zu stabilisieren.
BURKHARD DALLOSCH
OGAW-V-Umsetzungsgesetz:
Neue Vorgaben für Kredit-Fonds
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Burkhard Dallosch ist Vorsitzender
im Ausschuss Finanzierung beim ZIA
und Geschäftsführer der Deka
Immobilien GmbH
Das Bundesministerium der Finanzen hat jüngst einen Referentenentwurf vorgelegt
und den ZIA zur Stellungnahme aufgefordert.
Foto: BMF/Hendel
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