CONTROLLER Magazin 4/2015 - page 27

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Gerade der letzte Prüfungsschwerpunkt über
die Berichterstattung zu den bedeutsamsten fi-
nanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindi-
katoren im Konzernlagebericht nimmt Bezug auf
den von DRS 20 (Konzernlagebericht) geforder-
ten
Management View.
Hier wird wiederum
besonders auf die
Sichtweise der internen
Steuerung des Unternehmens
Bezug genom-
men, welcher sich in der externen Rechnungs-
legung wiederfinden muss. Sie sehen auch an
dieser Stelle wieder sehr anschaulich ein Bei-
spiel für das (zwingend erforderliche)
Zusam-
menspiel von Controlling und Accounting!
Biel:
Die Einführung und Anwendung der IFRS
betrifft über das Rechnungswesen hinaus auch
zahlreiche andere Unternehmensbereiche. Was
bedeutet dies? Welche Unternehmensfunktio-
nen sind besonders betroffen?
Amann/Geissbühler:
Bereits aus dem darge-
stellten Prüfungsschwerpunkt der DPR zur Ab-
bildung von Rechtsstreitigkeiten und damit ver-
bundenen Prozessrisiken wird sehr anschau-
lich, dass vor allem die
Rechtsabteilung
in
diesem Jahr besonders gefordert sein wird. Die
geforderten Informationen für die Bewertung
der Rechtsrisiken werden in wesentlichem Um-
fang dort gebündelt und (hoffentlich) systema-
tisch aufgearbeitet sein.
Darüber hinaus werden auch die
Personalab-
teilung
oder die
Investors Relations
Experten
in hohem Maße involviert, wenn es um die Dar-
stellung der für das Vergütungssystem des Vor-
stands relevanten Leistungsindikatoren oder
die zusätzlich erforderliche Berichterstattung
über die Vorstandsvergütung nach dem Deut-
schen Corporate Governance Kodex (DCGK)
geht. Dass die Regelungen in IAS 24, DRS 17
und dem DCGK dabei nicht vollständig de-
ckungsgleich sind, beschäftigt uns selbst jedes
Jahr von Neuem, wenn wir weiterhin „knietief“
in die operativen Abschlusserstellungsarbeiten
bei unseren Mandanten eingebunden sind. Im
Übrigen ist die Personalabteilung bereits grund-
sätzlich in jeden Abschlusserstellungsprozess
eingebunden, wenn es um die jährliche oder
bereits quartalsweise sachgerechte Bilanzie-
rung von Verpflichtungen aus Pensionen oder
Altersteilzeitvereinbarungen nach IAS 19 oder
anteilsbasierten Vergütungen nach IFRS 2
geht. Zwar werden die hierfür erforderlichen
Bewertungen in aller Regel von externen Sach-
verständigen vorgenommen, die erforderliche
Datenbasis, sprich das Mengengerüst, wird al-
lerdings immer von den Unternehmen zur Ver-
fügung gestellt. Es gilt demnach auch hier der
Grundsatz
„garbage in, garbage out“
.
Ebenfalls von hoher Relevanz sind die IFRS-
Regelungen zwischenzeitlich vielfach für die
Finanzierungs- oder Treasury-Abteilungen
der Unternehmen. Dies insbesondere dann,
wenn es um die sachgerechte Abbildung von
Hedge-Accounting-Strategien nach IAS 39 oder
die Einhaltung von mit den Fremdkapitalgebern
vereinbarten Financial Covenants geht. Bei die-
sen Vereinbarungen kann es im Einzelfall ent-
scheidend sein, ob eine neue wesentliche Lea-
singvereinbarung als sog. Finance oder Opera-
ting Lease nach IAS 17 zu klassifizieren ist oder
der derzeit sich in der Diskussion befindliche
neue Leasingstandard eine grundsätzliche Inven-
tarisierung und Neustrukturierung aller bereits
bestehenden Leasingverhältnisse erfordert!
In unserer Praxis haben wir vielfach auch fest-
gestellt, dass sogar Schulungen in den
Ein-
kaufsabteilungen
sinnvoll sein können, um die
Verantwortlichen für schwierige, aber praxisre-
levante Fragestellungen wie der Identifikation
von sog. „Embedded Derivatives“ bei (Rahmen-)
Einkaufskontrakten zu sensibilisieren.
Zu guter Letzt können selbst für Abteilungen
wie den
Vertrieb
einzelne Standards von we-
sentlicher – insbesondere monetärer – Bedeu-
tung für den jeweiligen Mitarbeiter des Unter-
nehmens werden. Wir denken hier v. a. an die in
Teil 1 unseres Beitrags im CM Mai/Juni 2015
auf S. 15 f. beschriebenen Neuerungen des
IFRS 15. Ändern sich dadurch z. B. die Regelun-
gen zum Zeitpunkt oder der Höhe der Erfassung
von Umsatzerlösen, kann sich dies u. U. auf die
damit verbundenen Incentivierungssysteme so-
wie die Höhe der fällig werdenden Boni für die
Vertriebsmitarbeiter auswirken.
Sie sehen an diesen – sicherlich nicht vollstän-
digen – Beispielen,
dass nahezu jede Unter-
nehmensfunktion von den IFRS-Regelun-
gen betroffen sein kann.
Die Verantwort-
lichen im Accounting sind insofern auf die Zu-
arbeit aller Abteilungen konzern- und damit
weltweit angewiesen!
Biel:
Die Controller Community
hat offenbar
die Herausforderung IFRS erkannt, dass sie
Autoren
Thomas Amann, WP, StB, CPA
ist Vorsitzender des Verwaltungsrates der iaf Institute for Accoun-
ting & Finance SE sowie geschäftsführender Gesellschafter der
Amann Advisory GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Neben
seiner Referententätigkeit für das CA institute for accounting &
finance betreut er schwerpunktmäßig börsennotierte Gesell-
schaften in Fragen der internationalen Rechnungslegung.
Fachjournalist (DFJS) Dipl.-BW Alfred Biel
Autor, Interviewer und Rezensent verschiedener Medien mit
reichhaltigen Erfahrungen aus verantwortlichen Konzern-Tätig-
keiten und Aufgaben in mittelständischen Unternehmen. Be-
triebswirtschaftliches und journalistisches Studium. Verleihung
der Ehrenmitgliedschaft des Deutschen Fachjournalisten Ver-
bands (DFJV) und des Internationalen Controller Vereins (ICV).
E-Mail:
Prof. Beat Daniel Geissbühler
Dipl. Controller CA und Executive MBA, war 25 Jahre als CFO in
verschiedenen Industrieunternehmen tätig und ist heute Studien-
gangsleiter des EMBA Controlling & Consulting an der Berner
Fachhochschule sowie Dozent für Rechnungswesen.
E-Mail:
CM Juli / August 2015
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