CONTROLLER Magazin 4/2015 - page 23

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Wahl der Methodik ist die Höhe des betriebs-
notwendigen Kapitals zu bestimmen. Gelingt
der Ansatz des betriebsnotwendigen Vermö-
gens trotz zahlreicher vager Entscheidungen
noch ansatzweise korrekt, so dürfte eine annä-
hernd objektive Höhe des Abzugskapitals nur
schwierig feststellbar sein. Für die Festlegung
des internen Zinssatzes bzw. eines unterneh-
mensspezifischen Kapitalkostensatzes (WACC
-Weighted Average Cost of Capital) bedarf es
besonderer Sorgfalt. Die subjektive Kompo-
nente ist hierbei nicht zu unterschätzen. Zudem
kommt, dass dieser Zinssatz nicht nur für die
Bestimmung des Kostenniveaus und damit für
die Gewinnermittlung, sondern gleichfalls für
die Berechnung des Wertbeitrags und zuneh-
mend auch als Sollgröße für die Unterneh-
menssteuerung herangezogen wird. Kosten
können somit je nach Interessenlage der Ent-
scheidungsträger höher oder niedriger ausge-
wiesen werden. Mit strengeren Auflagen von
Corporate Governance und Compliance sowie
modernisierten Überwachungssystemen wird
sich dieser Problematik zunehmend gewidmet.
Um die Manipulationsgefahr noch weiter zu
dämmen, sind interne Handlungsrichtlinien un-
erlässlich.
Das Interne Kontrollsystem ver-
mag die organisatorische Überwachung
mit eindeutigen Zuständigkeiten und Kont-
rollaktivitäten zu übernehmen.
Darüber hinaus besteht zunehmend das Bestre-
ben nach einem bereichsspezifischen Erfolgs-
ausweis. Damit verbunden wäre eine Aufsplit-
tung kalkulatorischer Zinsen von der Geschäfts-
ebene auf die einzelnen Verantwortungsberei-
che. Dieser Logik folgend, bekommt jeder
Vermögenseinsatz einen internen Preis zu-
geordnet, wobei Objektivität und Fairness zu
wahren sind. In der Folge wird auf Basis dieser
internen Preise der jeweilige Bereich den aus
seiner Sicht rentabelsten Einsatz bevorzugen.
Die Opportunitätskostenidee spielt hierbei eine
besondere Rolle, denn jede Vermögensverwen-
dung schließt die alternativen Einsatzmöglich-
keiten des damit gebundenen Kapitals aus. Auf
den Nutzen einer nicht gewählten Alternative
müsste aus gesamtunternehmerischer Pers-
pektive verzichtet werden. Es entsteht die Ge-
fahr des Widerspruchs zwischen dezentraler
und gesamtoptimaler Verwendung der Ressour-
cen. Deshalb ist die Subjektivität bei der Be-
stimmung kalkulatorischer Zinsen einzuschrän-
ken und vom Controlling zentral vorzunehmen.
Bei kluger und sachkundiger Anwendung kalku-
latorischer Zinsen können die Interessen der
Stake- und Shareholder gestärkt werden, weil
mit deren Hilfe eine realitätsnahe Kalkulation
durch verantwortungsvolles Wirtschaften geför-
dert wird. Unbedingte Maßnahmen dafür liegen
in der Hand des Überwachungssystems, inklu-
siv angepasster Compliance-Richtlinien und
einem qualifizierten Reporting.
Der tatsächliche Ansatz kalkulatorischer Zinsen
darf für die Eigenkapitalgeber nicht erkennbar
sein. Ihr Interesse, ähnlich der Fremdkapital-
geber, an möglichst hoher Verzinsung ist indes
legitim. Der Mindestgewinn soll durch die kalku-
latorischen Zinsen garantiert werden, der in
Form einer Kostenerhöhung als vorweggenom-
mene Gewinnverwendung und damit Risiko vor-
sorgend angesetzt wird. Folgerichtig schmälert
dieser Ansatz den Betriebserfolg. Corporate
Governance muss einerseits eine möglichst
hohe Rendite sicherstellen, aber andererseits
dafür Sorge tragen, dass vorsorglich einkalku-
lierte Gewinne auch eine maximale Wertschöp-
fung und Substanzerhaltung sichern
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. Daraus
ergibt sich einerseits ein erhöhter Bedarf an
modernen Kontrollmechanismen, Transparenz,
Fairness und vertrauenswürdigem Reporting für
das unternehmerische Überwachungssystem,
weil die zu überwachenden Daten teilweise aus
dem zu prüfenden Controllingbereich selbst
stammen. Andererseits bedarf es einer vorzüg-
lichen Zusammenarbeit zwischen den unter-
nehmenszielabhängigen Subsystemen, bspw. in
Form von Plausibilitätsprüfungen. Da subjektive
Spielräume die Gefahr in sich bergen, Risikobe-
urteilungen nicht umfassend zu gewährleisten,
Abb. 5: Beurteilung der Handlungsmaßnahmen zur effektiveren Anwendung von kalkulatorischen Kosten im Interesse des unternehmerischen Überwachungssystems
CM Juli / August 2015
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