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BUNDESPOLITIK
„Mieter werden bei der Energiewende bis-
her besonders belastet. Sie haben häufig
geringere Einkommen als Eigenheimbe-
sitzer, tragen aber die Lasten des Ausbaus
erneuerbarer Energien zu einem großen
Anteil. Es ist daher nur fair, wenn Mieter
von Modellen alternativer Energiequellen
profitieren können“, ergänzte
Klaus Mül-
ler
, Vorstand des Verbraucherzentrale Bun-
desverbands (vzbv).
Das Parlament soll nun das Bundeswirt-
schaftsministerium ermächtigen, eine ent-
sprechende Verordnung für Mieterstrom zu
erlassen. Die drei Verbände appellieren an
die Bundesregierung, diese Beschlüsse nun
zügig umzusetzen.
Mieterstrom ist Strom, der in den Wohn-
quartieren erzeugt und nicht ins allgemeine
Stromnetz eingespeist, sondern direkt von
den Mietern genutzt wird. Dadurch bleibt
der Strom vor Ort und entlastet das Netz.
Es gibt derzeit noch eine weitere Hürde für
den Mieterstrom. Wohnungsunternehmen,
die Strom aus erneuerbaren Energien wie
Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopp-
lung (KWK) lokal erzeugen wollen, werden
Fortsetzung von Seite 1
Haushaltsentwurf 2017 und Finanzplan bis 2020 beschlossen –
500 Millionen Euro mehr für den sozialen Wohnungsbau
Berlin – Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2016 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2017 und den Finanz-
plan bis 2020 beschlossen. Danach will der Bund weiterhin auf die Aufnahme neuer Schulden verzichten. Die Mittel für
den sozialen Wohnungsbau sollen bis 2020 um weitere 500 Millionen Euro und damit auf insgesamt 1,5 Milliarden Euro
jährlich aufgestockt werden.
Die Ausgaben im Bundeshaushalt steigen
bis 2020 moderat an: von 328,7 Milliar-
den Euro im Jahr 2017 auf 349,3 Milliarden
Euro im Jahr 2020. Zwei Schwerpunkte des
Haushaltes 2017 sind die Themen Flücht-
linge und Soziales. Für die Integration der
nach Deutschland gekommenen Flücht-
linge und zur Bekämpfung der Fluchtursa-
chen wird der Bund 2017 knapp 19 Milliar-
den Euro bereitstellen. Die Sozialausgaben
des Bundes bleiben auch im Haushaltsent-
wurf 2017 mit einem Volumen von rund
171 Milliarden Euro weiterhin auf hohem
Niveau und stellen den mit Abstand größ-
ten Ausgabebereich des Bundeshaushalts
dar. Die Sozialleistungsquote – der Anteil
der Sozialausgaben an den Gesamtausga-
ben – beträgt 2017 rund 52 Prozent.
Investitionsausgaben, Bildung und
Forschung
Weitere Schwerpunkte bilden die geplan-
ten Investitionsausgaben des Bundes sowie
die vorgesehenen Mittel in den Bereichen
Bildung und Forschung. Für den Breit-
bandausbau beispielsweise wird die Bun-
desregierung noch einmal zusätzlich 1,3
Milliarden Euro bis 2020 bereitstellen – über
die bereits vorgesehenen 2,7 Milliarden
Euro hinaus. In unterversorgten Gebieten,
in denen in den kommenden drei Jahren
kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu
erwarten ist, wird damit der Ausbau weiter
unterstützt. Zur beschleunigten Marktent-
wicklung für Elektrofahrzeuge sind insge-
samt 1,6 Milliarden Euro vorgesehen.
Mehr Mittel für den sozialen Woh-
nungs- und Stadtumbau
Zudem wurde am 7. Juli 2016 der Bund-
Länder-Beschluss zur Aufstockung der Mit-
tel für den sozialen Wohnungsbau bekannt
gegeben. Damit werden die Mittel zum
zweiten Mal in Folge um eine halbe Milli-
arde Euro aufgestockt. Erst zu Beginn die-
ses Jahres wurden die sogenannten Kom-
pensationsmittel, die den Ländern für den
sozialen Wohnungsbau zur Verfügung
gestellt werden, auf über eine Milliarde
Euro fast verdoppelt.
Ab dem 1. Januar 2017 stehen damit über
1,5 Milliarden Euro aus Mitteln des Bundes
für den dringend benötigten sozialen Woh-
nungsbau zur Verfügung. Die Länder, die
seit der letzten Föderalismusreform alleine
für den sozialen Wohnungsbau zuständig
sind, sollen diese Mittel mit eigenen Mitteln
aufstocken und über deren Verwendung
berichten.
Darüber hinaus werden aus den zusätzli-
chen 300 Millionen Euro für Belange der
sozialen Stadtentwicklung bis 2020 jähr-
lich 50 Millionen Euro für den Stadtum-
bau zur Verfügung gestellt – davon 15
Millionen Euro für den Stadtumbau Ost
und 35 Millionen Euro für den Stadtum-
bau West.
Insgesamt soll das Bundesumweltministe-
rium im Jahr 2017 knapp 5,5 Milliarden
Euro zur Verfügung haben, 30,2 Prozent
mehr als im laufenden Jahr.
(schi/schr/jäg)
Mehr Infos unter
ZITAT DER WOCHE
Foto: Peter Himsel www.himsel.de
GdW-Energiereferentin Dr. Ingrid Vogler
am 6. Juli 2016 zur Einigung der Koaliti-
onspartner beim Mieterstrom
„Das Wort ‚Mieterstrom‘ wird mit
dem neuen EEG erstmals in ein
Gesetz geschrieben. Zwar ist eine
Entlastung nur teilweise und nur
für Photovoltaikanlagen vorgese-
hen und die entsprechende Ver-
ordnung muss erst noch geschrie-
ben werden. Trotzdem ist die
Novelle ein großer Erfolg und viel-
leicht der Anfang einer anderen
– dezentralen – Energiewende.“
steuerlich benachteiligt. Sobald sie den
erzeugten Strom ins allgemeine Netz ein-
speisen oder den Mietern zur Verfügung
stellen, wird die eigentlich gewerbesteuer-
befreite Vermietungstätigkeit gewerbesteu-
erpflichtig. „Wohnungsunternehmen, die
Strom erzeugen, zahlen für das damit ver-
bundene Geschäft wie jeder andere auch
die Gewerbesteuer. Aber warum sollte ihr
Vermietungsgeschäft dadurch benachteiligt
werden? Das macht keinen Sinn, ist unge-
recht und muss daher dringend im Gewer-
besteuergesetz korrigiert werden“, forderte
der GdW-Chef.
(burk/schi)
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