WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 49/2015 - page 8

NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5403
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung bei psychisch krankem Mieter
ZAHL DER WOCHE
Millionen Studierende sind im Winter-
semester 2015/2016 in Deutschland
an einer Universität eingeschrieben.
Nach ersten vorläufigen Zahlen des
Statistischen Bundesamtes erreicht
die Zahl der Studierenden damit einen
neuen Höchststand. Die Zahl der Stu-
dierenden erhöhte sich im Vergleich
zum Wintersemester 2014/2015 um
60.400 Personen (+ 2,2 Prozent).
Fachhochschulen hatten mit 932.500
Studierenden einen Anteil von 33,8
Prozent. Die Zahl der Studienanfän-
gerinnen und -anfänger, die im Stu-
dienjahr 2015 (Sommersemester
und folgendes Wintersemester) erst-
mals ein Studium an einer deutschen
Hochschule aufgenommen haben, ist
gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,2
Prozent gesunken.
2,8
GdW-NEWS
Die Deutsche Wohnen hat
die Wohnungen der unter
Denkmalschutz stehen-
den Eisenbahnersiedlung
aus den 1920/1930er Jah-
ren im Ortsteil Elstal der
Gemeinde Wustermark,
25 km westlich von Ber-
lin, altengerecht umge-
baut und modernisiert.
Die Erneuerung des ehe-
Recht so
„Bei einem vertragswidrigen Verhalten einer schuldunfähigen Mietpartei
ist nicht nur auf den objektiven Sachverhalt abzustellen. Bereits mit Ent-
scheidung vom 8. Dezember 2004 (Az.: VIII ZR 218/03) hat der Bundes-
gerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass für die Frage der Zumutbarkeit
des Verhaltens einer Mietpartei gegenüber den anderen Mietparteien auf
das Empfinden des ‚verständigen Durchschnittsmenschen‘ abzustellen ist
und bei der Störung des Hausfriedens durch das Verhalten eines psychisch kranken
Mieters die Belange der Parteien unter Berücksichtigung der Wertentscheidung des
Grundgesetzes gegeneinander abzuwägen sind. In Konsequenz bedeutet dies etwa
gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung eine besondere Abwägung nach
Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG. Damit ist natürlich nicht gemeint, dass eine Kündigung
in Gänze ausgeschlossen ist. Richtigerweise sind Vermieter aber gefordert, gerade in
diesen Fällen eine besondere Abwägung im Einzelfall vorzunehmen.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 12.September 2014 (Az.: 25 C 219/13) hat das Amtsgericht Berlin-Tem-
pelhof-Kreuzberg entschieden, dass auch im Fall eines schuldunfähigen Verursachers eine
monatelang andauernde ständige Lärmbelästigung den Ausspruch einer fristlosen Kündi-
gung rechtfertige. Bei der vorzunehmenden Abwägung der Interessen des Vermieters, des
gekündigten Mieters und der übrigen Mieter zog das Gericht die Wertentscheidung des
Grundgesetzes heran. Demnach sei im nachbarschaftlichen Zusammenleben mit behin-
derten oder kranken Menschen ein erhöhtes Maß an Toleranzbereitschaft erforderlich.
Insofern verwies das Gericht auf Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz (GG), nämlich die
Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip. Im vorliegenden Fall waren die Lärmbeläs-
tigungen von erheblichem Ausmaß und die Kündigung zulässig.
Deutscher Bauherrenpreis Modernisierung 2015 – Preisträger
Sanierung der denkmalgeschützten Eisenbahnersiedlung in
Elstal
À propos!
„Durch die Zuwanderung wird die
Nachfrage nach privatemWohnraum
mittelfristig steigen. Daher müssen
die Rahmenbedingungen so ausge-
staltet werden, dass private Investi-
tionsanreize für den Wohnungsbau
gestärkt werden. Die Mietpreis-
bremse sollte wieder abgeschafft
werden.“
Aus dem Jahresgutachten 2015/2016
des Sachverständigenrates zur Begut-
achtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung
Das Jahresgutachten finden Sie unter
diesem Kurz-Link: goo.gl/8nH5HF
maligen Marktplatzes wurde in die Sanie-
rung der Mehrfamilienhäuser mit je vier
Wohnungen einbezogen. Damit konnte
die Wiederherstellung des ursprünglichen
Charakters der Siedlung mit der Revitalisie-
rung des historischen Ortskerns verbunden
werden. Angesichts des relativ niedrigen
Mietpreisniveaus vor Ort ist dieses Projekt
keine Investition mit kurzfristiger Rendite –
sondern ein Gewinn, von dem die gesamte
Region profitiert. Die Jury war beeindruckt
von der vorbildlichen Sanierung dieses
schönen Ensembles.
(hung/schi)
Alle GdW-Unternehmen unter den Preisträgern werden in den nächsten Ausgaben der wi vorge-
stellt. Eine Broschüre zum Bauherrenpreis finden Sie unter diesem Kurz-Link: goo.gl/Ic2mmo.
Die Preisträger aus Elstal mit Vertretern der
Auslober bei der Preisverleihung
Foto: Ines Merkau
Der revitalisierte historische Ortskern in Elstal
bei Berlin
Foto: Anja Steinmann
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