WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 49/2015 - page 7

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Wohnungspolitische Informationen
Herausgeber:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs-
und Immobilienunternehmen e. V.
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Katharina Burkardt
Redaktion:
Andreas Schichel, Klaus Schrader,
Anne-Sophie König
Anschrift der Redaktion:
Mecklenburgische Straße 57
14197 Berlin
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ISSN 1610-2207
IMPRESSUM
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Praxistreff WEG – „Best Practice“-Lösungen
15. Dezember 2015, Bochum
Acht Jahre sind seit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes vergangen. In
diesen Zeitraum fallen einige bahnbrechende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
zumWohnungseigentumsgesetz. In diesem Seminar wird die aktuelle und praxisrelevante
Rechtsprechung rund um das WEG-Recht besprochen. Praxisfälle stehen dabei im Vor-
dergrund und werden in Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung diskutiert. Inhaltliche
Schwerpunkte sind die Abberufung des Verwalters, bauliche Veränderungen, Verkehrs-
sicherungspflicht, Brandschutz, Hausgeldansprüche, Videoüberwachung, Schließanlage
und Schlüsselverlust.
Weitere Infos: EBZ, Madeleine Thon, Telefon: 0234/9447588, E-Mail:
Internet:
Prüfungsvorbereitung – Gebäudemanagement
16. Dezember 2015, Berlin
Inhaltliche Schwerpunkte des eintägigen Seminars zur Vorbereitung auf die mündliche Prü-
fung sind neben den Maßnahmen der Gebäudebetreuung, der Verkehrssicherungspflicht
und der Planung von Hausmeistereinsätze auch die Veranlassung der Pflege von Außen-
anlagen, Betriebskostenoptimierung und Forderungsmanagement. Mittels Trainerinput
und Übungsaufgaben werden die Lernziele, die Grundlagen des Gebäudemanagements,
vermittelt. Teilnehmer sollten in Kenntnisse der Unterrichtsinhalte gemäß IHK-Rahmenplan
im relevanten Prüfungsfach mitbringen.
Weitere Infos: BBA, Kathrin Rosenmüller, Telefon: 030/23085535,
E-Mail:
ternet:
Neues Bundesmeldegesetz
19. Januar 2016, München
Das Bundesmeldegesetz trat zum 1. November 2015 in Kraft. Dies bedeutet tiefe Ein-
schnitte in gewohnte Abläufe sowohl bei den Meldeämtern als auch bei den Wohnungs-
unternehmen. Kern der Neuregelung für Mieter und Vermieter ist die Wiedereinführung
der sogenannten Vermieterbestätigung. Mieter müssen von nun an bei der Anmeldung
im zuständigen Einwohnermeldeamt eine Einzugsbestätigung Ihres Vermieters vorlegen.
Gerade für Wohnungsunternehmen ist es interessant wie die Mitwirkung des Wohnungs-
gebers in den Meldeämtern umgesetzt wird.
Weitere Infos: VdW Bayern, Katja Kaiser-Himmelsbach, Telefon: 089/290020302,
E-Mail:
ternet:
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Online-Archiv
Manfred Wilke
, Geschäftsführer der Wohnbauten GmbH Schwedt/Oder, konnte zum
1. Dezember 2015 sein 25-jähriges Jubiläum in der Wohnungswirtschaft feiern. Er ist Dele-
gierter zum GdW-Verbandstag.
PERSÖNLICHES
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