WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 48/2015 - page 6

BUNDESPOLITIK
ten für ihre Unterbringung bereit. Denn
auch wir möchten unseren Beitrag dazu
leisten, die Not so schnell wie möglich
zu lindern.
Damit weichen wir natürlich ein wenig
von unserem eigentlichen Auftrag ab
– nämlich der einheitlichen Verwaltung
des Liegenschaftsvermögens des Bundes
nach kaufmännischen Grundsätzen. Das
bedeutet, dass wir Liegenschaften, für
die kein Bundesbedarf mehr besteht, im
Normalfall vermarkten.
Wie viele Flüchtlinge sind denn bis­
lang auf Liegenschaften der BImA
untergebracht worden?
Kunze:
Insgesamt wurden bereits mehr
als 112.000 Flüchtlinge auf BImA-Lie-
genschaften untergebracht. Seit Anfang
des Jahres müssen die Bedarfsträger –
das sind die Länder, Bezirksregierungen,
Landkreise und Kommunen – für die
Unterbringung auf Bundesliegenschaften
auch keine Miete mehr bezahlen. Zudem
wird aktuell in Berlin an einer haushalts-
rechtlichen Ermächtigung gearbeitet, die
es der BImA schon bald ermöglicht, die
Kosten für die Herrichtung geeigneter
Objekte zu übernehmen.
Bisher haben die Länder und Kommu-
nen in 275 Fällen Nutzungsverträge mit
der BImA geschlossen oder ein Vertrags-
abschluss steht kurz bevor. Weitere 265
unserer Liegenschaften befinden sich
noch in Prüfverfahren durch die Bedarfs-
träger.
Wie sehen denn die Aufgaben der
BImA bei der Unterbringung von
Flüchtlingen und Asylbewerbern
konkret aus?
Kunze:
Die BImA unterstützt bereits seit
langem die kommunalen und staatlichen
Einrichtungen intensiv bei der Suche nach
geeigneten Objekten. Unser Portfolio ver-
ändert sich laufend. Daher untersuchen wir
es immer wieder neu auf Liegenschaften,
die für die Unterbringung von Flüchtlingen
und Asylbewerbern zur Verfügung gestellt
werden können. Wir gehen dabei aktiv auf
die einzelnen Bedarfsträger zu und bieten
ihnen grundsätzlich alle frei verfügbaren
Liegenschaften an: Dazu gehören ehema-
lige militärische Objekte und auch solche,
die der BImA von den Gaststreitkräften,
der Bundeswehr oder anderen dienstlichen
Nutzern erst in absehbarer Zukunft zuge-
hen werden. Außerdem sind darunter nicht
mehr benötigte Verwaltungsgebäude, Frei-
flächen und auch Wohnungen.
Wie gehen aktuelle Nutzer und Mie­
ter von BImA-Liegenschaften mit der
Lage um – beispielsweise die Gast­
streitkräfte oder Ministerien?
Kunze:
Sie ziehen mit uns am gleichen
Strang. Wir suchen gemeinsam mit unse-
ren Nutzern und Partnern nach Lösungen,
um schnellstmöglich Unterbringungsmög-
lichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen. Meis-
tens geschieht dies auch sehr unbürokra-
tisch. Ein Beispiel:
In Bad Fallingbostel haben die britischen
Streitkräfte ihre Liegenschaft frühzeitig
zurückgegeben und Einrichtungen über-
lassen, die nun von Flüchtlingen genutzt
werden können. Das ist ein außergewöhn-
licher Vorgang, denn normalerweise wer-
den die Gebäude leer geräumt übergeben.
Außergewöhnlich war auch der kurze Zeit-
raum, in dem die Übergabe erfolgte. Ich
möchte auf diesem Wege Brigadege-
neral Ian R. Bell, dem Kommandeur des
Headquarters British Forces Germany,
herzlich für die sehr gute Zusammenar-
beit danken!
Ich habe noch ein weiteres aktuelles Bei-
spiel für Sie: Das Bundesministerium des
Innern (BMI) hat ein ehemaliges Schu-
lungszentrum am Großberliner Damm
in Berlin kurzfristig gekündigt, so dass
die BImA in der Rekordzeit von weni-
gen Tagen dem Land Berlin ein weiteres
Objekt für Flüchtlingszwecke zur Verfü-
gung stellen konnte.
Wer prüft und entscheidet denn
eigentlich, ob eine Liegenschaft zur
Unterbringung geeignet ist?
Kunze:
Ausschließlich die Bedarfsträ-
ger prüfen, ob sich eine Liegenschaft
zur Unterbringung von Flüchtlingen eig-
net oder nicht. Nur sie entscheiden, wie
und wie viele Personen in der Liegen-
schaft untergebracht werden könnten.
Wenn eine Liegenschaft zur Unterbrin-
gung von Flüchtlingen und Asylsuchen-
den nicht benötigt wird, informieren uns
die Bedarfsträger. Erst nach einer „Frei-
gabe“ durch alle potenziellen Bedarfsträ-
ger nehmen wir die Vermarktung für die
betreffenden Liegenschaften wieder auf.
Übrigens sind alle Bedarfsträger umfas-
send darüber informiert, welche Bundes-
liegenschaften in ihrem Einzugsgebiet
zur Verfügung stehen. Zwischenzeitlich
sind zudem allen Bundesländern sämt-
liche im Bundesgebiet verfügbaren Lie-
genschaften und Flächen bekannt, so
dass bei Bedarf auch eine Bundesländer-
übergreifende Information sichergestellt
ist.
Fortsetzung von Seite 5
AUS DEN VERBÄNDEN
„Zurücklehnen? Geht nicht!“
– 25 Jahre Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Erfurt – Ein Vierteljahrhundert nach der Gründung des Verbandes Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vtw.)
und des Prüfungsverbandes Thüringer Wohnungsunternehmen (ptw.) wächst zusammen, was zusammen gehört. Beide
Verbände werden im nächsten Jahr unter dem Namen „vtw“ zu einem genossenschaftlichen Einheitsverband fusionieren.
Auf dem Verbandstag der Thüringer Woh-
nungswirtschaft am 22. Oktober 2015 in
Erfurt gab der vtw. bekannt, dass ihm das
genossenschaftliche Prüfungsrecht ver-
liehen wurde. Die endgültige Verschmel-
zung erfolgt im Mai 2016 in Suhl. Damit
findet die Fusion beider Verbände ein Jahr
eher statt als geplant. Die finanziellen und
räumlichen Bedingungen sind nach Anga-
ben des Verbandes hervorragend, die Vor-
standsspitze neu aufgestellt, die organisa-
torischen Voraussetzungen für eine Fusion
bestens.
„Der ptw. und der vtw. haben bereits in
der Vergangenheit gut am Erfurter Stand-
ort zusammengearbeitet. Durch die Fusion
können wir jetzt jedoch die Interessen
unserer nun 212 Mitglieder noch stärker
bündeln. Selbstverständlich sprechen auch
wirtschaftliche Gründe, wie ein Jahresab-
schluss und ein Verbandstag, sowie wei-
tere Synergien für die Verschmelzung“,
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