Der Verwalter-Brief 2/2016 - page 7

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Stefan Roth ist
seit 1997 ge-
richtlich zugelas-
sener Versiche-
rungsberater. Er
ist verantwortli-
cher Leiter des
Geschäftsfelds Immobilien beim
Versicherungsmakler Howden Cani-
nenberg GmbH und berät schwer-
punktmäßig Immobilien- und Haus-
verwaltungen.
DER AUTOR
Die Verteidigung bei einem anstehenden Strafverfahren lässt sich durch
einen
Straf-Rechtsschutz
absichern. Im Gegensatz zu einer klassi-
schen Rechtsschutzversicherung ist hier im Versicherungsumfang auch
eine Honorarvereinbarung mit inbegriffen. Dies ist deshalb besonders
wichtig, da Strafverteidiger in der Praxis nur außerhalb der Gebühren-
ordnung tätig werden. Das hat zur Folge, dass Stundensätze zwischen
200 EUR und 500 EUR keine Seltenheit sind.
Durch die Kombination von meist bereits vorhandenen betrieblichen
Versicherungen lässt sich ein Großteil der Risiken aus der Cyber-Krimi-
nalität bereits für Ihre Hausverwaltung lösen, ohne dabei hohe, zusätz-
liche Kosten zu verursachen.
Wer allerdings den Rundum-Schutz wünscht, ist mit der klassischen Cy-
ber-Deckung besser beraten.
Galt es früher, die Sachwerte der Bürotechnik zu versichern, stehen heu-
te Software und Daten im Fokus. Diese Risiken erfordern einen sachge-
rechten Versicherungsschutz. Die Gefahren aus dem Internet nehmen
stetig zu und dem Datenschutz muss deshalb ein immer höherer Stel-
lenwert eingeräumt werden.
!
Weiterführende Informationen:
Datenschutz (WEG)
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Marketingaufwendungen wieder herstellen. Dies führt bei Ihnen zu
einer hohen zusätzlichen Kostenbelastung, gleichzeitig brechen auch
noch auf der anderen Seite die Umsätze ein.
Das Schlimmste was Ihnen passieren kann, ist ein unerlaubter Zugriff
auf die WEG- und Mietkonten durch Hacker. Das kann der Ruin sein.
Absicherung durch sog. Cyber-Police
Doch wie lassen sich die Risiken aus Cyber-Angriffen absichern? Zum
einen ist die Absicherung der vorgenannten Risiken durch eine sog.
Cyber-Police möglich. Dieses Versicherungsprodukt ist noch in der Ent-
wicklungsphase. Aufgrund der Risikosituation liegen die Mindestprämien
zwischen 2.000 EUR und 2.500 EUR. Alternativ lässt sich die Prämie durch
Vereinbarung von Selbstbehalten in Höhe von ca. 5.000 EUR auf etwa
500 EUR netto senken. Die exakte Prämienberechnung erfolgt anhand
der jeweiligen Umsätze. Bevor ein Versicherungsschutz zustande kom-
men kann, müssen auch noch Risikofragen beantwortet werden. Der
Versicherungsschutz solcher Cyber-Versicherungen ist sehr umfassend.
So sind u. a. Erpressung, Beschädigung der Daten von außen und innen,
menschliches Versagen, Nicht-Verfügbarkeit eines Computersystems,
Kosten für erhöhten Werbeaufwand, eine entstehende Betriebsunterbre-
chung oder die Verteidigung in Strafverfahren hierüber abgesichert.
Absicherung durch Kombination verschiedener Versicherungen
Neben der Cyber-Deckung besteht auch die Möglichkeit zur Absicherung
der Risiken durch eine Kombination verschiedener betrieblicher Versi-
cherungen, die Sie in der Regel bereits abgeschlossen haben. So ist es
Howden Caninenberg gelungen, die Risiken eines Reputationsschadens
und die Informationen an Betroffene über einen Zusatzbaustein der
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
abzusichern. Der Versi-
cherer übernimmt dabei die Kosten für Kommunikationsberatung und
Kommunikationsmaßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung eines
Reputationsschadens. Auch werden die Kosten für die Informationen
von Behörden und betroffenen Personen vom Versicherer übernom-
men, sofern dies gesetzlich gefordert wird. Dies gilt auch für Daten, die
bei einem externen Dienstleister gespeichert sind (z. B. Cloud-Dienst-
leister). Vermögensschäden, die Ihnen durch Datenschutzverletzungen
entstehen, könnten über Ihre
Betriebshaftpflichtversicherung
abge-
sichert sein. Diese beiden Versicherungen hat in der Regel jeder Haus-
verwalter für sein Unternehmen abgeschlossen.
Der Eigenschaden, also der Datenverlust, lässt sich durch eine
Elek-
tronikversicherung
absichern. Im Versicherungsschutz ist neben der
Wiederbeschaffung, also der Rekonstruktion der verloren gegangenen
Daten, auch die Wiederanschaffung betroffener Standardsoftware mit
abgesichert.
Durch den verstärkten Einsatz von Online-Banking besteht das Risiko,
dass Bankdaten Ihrer verwalteten WEGs durch z. B. Phishing ausgespäht
und für Überweisungen durch Dritte verwendet werden. Die Datendiebe
bauen dabei Webseiten nach, um an sensible Zugangsdaten von Ihnen
zu gelangen. Häufig bleibt dies lange Zeit unbemerkt und kann drasti-
sche finanzielle Folgen haben. Denn nicht selten befinden sich auf den
WEG-Konten aufgrund der Instandhaltungsrücklagen hohe Summen.
Sollte es zu solch einem Schadensfall kommen, lässt sich dieser durch
eine
Vertrauensschadenversicherung
, wie sie z. B. vom BVI (Bundes-
fachverband der Immobilienverwalter) angeboten wird, absichern.
Neben dem Datenverlust durch Cyber-Angriffe können ebenso eige-
ne Mitarbeiter – wenn auch unbeabsichtigt – zum Teil gravierende
Schäden verursachen. Daher sollte auch der durch die eigenen Mit-
arbeiter verursachte Schaden mit abgesichert sein.
PRAXIS-TIPP: VERSICHERUNGSLÜCKE DROHT
Prüfen Sie Ihre bestehenden Versicherungsverträge: Betriebshaft-
pflicht-, Geschäftsinhalts-, Elektronik-, Vertrauensschaden- und Rechts-
schutzversicherungen.
PRAXIS-TIPP: VERSICHERUNGSBESTAND PRÜFEN
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