Der Verwalter-Brief 2/2016 - page 4

Barrierefreiheit: Ein wichtiges Thema
auch für Verwalter
Dr. Daniel Schmolke, Bad Neuenahr-Ahrweiler
Stichwort Barrierefreiheit: Das Ziel ist es, möglichst lange in den
eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Verwalter sollten sich
über dieses Thema ausreichend informieren. Denn hier besteht
die Chance, sich sowohl in technischer wie auch wirtschaftlicher
Hinsicht als kompetenter Ansprechpartner bei dieser speziellen
Problematik für die Wohnungseigentümergemeinschaft zu prä-
sentieren.
Die deutsche Alterspyramide sieht heute eher aus wie ein etwas zu dick
geratenes Ampelmännchen, mit ausgestreckten Armen etwa bei der
Altersgruppe 45 bis 50 Jahren. Laut Statistischem Bundesamt (Studie:
„Die Generation 65+ in Deutschland“, 2015) macht schon heute der
Bevölkerungsanteil der Menschen über 65 Jahren 20,8 % aus. Sprich:
Der sogenannte demografische Wandel führt prinzipiell zu einer immer
älter werdenden Gesellschaft.
Allerdings nimmt auch die Vitalität dieser sogenannten Generation 65+
immer mehr zu. Um nur einige Stichworte zu nennen: Silver-Surfer,
Senioren-Studenten, Reiseweltmeister. Themen wie die Pflegebedürf-
tigkeit sind für diese „Best-Ager“ noch weit entfernt und eher ein be-
drohliches Szenario.
Komfort und Barrierefreiheit als ausschlaggebende Argumente
Aber gerade beim Erwerb von Wohneigentum spielt die Frage eine zen-
trale Rolle: „Gerade Menschen über 55 Jahre, die auf der Suche nach ei-
ner Wohnung sind, achten immer mehr darauf, ob sie diese auch bis ins
hohe Alter nutzen können“, sagt zum Beispiel Lutz Engelhardt, Architekt
und Sachverständiger sowie Fachreferent der SPRENGNETTER Akademie
zum Thema barrierefreies Planen und Bauen: „Bei dieser Zielgruppe
sind für die Wohnentscheidung nicht primär finanzielle Aspekte aus-
schlaggebend, sondern vor allem die Lage in Verbindung mit dem sich
bietenden Wohnkomfort.“
Die Bestands- und Bedarfsanalysen für barrierefreies Wohnen sind ei-
nerseits ernüchternd, andererseits zeigen sie auch eine große Chance für
Besitzer von Eigentumswohnungen auf: „Im Vergleich zu europäischen
Nachbarländern ist Deutschland unterversorgt“, sagt zum Beispiel Rolf
Schettler, stellvertretender NRW-Landesvorsitzender des Bundesverban-
des Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) und stellver-
tretender Vorstandsvorsitzender des Kuratoriums Qualitätssiegel Betreu-
tes Wohnen NRW. Und weiter: „In Deutschland steht – wenn überhaupt
– eine 1 vor dem Komma, manche Studien gehen sogar nur von einer
0 vor dem Komma aus, wenn es um die Versorgung mit barrierefreiem
Wohnraum geht.“
Im Aufsatz „Altersgerechter Wohnraum: Große Versorgungslücke, drin-
gender Investitionsbedarf“ postulieren die Autorinnen bereits in der
Überschrift eine Versorgungslücke. Die Prognos AG hat im Auftrag der
KfW die tatsächlich vorhandenen barrierefreien Wohnungen und den
Bedarf geschätzt:
Hohes Potenzial für Wohnungseigentümer
Sowohl für den Selbstbewohner einer Eigentumswohnung als auch
für den Kapitalanleger hat deshalb das Thema Barrierefreiheit gro-
ße Bedeutung. Immobilienverwalter können sich mit entsprechender
Qualifikation zum Thema Barrierefreiheit sehr gut als kompetenter An-
sprechpartner und Berater ihrer Kunden in die aktuellen Diskussionen
einbringen und dabei sowohl Vorteile und Mehrwerte für Selbstnutzer
als auch für renditeorientierte Kapitalanleger aufzeigen.
Selbstnutzer können sich mit einer barrierefreien Wohnung und Woh-
nungseigentumsanlage den Wunsch erfüllen, möglichst lange in den
eigenen vier Wänden zu verbleiben. Das ist für diese Zielgruppe sicher-
lich das Hauptargument.
Allein aus den Bedarfszahlen ergibt sich, dass ein Markt für solche
Wohnungen besteht und sich ständig vergrößert, was gerade auch für
Kapitalanleger sehr attraktiv ist. „Voraussichtlich können bei einer Ver-
mietung zwischen 5 bis 25 % mehr Miete erzielt werden, die Immobilie
erfährt eine Wertsteigerung, lässt sich besser vermarkten und hat eine
geringere Mieterfluktuation“, fasst Engelhardt die Argumente zusam-
men.
Die rechtliche Lage ist zudem ziemlich eindeutig: „Wenn keine bau-
ordnungsrechtlichen Gründe dagegen sprechen und die Rechte der
Wohnungseigentümer durch die Veränderung nicht wesentlich beein-
trächtigt werden, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft eine
solche Maßnahme dem Eigentümer nicht untersagen“, sagt Experte En-
gelhardt. „Das heißt, es besteht ein Anspruch auf Duldung.“ Allerdings
besteht für den Eigentümer das Risiko, dass er die Kosten – etwa für
einen Treppenschräglift – allein tragen muss, wenn sich die Wohnungs-
eigentümergemeinschaft nicht einheitlich einigt. Und womöglich muss
er auch zusätzlich Gelder für einen Rückbau zurücklegen.
Erstrebenswert ist aber natürlich immer ein einheitliches Vorgehen. Ver-
walter haben hier prinzipiell wirklich gute Argumente, die unterschied-
lichen Positionen auf einen Nenner zu bringen. Die Chancen stehen
deshalb gut, bei geplanten Umbaumaßnahmen in Richtung Barrierefrei-
heit die komplette Wohnungseigentümergemeinschaft an einen Tisch
zu bekommen.
DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen)
als Ausgangspunkt
Wenn es um die konkrete Umsetzung geht, regelt die DIN 18040-2
die Ziele hin zur Barrierefreiheit. Gerade für den Umbau im Bestand ist
wichtig, dass sie den Weg dorthin nicht zwingend festlegt. „Dadurch
kann der Planer sehr individuell Lösungen finden, wie er die normierten
Vorgaben unter Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Rahmenbe-
dingungen realisieren kann“, so Engelhardt.
Das zeigt aber auch, dass der Verwalter hier besonderen Wert auf einen
guten Planer und Handwerker legen sollte. Die generelle Herangehens-
weise des Planers oder Handwerkers spielen für die erfolgreiche Rea-
lisierung eine große Rolle: „Ein barrierefreies Bad muss heute absolut
nicht mehr wie Krankenhaus aussehen“, beschreibt Lutz Engelhardt.
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Verwalterthema
des Monats
2013 2030
Angebot an altersgerechten Wohnungen
700.100 1.342.500
Ambulante Pflegebedürftige (mit Leistungs-
anspruch aus Pflegeversicherung)
1.820.000 2.350.100
Personen über 65 Jahren mit Bewegungs-
einschränkungen (ohne stationäre Pflege-
bedürftige)
2.750.800 3.592.400
Tabelle: Prognos AG im Auftrag der KfW,
2014 (Auszug):
1,2,3 5,6,7,8,9,10,11,12
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