Der Verwalter-Brief 2/2016 - page 5

Umfangreiche Fördermaßnahmen
Teilweise ist noch immer zu wenig bekannt, dass Barrierefreiheit in
einer Wohnung oder einem Haus auf vielfältige Weise gefördert wird.
So fördert das KfW-Darlehen Altersgerecht Umbauen - Kredit (159) vie-
le Einzelmaßnahmen, aber auch den Komplettumbau zum „Standard
Altersgerechtes Haus“. Bei einem Kredithöchstbetrag von 50.000 Euro
gibt es zum Beispiel bei einer Laufzeit von 4 bis 10 Jahren und einer
Zinsbindung von 5 Jahren einen Zinssatz von 0,75 % effektiver Jahres-
zins (Stand: 1.1.2016).
Alternativ zum Kreditprogramm 159 kann der Bauherr auch einen Zu-
schuss (Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (455)) erhalten,
der im Unterschied zum Darlehen nicht zurückgezahlt werden muss.
Dieser wird pro Wohneinheit gewährt. Der Bauherr muss dabei diesel-
ben Bedingungen erfüllen, die auch für die Darlehensvariante gelten.
Die Höhe des Zuschusses fällt unterschiedlich aus. Wird der Standard
„Altersgerechtes Haus“ hergestellt, beträgt der Zuschuss 12,5 % der
förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit. Bei Ein-
zelmaßnahmen beträgt der Zuschuss 10 % der förderfähigen Kosten,
maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit.
Auch die gesetzliche Pflegeversicherung bezuschusst unter bestimmten
Bedingungen den barrierefreien Umbau einer Wohnung oder eines Hau-
ses. Entscheidend ist dabei, ob eine Pflegestufe genehmigt worden ist.
Zielsetzung ist hier ganz ausdrücklich, den Verbleib in der Wohnung zu
ermöglichen und die Pflege im häuslichen Bereich zu unterstützen. Seit
2015 können pro Maßnahme 4.000 Euro bezuschusst werden, bei meh-
reren Anspruchsberechtigten pro Wohnung sogar bis zu 16.000 Euro.
Fazit: Barrierefreiheit ist ein wichtiges Thema für Verwalter
Im Zuge des demografischen Wandels wird die Beschäftigung mit dem
Thema Barrierefreiheit und Komfortsteigerung im Wohnungseigen-
tumsbestand auch für Verwalter immer wichtiger. Dabei hat er, was
ja längst nicht bei jedem Thema der Fall ist, gute Argumente für ver-
schiedene Interessenlagen in der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Über entsprechende Fortbildungen können Verwalter einen zielgerich-
teten Einblick in diese Thematik erhalten und können sich damit ihrer
Wohnungseigentümergemeinschaft als kompetenten Ansprechpartner
präsentieren.
!
Weiterführende
Informationen:
Workshops und Seminare zu
diesem Thema:
S-IBE – ImmoBarrierefrei-
Experte®
14. - 16.06.2016 -
Bad Neuenahr-Ahrweiler
25. - 27.10.2016 - Hamburg
Infos und Anmeldung unter:
sprengnetter.de/hausverwalter
Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass sich viele Handwerker oder
Planer mit der Materie beschäftigt haben. Fehlende Fachkenntnisse des
Verwalters können hier schnell zu einem Nachteil werden, wenn der
Verwalter nicht als fachlich geeigneter Gesprächspartner wahrgenom-
men wird.
Immobilienexperte Rolf Schettler hält aber auch weiche Faktoren für
wichtig. Seiner Meinung nach ist nicht jeder Handwerker gleich gut
einsetzbar, wenn es um eine Bestandsimmobilie geht. Wichtig ist, dass
auf den einzelnen Bewohner sehr viel Rücksicht genommen und vor
allem auch sehr gut kommuniziert wird. Sprich: Der Verwalter muss bei
der Auswahl der Dienstleister nicht nur selbst mit einem guten tech-
nischen Grundlagenverständnis ausgestattet sein, sondern gleichzeitig
auch sehr sensibel vorgehen.
Häufige Anfragen zur Barrierefreiheit
In der Praxis ist es sehr häufig das Bad, welches besonders im Fokus ei-
ner Umbaumaßnahme liegt. Leider sorgt es im Bestand auch häufig für
besondere Probleme. So ist eine niveaugleiche Dusche oftmals nicht so
einfach zu realisieren, insbesondere dann, wenn der Boden recht dünn
ist. Es ist eben nicht einfach vertretbar, dafür einen Bodendurchbruch zu
realisieren, sozusagen über dem Kopf des darunter liegenden Bewoh-
ners. „Brand- und schallschutztechnische Aspekte erschweren dabei die
Umsetzung“, sagt Engelhardt. Aber es gibt Lösungen: „In diesen Fällen
sind Fachleute mit Sachverstand und Kreativität gefragt.“
Eine weitere häufige Anfrage in Wohnungseigentümergemeinschaften
ist zum Beispiel der zweite Handlauf im Treppenhaus. Und auch ein
Treppenschräglift oder der nachträgliche Einbau eines Aufzugs werden
oft gewünscht. Gerade der Aufzug ist dabei eine sehr teure Investition.
Geld spart dabei derjenige, der Barrierefreiheit immer gleich mitdenkt:
„Wenn man einmal anfängt, am Gebäude etwas zu machen, ein Ge-
rüst aufstellt, dann sollte man nicht zu eindimensional herangehen und
gleich an die Reduzierung von Barrieren denken“, so die Empfehlung
von Rolf Schettler.
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Was oft vergessen wird: Auch die Bundesländer haben verschiede-
ne Programme zur Wohnraumförderung. Diese sind teilweise aus-
drücklich auch für den barrierefreien Umbau aufgelegt worden. Eine
Information hierüber lohnt sich in jedem Fall.
HINWEIS: FÖRDERPROGRAMME DER BUNDESLÄNDER
Lutz Engelhardt rät Verwaltern dazu, der Wohnungseigentümerge-
meinschaft positive Beispiele zu präsentieren. Im Idealfall überzeugt
bei barrierefreien Umbaumaßnahmen nämlich auch der Wohlfühl-
und Komfortaspekt. Der Begriff „Barrierefreiheit“ hat hier ohnehin
zum Teil etwas Stigmatisierendes, die Betonung eines Komfortbades
hingegen überzeugt viele Menschen eher.
PRAXIS-TIPP: ETWAS PSYCHOLOGIE IST HILFREICH
Dr.
Daniel
Schmolke
ist
Geschäftsleiter
der SPRENGNET-
TER Akademie.
Nach seinem
Diplom-Studium
des Bauingenieurwesens promo-
vierte er im Lehr- und Forschungs-
gebiet Bauwirtschaft, Baubetrieb
und Baumanagement. Seit 2004 ist
er als Führungskraft in der Bau- und
Immobilienwirtschaft für namhafte
Unternehmen tätig.
DER AUTOR
©David Papazian/Corbis
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