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gesellschaft, hatte sich für ein Funk-Modell entschieden, weil es sich
aus der Ferne warten lässt. Das Gerät prüft mittels Ultraschall, ob seine
Umgebung unverstellt ist, und funkt einmal monatlich an einen Da-
tensammler im Hausflur Informationen, etwa zum Batteriestand. Amts-
und Landgericht hatten der Vermieterin, die auf Duldung des Einbaus
geklagt hatte, Recht gegeben.
Der Mieter berufe sich letztlich nur darauf, dass die Geräte aus seiner Sicht
manipuliert werden könnten, ohne darauf einzugehen, worin sein kon-
kreter Nachteil liege, so die Verfassungsrichter. Dabei berücksichtige er
die Vorzüge nicht, die mit einer Fernwartung sowohl für ihn als auch für
die anderen Mieter verbunden seien. Zudem setze sich seine Beschwer-
debegründung nicht mit der Rechtsprechung der Fachgerichte, die eine
einheitliche Ausstattung eines Mehrfamilienhauses als vorteilhaft ansieht,
auseinander. (BVerfG, Beschluss v. 8.12.2015, 1 BvR 2921/15)
!
Weiterführende Informationen:
Ankündigung des Rauchwarnmelder-Einbaus
8386734
Mietpreisbremse: Brandenburg
führt ein, Bayern korrigiert
In 31 Städten und Gemeinden in Brandenburg darf die Miete bei einer
Neuvermietung nur noch maximal 10 Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegen. Das ergibt sich aus der Mietpreisbegrenzungs-
verordnung, die am 1.1.2016 in Kraft getreten ist und bis Ende 2020
gilt. Im Einzelnen sind diese Städte und Gemeinden von der Mietpreis-
bremse in Brandenburg erfasst: Ahrensfelde, Bernau, Birkenwerder,
Blankenfelde-Mahlow, Dallgow-Döberitz, Eichwalde, Erkner, Falkensee,
Glienicke/Nordbahn, Großbeeren, Hennigsdorf, Hohen Neuendorf, Hop-
pegarten, Kleinmachnow, Königs Wusterhausen, Mühlenbecker Land,
Neuenhagen, Nuthetal, Oranienburg, Panketal, Petershagen/Eggers-
dorf, Potsdam, Rangsdorf, Schönefeld, Schöneiche, Schulzendorf, Teltow,
Velten, Wildau, Werneuchen, Zeuthen.
Bayern hat die Liste der Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse gilt,
zum 1.1.2016 angepasst. Von den ursprünglich 144 Gemeinden, die seit
August 2015 erfasst waren, wurden 16 wieder aus dem Geltungsbe-
reich herausgenommen und 9 neu aufgenommen. Die Mietpreisbremse
gilt nicht mehr in Bayreuth, Bernried am Starnberger See, Buckenhof,
Chiemsee, Egenhofen, Greiling, Großmehring, Haag a.d. Amper, Icking,
Moosburg a.d. Isar, Oberstaufen, Surberg, Valley, Waldkraiburg, Wolfers-
dorf und Zolling.
Neu eingeführt wurde die Mietpreisbremse in Bad Aibling, Bamberg, Dor-
fen, Erdweg, Kreuth, Neuching, Oberding, Prien a. Chiemsee, Zirndorf.
!
Weiterführende Informationen:
Checkliste: Wann Sie sich an die Mietpreisbremse halten müssen
7741703
Jahresumfrage des DDIV zur
Verwalterbranche
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) führt zum 4.
Mal sein Branchenbarometer durch. Mitarbeiterstruktur, verwaltete Be-
stände, Verwaltertätigkeit im Allgemeinen und Mietverwaltungstätigkeit
im Besonderen – dies sind einige der Themen, zu denen der Verband
Erkenntnisse zusammentragen will. Teilnehmen können Verwalter onli-
ne unter
er per Fragebogen, der dort zum
Download bereitsteht. Eine Teilnahme ist bis zum 26.2.2016 möglich.
Service
Haufe Online-Seminare
Mit den Haufe Online-Seminaren können Sie sich direkt am heimischen
PC über aktuelle Themen, die Ihren Verwalteralltag betreffen, informie-
ren. Ihr Vorteil: Sie sparen sich die Kosten für Anreise und Übernachtung
und sparen zudem wertvolle Zeit. Für Kunden von „Haufe VerwalterPra-
xis Professional“ ist die Teilnahme im Abonnement enthalten.
Anmeldung unter
Änderungen zum Jahreswechsel
Bereit für den Notfall: Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
Mi., 13.04.2016, 10:00 Uhr, Teilnahmebeitrag 98,00 Euro zzgl. MwSt.
(116,62 Euro inkl. MwSt.)
Erste Hilfe im Notfall zu leisten ist ein wichtiger Bestandteil des Ar-
beits- und Gesundheitsschutzes. Die Unternehmen sind daher zur
Durchführung wirksamer Erste Hilfe-Maßnahmen nach einem Notfall
verpflichtet. Unterstützt werden sie dabei von Ersthelfern oder Betriebs-
sanitätern. Die betriebliche Organisation der Notfallversorgung stützt
sich aber auch noch auf eine Reihe von weiteren Säulen. In diesem
Online-Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die be-
triebliche Erste Hilfe-Organisation, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im
Notfall bestens vorbereitet sind.
Rechtsgrundlagen
Arten von Helferqualifikationen
Medikamentengabe – (k)ein Thema?
Sanitätsraum
Verbandmaterial
Kennzeichnungen und Aushänge
Dokumentation von Unfällen und Hilfeleistungen
Defibrillation im Betrieb
Revision der Ersten Hilfe – Was ist neu und warum?
Referent: Steffen Pluntke
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,
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