personalmagazin 1/2016 - page 81

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er flexible, schrankenlose
Transfer von Daten und Infor­
mationen über Grenzen und
Kontinente hinweg ist die Vo­
raussetzung für digitales Arbeiten. Diese
Flexibilisierung hat auch die Personalar­
beit stark verändert: Datensätze werden
größtenteils nicht mehr in Papierform
abgeheftet, sondern finden ihren Weg in
eine elektronische Akte.
Doch die uneingeschränkte Entwick­
lung hin zum „Arbeiten 4.0“ und zur
Digitalisierung der Personalabteilungen
ist nach einem neuen Urteil des Europä­
Von
Manteo Eisenlohr
Kein sicherer Hafen in Sicht
URTEIL.
Die USA galten als sogenannter sicherer Hafen für europäische Mitarbeiter­
daten. Zu Unrecht, wie nun der EuGH urteilte und so für Rechtsunsicherheit sorgt.
ischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Ok­
tober 2015 infrage gestellt. Mit diesem
Urteil hat der EuGH entschieden, dass
die Safe-Harbor-Entscheidung der Kom­
mission der Europäischen Union (EU)
ungültig ist.
EU-Kommission: sicherer Hafen USA
Diese Safe-Harbor-Entscheidung der
Kommission der EU (Entscheidung der
Kommission vom 26. Juli 2000 gemäß der
Richtlinie 95/46/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates, in: Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften, 25.
August 2000, L215/7) hatte grundsätzlich
anerkannt, dass die USA ein „angemesse­
nes Schutzniveau für aus der EU übermit­
telte personenbezogene Daten“ beachte.
Ferner fingiert sie, dass Unternehmen,
die sich bestimmten datenschutzrechtli­
chen Anforderungen mit der Eintragung
in eine vom US-Handelsministerium ge­
führten Liste unterwerfen, einen ausrei­
chenden Schutz der personenbezogenen
Daten von EU-Bürgern gewährleisteten.
Der Datentransfer von personenbe­
zogenen Daten von EU-Bürgern in die
USA war folglich zu solchen Stellen
und Unternehmen möglich, die sich in
die Liste hatten eintragen lassen und so
die Beachtung der EU-Datenschutzstan­
dards versprachen. Das Verfahren galt
als rechtssicher, da die Liste positiv und
somit zuverlässig festlegte, welche Un­
ternehmen in den USA rechtlich zuläs­
sig personenbezogene Daten aus der EU
speichern, nutzen und verarbeiten.
Das EuGH-Urteil und die Folgen
Durch die Entscheidung des EuGH ist
dieser „sichere Hafen“ für personen­
bezogene Daten quasi trockengelegt.
Die Übertragung von Daten in die USA
allein auf der Grundlage des Safe-Har­
bor-Prinzips gilt nun als rechtswidrig.
Entsprechendes haben die nach Art.
29 der EU-Datenschutzverordnung zur
Arbeitsgruppe zusammengefassten na­
tionalen Datenschutzbehörden in ihrer
Erklärung zum Urteil unterstrichen.
Damit hat das Urteil erhebliche Folgen
für das digitale Arbeiten in Personalab­
teilungen. So speichern und bearbeiten
nicht nur international tätige Unterneh­
men Daten ihrer Mitarbeiter auf zentralen
Servern außerhalb des Gebiets der Mit­
Kein sicherer Hafen weit und breit: neue Fragen beim Datentransfer in die USA.
© LASSEDESIGNEN - FOTOLIA
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