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01/16 personalmagazin
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D
er flexible, schrankenlose
Transfer von Daten und Infor
mationen über Grenzen und
Kontinente hinweg ist die Vo
raussetzung für digitales Arbeiten. Diese
Flexibilisierung hat auch die Personalar
beit stark verändert: Datensätze werden
größtenteils nicht mehr in Papierform
abgeheftet, sondern finden ihren Weg in
eine elektronische Akte.
Doch die uneingeschränkte Entwick
lung hin zum „Arbeiten 4.0“ und zur
Digitalisierung der Personalabteilungen
ist nach einem neuen Urteil des Europä
Von
Manteo Eisenlohr
Kein sicherer Hafen in Sicht
URTEIL.
Die USA galten als sogenannter sicherer Hafen für europäische Mitarbeiter
daten. Zu Unrecht, wie nun der EuGH urteilte und so für Rechtsunsicherheit sorgt.
ischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Ok
tober 2015 infrage gestellt. Mit diesem
Urteil hat der EuGH entschieden, dass
die Safe-Harbor-Entscheidung der Kom
mission der Europäischen Union (EU)
ungültig ist.
EU-Kommission: sicherer Hafen USA
Diese Safe-Harbor-Entscheidung der
Kommission der EU (Entscheidung der
Kommission vom 26. Juli 2000 gemäß der
Richtlinie 95/46/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates, in: Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften, 25.
August 2000, L215/7) hatte grundsätzlich
anerkannt, dass die USA ein „angemesse
nes Schutzniveau für aus der EU übermit
telte personenbezogene Daten“ beachte.
Ferner fingiert sie, dass Unternehmen,
die sich bestimmten datenschutzrechtli
chen Anforderungen mit der Eintragung
in eine vom US-Handelsministerium ge
führten Liste unterwerfen, einen ausrei
chenden Schutz der personenbezogenen
Daten von EU-Bürgern gewährleisteten.
Der Datentransfer von personenbe
zogenen Daten von EU-Bürgern in die
USA war folglich zu solchen Stellen
und Unternehmen möglich, die sich in
die Liste hatten eintragen lassen und so
die Beachtung der EU-Datenschutzstan
dards versprachen. Das Verfahren galt
als rechtssicher, da die Liste positiv und
somit zuverlässig festlegte, welche Un
ternehmen in den USA rechtlich zuläs
sig personenbezogene Daten aus der EU
speichern, nutzen und verarbeiten.
Das EuGH-Urteil und die Folgen
Durch die Entscheidung des EuGH ist
dieser „sichere Hafen“ für personen
bezogene Daten quasi trockengelegt.
Die Übertragung von Daten in die USA
allein auf der Grundlage des Safe-Har
bor-Prinzips gilt nun als rechtswidrig.
Entsprechendes haben die nach Art.
29 der EU-Datenschutzverordnung zur
Arbeitsgruppe zusammengefassten na
tionalen Datenschutzbehörden in ihrer
Erklärung zum Urteil unterstrichen.
Damit hat das Urteil erhebliche Folgen
für das digitale Arbeiten in Personalab
teilungen. So speichern und bearbeiten
nicht nur international tätige Unterneh
men Daten ihrer Mitarbeiter auf zentralen
Servern außerhalb des Gebiets der Mit
Kein sicherer Hafen weit und breit: neue Fragen beim Datentransfer in die USA.
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