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5.2018
IMPRESSUM
Stellt ein Unternehmen heute fest, dass es Kunstwerke oder
Immobilien besitzt, die Verfolgten des NS-Regimes entzogen
wurden, besteht keine rechtliche Verpflichtung, diese zurück-
zugeben. Im Wikipedia-Eintrag zum „Deutscher Corporate
Governance Kodex“ ist jedoch zu lesen: „Der Kodex (will) den
deutschen Unternehmen Regeln und Werte für eine … verant-
wortungsvolle Unternehmensführung vorgeben. Hierzu gehört
… der Gesellschaft (… zu) dienen.“ Wie will ein Unternehmen
dieses Ziel Kunden und Anlegern glaubhaft vermitteln, wenn
es fremdes Eigentum nicht herausgibt?
Neue Fragen rücken in den Fokus. Der Diskurs, inwieweit die
von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Washing-
toner Erklärung freiwillig und analog auch von Unternehmen
angewandt werden sollte, ist überfällig. Da denkmalgeschützte
Immobilien nach „Blue-Shield“-Kriterien Kulturgut sind, ist
der Diskurs auch für das Immobilienwesen notwendig.
Der Staat muss der Gesellschaft und den Unternehmen Rechts-
sicherheit geben: Die freiwillige Rückgabe einer Immobilie
ist zweifelsfrei ein Verlust. Aber wie wird dieser steuerlich
behandelt? Wie wird sichergestellt, dass ein Vorstand sich nicht
strafbar macht, beispielsweise wegen Veruntreuung, wenn er
ohne rechtlichen Zwang Vermögenswerte des Unternehmens
und damit der Anleger an Dritte gibt?
Es ist gut, dass der Staat auch moralische Verantwortung über-
nimmt. Und dass Unternehmen jenseits von rechtlichen Vorga-
ben und Shareholder Value moralische Kriterien beachten. Es
ist nötig, Rahmen zu schaffen, um moralisch richtiges Handeln
nicht zu strafbarem werden zu lassen. Es ist erforderlich, dass
jenen, die etwas zurückgeben, die Möglichkeit gegeben wird,
das risikofrei zu tun. Lasst uns den Diskurs beginnen!
«
Julien Reitzenstein
Der forensische Historiker beobachtet seit Jahrzehnten
den Immobilienmarkt und schreibt seit 2007 für die „Immobilienwirtschaft“.
Seine Forschungen, beispielsweise zur Restitution von Immobilien, erfordern
einen klaren Blick auf politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Seine
Beobachtungen der Welt erscheinen in der monatlichen Kolumne „Reitzenstein
denkt …“ Als Historiker lehrt Julien Reitzenstein an verschiedenen Universitäten.
Als Aufsichtsrat und Berater ist er auch in der Wirtschaft aktiv.
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