Immobilienwirtschaft 3/2018 - page 6

6 SZENE
Grafik: Immobilienwirtschaft; Quelle: Statistisches Bundesamt und DB Research (Deutschland-Monitor Baufinanzierung Q1/2018)
Markt & Politik
Weniger Baugenehmigungen
Laut Statistischem Bundesamt und DB Research ist die Anzahl der genehmigten Wohnungen in
Deutschland in den ersten elf Monaten 2017 um 7,8 Prozent im Vorjahresvergleich zurückgegan-
gen. Auch im Mehrfamilienhaussegment hat sich die Zahl der genehmigten Wohnungen leicht
verringert, von 155.549 Wohneinheiten im Zeitraum 2016 auf 154.981 Einheiten 2017. Das in
den Sondierungspapieren angekündigte Ziel von 1,5 Millionen neuen Wohnungen in den
nächsten vier Jahren wirkt vor diesem Hintergrund utopisch.
*Nur 11 Monate
Anzahl der Baugenehmigungen
für Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohnungen)
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
*
173.465
102.630
83.145
70.485
69.855
68.457
65.072
136.961
154.981
69.653
61.131
58.535
61.674
66.943
84.913
96.177
117.666
128.062
GROSSE KOALITION
Der Koalitionsvertrag 2018 aus Immobiliensicht
Viereinhalb Monate nach der Bundestagswahl
haben sich Union und SPD auf einen Koaliti-
onsvertrag geeinigt. Der vorliegende Entwurf
enthält auch zahlreiche Passagen zu Immo-
bilien-Themen wie Miete und Wohnungsbau.
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte kurz
zusammengefasst:
SCHAFFUNG VON WOHNRAUM
Breiten Raum im Koalitionsvertrag 2018 nimmt das
Thema „Schaffung von Wohnraum“ ein. Eine Reihe
von Maßnahmen soll zur Schaffung von mehr
Wohnraum beitragen, im frei finanzierten wie im
öffentlich geförderten Bereich. Eckpunkte für ein
Gesetzespaket „Wohnraumoffensive“ sollen bei
einem „Wohngipfel 2018“ mit Ländern, Kommu-
nen, Bau- und Immobilienwirtschaft, Mieter- und
Vermieterverbänden sowie Gewerkschaften
vereinbart werden.
Der soziale Wohnungsbau soll stärker gefördert
werden. Zwei Milliarden Euro sollen in den Jahren
2020/2021 fließen.
Für frei finanzierte Wohnungen im unteren Miet-
segment soll zusätzlich zur linearen Abschreibung
eine bis Ende 2021 befristete Sonderabschreibung
von fünf Prozent jährlich eingeführt werden.
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