IMMOBILIENWIRTSCHAFT 6/2017 - page 9

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6.2017
LANDGERICHT BERLIN BESTÄTIGT MIETPREISBREMSE
Die Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß. Dieser Auffassung ist das LG Berlin und bestätigt ein Urteil des AG Neukölln, das eine Vermie-
terin verurteilt hatte, ihrem Mieter einen Teil der Miete zurückzuzahlen, den es wegen der Mietpreisbremse für überhöht hielt.
Gegen die
Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur Mietpreisbremse in § 556d Abs. 2 BGB bestünden keine Bedenken. Das Grundrecht auf Eigentum werde nicht
verletzt. Die Regelung sei geeignet, den Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten für einen gewissen Zeitraum zu begrenzen. Es sei nicht zu
beanstanden, dass ganz Berlin als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt ausgewiesen sei (LG Berlin, Urteil v. 29.03.2017, 65 S 424/16)
Es scheint so, als würde es inzwischen selbst den Wohnungsmaklern unwohl ob der
hohen Kaufpreise in den deutschen Metropolen. Dass bei der Wohnfläche munter
unausgebaute – und noch nicht einmal bereits zum Ausbau genehmigte! – Kam-
mern und Bühnen hinzugezählt werden, das ist fast schon Standard. Senkt es doch
den Kaufpreis pro Quadratmeter. Beliebt ist auch, bei der Mieterliste mit Ist- und
Soll-Mieten zu arbeiten. Das soll Potenziale suggerieren. Und bei der Berechnung des
Kaufpreisfaktors wird dann ganz selbstverständlich auf die Soll-Miete abgestellt. Das
bedeutet, dass die Werte der Käufer heben darf, den Kaufpreis dafür aber fröhlich
vorab der Verkäufer kassiert. Jüngst wurde ein zuletzt vor 35 Jahren saniertes Gebäu-
de mit einer Mietrendite von 2,8 Prozent angeboten. Sportlich! Nach aufwändiger
Besichtigung stellte sich heraus: Die momentane Mietrendite liegt bei 1,9 Prozent.
Die genannten 2,8 Prozent wären nur zu erzielen, wenn das Haus auf einen Schlag
komplett neu vermietet werden würde. Und selbstverständlich waren bei der Wohn-
fläche unausgebaute Kammern und die Bühne berücksichtigt. Sehr sportlich oder
unverschämt? Das Image des Berufsstands hebt es jedenfalls nicht.
Es kann auch kein Trost sein, dass es in anderen Branchen noch wilder zugeht. So
meldete das vor allem bei Jugendlichen beliebte Internetunternehmen Snapchat für
das erste Quartal einen Umsatz von 149,7 Millionen US-Dollar – und dies bei einer
wahnwitzigen Marktkapitalisierung von 28 Milliarden Euro. Der Vorstandsvorsitzen-
de Evan Spiegel genehmigte sich dabei laut „Handelsblatt“ einen Sonderbonus von
750 Millionen Euro. Wahnsinn! Es scheint, dass der Mensch – Immobilieninvestor
wie Aktienkäufer – belogen werden will. Sich in die Tasche lügen, wird das wohl ge-
nannt. Beruhigend, dass zumindest der Aktienkurs von Snapchat nach Bekanntgabe
der Quartalszahlen um rund ein Viertel einbrach. Ob das tolle Haus mit der fantas-
tischen Renditechance noch am Markt ist, das wissen wir hingegen nicht …
KOLUMNE
Der anlegende Mensch
will betrogen sein
SINNVOLLER ALS EIGENHEIMZULAGE
ZIA: Plädoyer für Senkung der Grunderwerbsteuer
Die Erwerbsnebenkosten für den Immobilienkauf sind in
Deutschland imeuropäischenVergleich unverhältnismäßig hoch,
wie Studien zeigen. Dabei wäre dem ZIA zufolge eine neue För-
derung oder die geplante Wiedereinführung der Eigenheimzu-
lage nicht notwendig, wenn der Gesetzgeber stattdessen auf eine
Reduktion der Hemmnisse beim Immobilienkauf, explizit die
Senkung der Grunderwerbsteuer, setzte.
Das ist auch die Kernaussage des Gutachtens „Zur Rationalität
einer neuen Eigenheimförderung“, das das IW Köln im Auftrag
des ZIA aktuell erstellt hat.
„Der Bau neuer Mietwohnungen lässt sich nur mit einer höheren
linearen Gebäudeabschreibung nachhaltig ausweiten“, kommen-
tiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann die Pläne des
Bundes und der Länder, eine neue degressive Sonderabschrei-
bung für den Mietwohnungsbau einzuführen. Die soll im Jahr
der Anschaffung oder Herstellung und im folgenden Jahr bis zu
jeweils zehn Prozent und im dritten Jahr bis zu neun Prozent der
Bemessungsgrundlage betragen. Die geplante Sonderabschrei-
bung werde jedoch Spekulanten anziehen, die auf eine kurzfristige
Steuerersparnis aus sind und danach das Objekt wieder abstoßen.
Frank Peter Unterreiner
„Dass bei der Wohn-
fläche munter unausge-
baute – und noch nicht
einmal zum Ausbau
genehmigte! – Kammern
und Bühnen hinzuge-
zählt werden, ist fast
schon Standard.“
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