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THEMEN
NOVEMBER
Konkurrenzschutz
Vermieter von Gewerberäumen müssen beim Abschluss neu-
er Mietverträge immer im Hinterkopf haben, ob und inwieweit
sich andere Mieter möglicherweise auf Konkurrenzschutz berufen
können. Auch wenn dieser in den bestehenden Mietverträgen
nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist eine weitere Vermietung an
Gewerbe
treibende oder Freiberufler aus derselben Branche nicht
ohne Weiteres zulässig. Letztlich kommt es auf den Einzelfall an.
Alles Wissenswerte zu vertragsimmanentem und vertraglichem
Konkurrenzschutz, persönlicher und räumlicher Reichweite sowie
möglichen Folgen bei Verstößen gegen den Konkurrenzschutz er-
fahren Sie in diesem Top-Thema.
Neue Technologien, Digitalisierung, Innovationen: Wohin läuft die Ent-
wicklung in der Immobilienbranche? Der Immobilienwirtschaft steht in
den kommenden Jahren womöglich ein tiefgreifender Wandel bevor.
Junge, innovative Start-up-Firmen mischen die Branche auf. Was glau-
ben Sie, wie es weitergeht?
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