IMMOBILIENWIRTSCHAFT 12/2016 01/2017 - page 6

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Schönheitsreparaturen
Künstliche Intelligenz, Big Data und Digitalisierung sind längst Dis-
kussionsschwerpunkte in der Immobilienbranche. Doch was ist da-
runter genau zu verstehen? Viktor Weber, Gründer des Future Real
Estate Institute, hat gemeinsam mit uns eine Liste von Begriffen
erarbeitet, die jeder kennen sollte. Im ersten Teil geht es um Inno-
vation und Digitalisierung. Falls Sie Fragen haben oder Ihnen Be-
griffe einfallen: Mail an
er
Online-Kommentar-Funktion unter
Geradezu ein „Dauerbrenner“ im
Mietrecht und von erheblicher
praktischer und nicht zuletzt fi-
nanzieller Relevanz ist das Thema
Schönheitsreparaturen. Wesentlich
geprägt wird dieser Komplex von
der Rechtsprechung des BGH, die
im vergangenen Jahr teilweise
eine Änderung erfahren hat. Insbe-
sondere Vermieter, die Wohnungen
nicht völlig neu renoviert an die
Mieter übergeben, sollten sich
hiermit befassen, um ihre Vertrags-
gestaltung anzupassen. Dieses Top-
Thema bietet einen umfassenden
Überblick, welche Klauseln aktuell
als zulässig angesehen werden,
wie weit die Renovierungspflicht
reicht, wie Vermieter vorgehen
können, wenn Mieter geschul-
dete Schönheitsreparaturen nicht
ausführen, und welche Handhabe
Mieter haben, wenn sie renoviert
haben, ohne hierzu verpflichtet ge-
wesen zu sein.
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THEMEN
DEZ./JAN.
IM DEZEMBER
Die Abrechnung der
Betriebskosten
IM JANUAR
Alle Jahre wieder … steht die Betriebs-
kostenabrechnung an. Für die meis
ten Verwalter und Vermieter ist die
Abrechnung einerseits Routine, ande-
rerseits aber auch eine anspruchsvolle
Aufgabe. Auch wenn der BGH in den
letzten Jahren die formellen Anforde-
rungen immer weiter gesenkt hat, ist
Sorgfalt gefragt. Wer bei der Abrech-
nung Fehler macht, verschenkt bares
Geld oder sieht sich als Verwalter Er-
satzansprüchen ausgesetzt. Das Top-
Thema stellt übersichtlich dar, was Sie
beachten müssen, um eine ordnungs-
gemäße Betriebskostenabrechnung
zu erstellen.
Real Estate Innovation Glossar
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